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241086 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Holtorf, Löwenburgstraße 187, 189 - Errichtung zweier Doppelhaushälften Az.: 40667/2023

Nummer
241086
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241086
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Holtorf, Löwenburgstraße 187,
189
- Errichtung zweier Doppelhaushälften
Az.: 40667/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An-
trag auf Vorbescheid abzulehnen, da er nicht mit den Inhalten und Vorgaben
des § 35 BauGB vereinbar ist.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung zweier Doppelhaushälften auf dem
Grundstück Löwenburgstraße Nr. 187 und Nr. 189.
Das Vorhabengrundstück liegt im Außenbereich, sodass die Zulässigkeit des
Vorhabens sich nach den Inhalten und Vorgaben des § 35 BauGB richtet.
Das nicht privilegierte Vorhaben kann auch nicht im Einzelfall nach § 35 Abs. 2
und 3 BauGB zugelassen werden, da dessen Ausführung und Benutzung
öffentliche Belange beeinträchtigt.
Öffentliche Belange im Sinne § 35 Abs. 2 BauGB sind nach Abs. 3 dieser
Vorschrift beeinträchtigt, wenn das Vorhaben wie hier den Darstellungen des
Flächennutzungsplans widerspricht. Dieser weist das Gebiet als Fläche für die
Landwirtschaft aus. Zudem sind öffentliche Belange beeinträchtigt, weil es den
Darstellungen des Landschaftsplans Ennert zuwiderläuft, welcher hier ein
Naturschutzgebiet festlegt.
Des Weiteren sind öffentliche Belange des Naturschutzes nach § 35 Abs. 2 Nr.
5 BauGB beeinträchtigt, da das geplante Bauvorhaben im Natura 2000- bzw.
FFH-Gebiet „Siebengebirge“ (DE-5309-301) liegt. Zentrales Entwicklungsziel
für das Siebengebirge ist die Erhaltung und Förderung der zahlreichen,
schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften, vor allem durch naturnahe
Waldbewirtschaftung. Diesem Ziel steht das Bauvorhaben entgegen.Seite 1 von 3
Seite 2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung
des Ausschusses während der Sommerpause beabsichtigt die Verwaltung zur
Wahrung von Fristen den Antrag auf Vorbescheid zwischenzeitlich abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Löwenburgstraße 187 (öffentlich)
2 Lageplan Löwenburgstr. 187 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de