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241096 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2024 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine

Nummer
241096
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241096
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2024 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie an
Gesang- und Instrumentalvereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums
werden im Jahr 2024 gewährt:
Ortsausschüsse 6.300,00 €
Freiwillige Feuerwehren 1.750,00 €
kulturelle Vereine 5.530,00 €
Kirchenchöre 1.620,00 €
Gesangvereine 3.050,00 €
Instrumentalvereine 1.450,00 €
Schützenbruderschaften 2.400,00 €
Kleingartenvereine 350,00 €
Junggesellenvereine 400,00 €
Karnevalsvereine 6.000,00 €
sonstige Vereine 1.350,00 €
insgesamt: 30.200,00 €
Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 75 Zuschussempfänger
fristgemäß eingegangener und förderungsfähiger Anträge im Jahr 2024 einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von je 53,35 €.
Begründung
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt
werden.
Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die
Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.Seite 1 von 4
Seite 2
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine,
Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der
Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins
angemessen sind.
Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und
fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die
Verwaltung schlägt vor, 1 verspäteten Antrag (Eingang 09.04.2024) nicht zu
berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren und unterstützt damit
auch alle Antragsteller, die jährlich fristgerechte Anträge stellen.
Ein Antrag ist abzulehnen, da dieser die Voraussetzungen einer Förderung
nach Ziffer 2.1 der Richtlinie (kultureller Verein der Heimatpflege und des
Brauchtums) nicht erfüllt.
Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 75 fristgerecht
eingegangenen und förderungsfähigen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2024
damit aufgerundet 53,35 €/Zuschussempfänger.
Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.
Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.200,00 €
4.001,25 €
110660130/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
34.201,25 €
Anlage/nSeite 2 von 4
Seite 3
1 Anlage Übersicht Zuschüsse 2024 (öffentlich)Seite 3 von 4
2023
Zuschuss
lt.
Richtlinien
Anzahl
der
Anträge
verspätete
Anträge
nicht
förder-
fähige
Anträge
förder-
fähige
Anträge
Einzelzuschüsse
vorgeschla-
gener
Zuschuss
Aufstockungs-
betrag 2024
Zuschuss
2024 incl.
Aufstockung
gewährter
Zuschuss
ohne
Aufstockung
53,35 €
Ortsausschüsse 700,00 € 9 9 700,00 € 6.300,00 € 480,15 € 6.780,15 € 7.000,00 €
Freiwillige Feuerwehren 350,00 € 5 5 350,00 € 1.750,00 € 266,75 € 2.016,75 € 2.450,00 €
Kulturelle Vereine individuell 7 7 150,00 € - 4.000,00 € 5.530,00 € 373,45 € 5.903,45 € 5.530,00 €
Kirchenchöre bis 200 € 10 1 9 160,00 € - 190,00 € 1.620,00 € 480,15 € 2.100,15 € 1.675,00 €
Gesangvereine bis 700 € 9 9 250,00 € - 450,00 € 3.050,00 € 480,15 € 3.530,15 € 3.100,00 €
Instrumentalvereine bis 700 € 4 4 300,00 € - 500,00 € 1.450,00 € 213,40 € 1.663,40 € 1.400,00 €
Kleingartenvereine bis 700 € 1 1 350,00 € 350,00 € 53,35 € 403,35 € 450,00 €
Schützenbruderschaften bis 700 € 7 7 200,00 € - 700,00 € 2.400,00 € 373,45 € 2.773,45 € 2.100,00 €
Junggesellenvereine bis 700 € 1 1 400,00 € 400,00 € 53,35 € 453,35 € 900,00 €
Karnevalsgesellschaften bis 700 € 18 18 100,00 € - 700,00 € 6.000,00 € 960,30 € 6.960,30 € 6.150,00 €
Sonstige Vereine bis 700 € 6 1 5 150,00 - 350,00 € 1.350,00 € 266,75 € 1.616,75 € 1.400,00 €
75 Summe: 30.200,00 € 4.001,25 € 34.201,25 € 32.155,00 €
Stand 18.06.2024
Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden:
2024Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de