241096 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2024 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine
Kerndaten
- Nummer
- 241096
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241096 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2024 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums werden im Jahr 2024 gewährt: Ortsausschüsse 6.300,00 € Freiwillige Feuerwehren 1.750,00 € kulturelle Vereine 5.530,00 € Kirchenchöre 1.620,00 € Gesangvereine 3.050,00 € Instrumentalvereine 1.450,00 € Schützenbruderschaften 2.400,00 € Kleingartenvereine 350,00 € Junggesellenvereine 400,00 € Karnevalsvereine 6.000,00 € sonstige Vereine 1.350,00 € insgesamt: 30.200,00 € Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 75 Zuschussempfänger fristgemäß eingegangener und förderungsfähiger Anträge im Jahr 2024 einen Aufstockungsbetrag in Höhe von je 53,35 €. Begründung Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden. Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.Seite 1 von 4 Seite 2 Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins angemessen sind. Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, 1 verspäteten Antrag (Eingang 09.04.2024) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren und unterstützt damit auch alle Antragsteller, die jährlich fristgerechte Anträge stellen. Ein Antrag ist abzulehnen, da dieser die Voraussetzungen einer Förderung nach Ziffer 2.1 der Richtlinie (kultureller Verein der Heimatpflege und des Brauchtums) nicht erfüllt. Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 75 fristgerecht eingegangenen und förderungsfähigen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2024 damit aufgerundet 53,35 €/Zuschussempfänger. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 30.200,00 € 4.001,25 € 110660130/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 34.201,25 € Anlage/nSeite 2 von 4 Seite 3 1 Anlage Übersicht Zuschüsse 2024 (öffentlich)Seite 3 von 4 2023 Zuschuss lt. Richtlinien Anzahl der Anträge verspätete Anträge nicht förder- fähige Anträge förder- fähige Anträge Einzelzuschüsse vorgeschla- gener Zuschuss Aufstockungs- betrag 2024 Zuschuss 2024 incl. Aufstockung gewährter Zuschuss ohne Aufstockung 53,35 € Ortsausschüsse 700,00 € 9 9 700,00 € 6.300,00 € 480,15 € 6.780,15 € 7.000,00 € Freiwillige Feuerwehren 350,00 € 5 5 350,00 € 1.750,00 € 266,75 € 2.016,75 € 2.450,00 € Kulturelle Vereine individuell 7 7 150,00 € - 4.000,00 € 5.530,00 € 373,45 € 5.903,45 € 5.530,00 € Kirchenchöre bis 200 € 10 1 9 160,00 € - 190,00 € 1.620,00 € 480,15 € 2.100,15 € 1.675,00 € Gesangvereine bis 700 € 9 9 250,00 € - 450,00 € 3.050,00 € 480,15 € 3.530,15 € 3.100,00 € Instrumentalvereine bis 700 € 4 4 300,00 € - 500,00 € 1.450,00 € 213,40 € 1.663,40 € 1.400,00 € Kleingartenvereine bis 700 € 1 1 350,00 € 350,00 € 53,35 € 403,35 € 450,00 € Schützenbruderschaften bis 700 € 7 7 200,00 € - 700,00 € 2.400,00 € 373,45 € 2.773,45 € 2.100,00 € Junggesellenvereine bis 700 € 1 1 400,00 € 400,00 € 53,35 € 453,35 € 900,00 € Karnevalsgesellschaften bis 700 € 18 18 100,00 € - 700,00 € 6.000,00 € 960,30 € 6.960,30 € 6.150,00 € Sonstige Vereine bis 700 € 6 1 5 150,00 - 350,00 € 1.350,00 € 266,75 € 1.616,75 € 1.400,00 € 75 Summe: 30.200,00 € 4.001,25 € 34.201,25 € 32.155,00 € Stand 18.06.2024 Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden: 2024Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de