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241074 · Beschlussvorlage

Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg

Nummer
241074
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 241074-01 AA Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241074
  2. 241074-02 ST Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241074

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Beschlussvorlage
öffentlich
241074
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung
Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren
Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der in der Begründung konkret beschriebenen, dort unterstrichen
dargestellten Umsetzung der Einzelpunkte aus der Beschlussfassung zu
DS-Nr. 231463 wird zugestimmt.
2. Folgende drei Schwerpunktbereiche im Masterplangebiet zur weiteren
Detaillierung im Maßstab 1:500 durch den Auftragnehmer werden benannt:
a. ________
b. ________
c. ________
3. Der Finanzierung der, je nach Überarbeitungsaufwand, maximal anfallenden
Mehrkosten von bis zu 30.000 € brutto für die Anpassung der
Vorentwurfsplanung sowie der Änderung in den Schwerpunktbereichen aus
den für das ISEK Bad Godesberg verfügbaren Mitteln wird zugestimmt.
Begründung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.04.2024 wurde ein
Beschluss zur Bearbeitung des Masterplanvorentwurfes Innenstadt Bad
Godesberg gefasst (DS-Nr. 231463). Da der Beschluss Inhalte umfasst, die
deutliche Änderungen des Masterplanentwurfes erfordern, war wegen der
inhaltlichen und eventuell finanzieller Konsequenzen hierzu eine Abstimmung
mit dem Auftragnehmer erforderlich.
Der Auftrag zur Ausarbeitung des Masterplanes basiert auf dem
Wettbewerbsergebnis aus 2021 (sh. DS-Nr. 220932). Abweichungen vom
Wettbewerbsergebnis bedeuten Abweichungen vom Auftrag, was finanzielleSeite 1 von 13
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Auswirkungen hat.
Die vorgesehene Umsetzung der Beschlusspunkte wird nachfolgend im
Einzelnen beschrieben. Ziel ist es, die Inhalte für die Überarbeitung klar zu
definieren.
Die wesentlichen Aspekte können auch der Übersicht in der Anlage 1
entnommen werden.
Um zum einen der Funktion als langfristiges Zielbild und zum anderen der
Tatsache, dass kurz- und mittelfristig Zwischenzustände eintreten werden,
Rechnung zu tragen schlägt die Verwaltung die Aufnahme von ergänzenden
Darstellungen vor.
Nach Beschlussfassung über die Umsetzung der einzelnen Punkte und der
Benennung der drei Schwerpunktbereiche, erfolgt die Beauftragung zur
Ausarbeitung.
Darüber hinaus hatte der Beschluss vom 10.04.2024 auch Auswirkungen auf
einige verkehrsplanerische Maßnahmen, die im Mobilitätskonzept genannt
werden. Einigen Maßnahmenvorschlägen aus dem Mobilitätskonzept wurde
nicht gänzlich gefolgt, einige Punkte, beispielsweise die Prüfung des Radrings
um die Innenstadt sowie einzelner Knotenpunkte entlang der L158, die im
Beschluss aufgeführt wurden, sollen nun konkretisiert und weiterverfolgt
werden. Auch dies hat finanzielle Auswirkungen.
Die beschlossenen Beschlusspunkte (DS-Nr. 231463) sind nachrichtlich fett
gedruckt dargestellt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorschläge zum
Umgang sind unterstrichen dargestellt.
A. Freiraumkonzept:
1. Am Fronhof und Theaterplatz
Der Beschluss zur Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“
(DS 231249) einschließlich der beschlossenen Maßgaben wird in den
Masterplan vollständig eingearbeitet.
Die Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ wird in einer
zusätzlichen Darstellung, als kurzfristige Entwicklungsperspektive, in
den Masterplan eingearbeitet (siehe Anlage 1).
Bei der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung berücksichtigt die
Stadtverwaltung die folgenden Vorgaben der Bezirksvertretung.
2. Neuer Michaelsplatz und Villichgasse
