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241085-02 · Mitteilungsvorlage

Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich "Engländerweg"

Nummer
241085-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Milchgasserweg Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Engländerweg Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241085 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich "Engländerweg"

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241085-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im
Bereich "Engländerweg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung der Verwaltung:
Aufgrund des Beschlusses der BV Bonn vom 27.08.2024 zur DS241085: „Die
Bezirksvertretung Bonn beauftragt die Verwaltung mit der von ihr
vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise und bittet sie diese auf den
Milchgasserweg auszuweiten und die BVBO über das Ergebnis nach
Durchführung der Verkehrserhebungen zu informieren.“
teilt die Verwaltung folgendes mit:
Gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen
(OBG NRW) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, darf die Stadt
Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen
die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kontrollieren. Der Begriff
„Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach bestehen solche
Gefahrenstellen unter anderem dann, wenn:
- Unfallhäufungsstellen bestehen,
- die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes
angeordnet wurde,
- sich in unmittelbarer Nähe eine schutzwürdige Einrichtung (z.B. Schule,
Kindergarten, Seniorenheim, ausgewiesener Schulweg mittels
Verkehrszeichen) befindet oder
- sich überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen (> 15%)
feststellen lassen, aufgrund derer eine erhöhte Unfallgefahr anzunehmen ist.
Die ersten drei Voraussetzungen liegen im Milchgasserweg nicht vor. Daher hat
die Verwaltung im Zeitraum vom 01.-08.08.2024 eine Verkehrsanalyse
vorgenommen. Hierbei wurden die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren
Geschwindigkeiten erfasst. Im e.g. Zeitraum überschritten 11,1% der
Verkehrsteilnehmenden die Geschwindigkeit. Die Durchschnittsgeschwindigkeit
lag bei 42 km/h.
Da die Überschreitungsquote weniger als 15% beträgt, liegen die
Voraussetzungen für kommunale Geschwindigkeitskontrollen im
Milchgasserweg nicht vor.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de