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241085-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich "Engländerweg"

Nummer
241085-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241085 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich "Engländerweg"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241085-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen im Bereich "Engländerweg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (sog.
Enforcement-Trailer) im Engländerweg einsetzen, um die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung rund um die Uhr zu kontrollieren. Hierbei werden
beide Fahrtrichtungen im Wechsel überwacht.
Stationäre Geschwindigkeitskontrollen werden ausschließlich an
Unfallhäufungsstellen eingerichtet. Bei der e.g. Örtlichkeit handelt es sich nicht
um einen Unfallschwerpunkt.
Die Stadt Bonn hat am 20.06.2024, in der Zeit von 12:28 bis 15:08 Uhr, eine
mobile Geschwindigkeitskontrolle in Höhe des Klärwerks Hersel durchgeführt.
In Fahrtrichtung der Kölnstraße passierten 139 Fahrzeuge die Messstelle,
wobei 12 Fahrzeuge die Geschwindigkeit in einer Höhe überschritten haben,
die ein Verwarn- bzw. Bußgeld nach sich ziehen werden.
Weiterhin wurde am 10.07.2024 im Zeitraum von 07:04 bis 10:34 Uhr in
Fahrtrichtung An der Pfaffenmütze die Geschwindigkeit kontrolliert. Von 175
kontrollierten Fahrzeugen, überschritten 27 Verkehrsteilnehmer die
Geschwindigkeitsbegrenzung.
Aufgrund der bisherigen Geschwindigkeits-Messergebnisse sollten aus Sicht
der Verwaltung zunächst die Ergebnisse der langzeitlichen Kontrolle
abgewartet werden
Anschließend kann, sofern erforderlich, über weiterführende Maßnahmen
beraten werden.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene
weitere Vorgehensweise und lässt sich über das Ergebnis nach Durchführung
der Verkehrserhebungen informieren.
Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist jedoch mitSeite 1 von 2
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diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de