241086 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Holtorf, Löwenburgstraße 187, 189 - Errichtung zweier Doppelhaushälften Az.: 40667/2023
Kerndaten
- Nummer
- 241086
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241086 Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Holtorf, Löwenburgstraße 187, 189 - Errichtung zweier Doppelhaushälften Az.: 40667/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Vorbescheid abzulehnen, da er nicht mit den Inhalten und Vorgaben des § 35 BauGB vereinbar ist. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung zweier Doppelhaushälften auf dem Grundstück Löwenburgstraße Nr. 187 und Nr. 189. Das Vorhabengrundstück liegt im Außenbereich, sodass die Zulässigkeit des Vorhabens sich nach den Inhalten und Vorgaben des § 35 BauGB richtet. Das nicht privilegierte Vorhaben kann auch nicht im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB zugelassen werden, da dessen Ausführung und Benutzung öffentliche Belange beeinträchtigt. Öffentliche Belange im Sinne § 35 Abs. 2 BauGB sind nach Abs. 3 dieser Vorschrift beeinträchtigt, wenn das Vorhaben wie hier den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Dieser weist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Zudem sind öffentliche Belange beeinträchtigt, weil es den Darstellungen des Landschaftsplans Ennert zuwiderläuft, welcher hier ein Naturschutzgebiet festlegt. Des Weiteren sind öffentliche Belange des Naturschutzes nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 BauGB beeinträchtigt, da das geplante Bauvorhaben im Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Siebengebirge“ (DE-5309-301) liegt. Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung und Förderung der zahlreichen, schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften, vor allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Diesem Ziel steht das Bauvorhaben entgegen.Seite 1 von 3 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des Ausschusses während der Sommerpause beabsichtigt die Verwaltung zur Wahrung von Fristen den Antrag auf Vorbescheid zwischenzeitlich abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Löwenburgstraße 187 (öffentlich) 2 Lageplan Löwenburgstr. 187 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de