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241084-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Anbringung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf dem Gehweg) im Bereich der Marchstraße

Nummer
241084-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241084 Bürgerantrag: Anbringung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf dem Gehweg) im Bereich der Marchstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241084-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Anbringung des Verkehrszeichens
315 (Parken auf dem Gehweg) im Bereich der
Marchstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung ist dazu angehalten, sich an den anerkannten Regeln der
Technik zu orientieren. Diese geben bundesweit den Rahmen von Planungen
vor. Die Regelwerke sehen ein Maß von 2,5 Metern Gehwegbreite vor (RASt
06, 4.7, H BVA 3.3.1). Dieses setzt sich aus 0,2 Metern Abstand zum Haus, 1,8
Metern nutzbare Gehwegbreite und 0,5 Metern Sicherheitsraum zum
fließenden Verkehr zusammen. Hintergrund dessen ist, dass eine Begegnung
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwägen, etc. möglich sein
soll. In Ausnahmefällen kann auch ein Maß von 1,50m Restbreite toleriert
werden.
Auch die vorliegenden Beschlüsse zum Radentscheid und der
gesamtstädtischen Parkraumstrategie sehen eine Mindestgehwegbreite von
1,50 m vor. Das gekippte Parken auf Gehwegen kann nur dort angeordnet
werden, wo mindestens eine Restbreite von 1,50 m gewährleistet werden kann.
In der in Rede stehenden Straße ist dies nicht der Fall, weshalb dem
vorliegenden Bürgerantrag nicht entsprochen werden kann.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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