Die Schaffung des Michaelsplatzes als herausragende städtebauliche
Achse vom Theaterbau über die City-Terrassen zur Burg wird langfristig
weiterverfolgt.
Die Neugestaltung der Fläche vor dem Schauspielhaus wird für eine
spätere Phase der Realisierung vorgesehen.
Dabei müssen gemeinsam mit den Eigentümern andere Lösungen für die
Randbebauung entwickelt werden. Die Gewerbetreibenden in den
Pavillons werden unterstützt, geeignete Ersatzflächen zu finden.Seite 2 von 13
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Die Errichtung eines Wasserspiels auf dem Neuen Michaelsplatz sowie
die Nutzung als Open-Air-Foyer des Schauspielhauses werden begrüßt,
auch um die städtebauliche Achse vom Theaterbau zur Burg zu
akzentuieren.
Die langfristige Entwicklungsperspektive mit dem neuen Michaelsplatz
bleibt gemäß oben stehender Beschlussfassung Bestandteil des
Masterplanes.
In den Masterplan wird ein Vorschlag für die Umgestaltung der
Villichgasse inklusive Verkehrsplanung eingearbeitet.
Im Zuge des Wettbewerbsverfahrens sowie der anschließenden
Objektplanung wurden Detailpläne für die Erneuerung der Fahrbahn der
Villichgasse inklusive Verkehrsplanung im Maßstab 1:250 erarbeitet.
Diese Planungen werden im Masterplandokument ergänzend
dargestellt.
Wird die Villichgasse als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der
Bereich umfassender planerisch betrachtet werden. Auf die bereits
vorliegenden Entwürfe wird jedoch hingewiesen.
3. Moltkeplatz
Die Vorschläge zum “Raumpuffer Moltkeplatz” werden nicht
weiterverfolgt. Der Moltkeplatz ist als Platz für den Wochenmarkt
vorzuhalten. Zur sommerlichen Temperaturabsenkung wird für das
Brunnenpodest ein Wasserspiel mit Vernebelungseffekten eingeplant. Auf
Luftbildaufnahmen ist nämlich erkennbar, dass mittels der
Randbebauung sowie des vorhandenen Baumbesatzes eine gute
Verschattung der asphaltierten Fläche gelingt, dass hingegen das
großflächige Brunnenpodest mit seinen ca. 380 m² der
Sonneneinstrahlung schutzlos ausgesetzt ist.
Die Darstellung im Masterplan wird textlich mit dem Hinweis ergänzt,
dass eine Umsetzung des „Raumpuffer Moltkeplatz“ kurzfristig nicht
angestrebt wird. Die Darstellung des Status Quo, ergänzt um
Wasserspiel statt Brunnenpodest wird nicht in den Masterplan
aufgenommen, sondern kann im Zuge einer eigenständigen
Platzgestaltung umgesetzt werden.
Wird der Moltkeplatz als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der
Bereich im Maßstab 1:500 vertiefend planerisch betrachtet werden.
Da, gemäß aktueller Beschlusslage, aber lediglich geringfügige
Änderungen der Platzgestaltung angestrebt werden, empfiehlt sich die
vertiefende Betrachtung aus fachlicher Sicht hier nicht.
4. Alte Bahnhofstraße
Für die Alte Bahnhofstraße wird bei Abgängen und nachfolgendem Ersatz
von Bäumen die Bepflanzung mit zwei Baumreihen und deutlich
kleinwüchsigeren Bäumen geprüft. Dabei ist insbesondere zu prüfen,
inwiefern durch eine geänderte BepflanzungSeite 3 von 13
Seite 4
Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden.
Das verbindende Konzept der Raumachsen in der Innenstadt begründet
die im Masterplanvorentwurf dargestellte Gestaltung der Alten
Bahnhofstraße mit Wasserlinie und Erhalt der Bestandsbäume. Auf die
vorhandene Kanaltrasse wurde in DS-Nr. 231463-08 ST hingewiesen.
Eine zweite Baumreihe erscheint daher, auch aufgrund der
Brandschutzvorgaben, nicht umsetzbar.
Wird die Alte Bahnhofstraße als Schwerpunktbereich beschlossen, kann
der Bereich im Maßstab 1:500 vertiefend betrachtet werden. Aus
fachlicher Sicht ist eine solche Vertiefung aufgrund der klaren
Raumaufteilung und Funktion der Straße nicht notwendig.
Eine Planung, die eine detailliertere Auseinandersetzung mit
bestehenden und zukünftigen Baumstandorten beinhalten würde, wäre
direkt als Realisierungsplanung durchzuführen (vergleichbar zu
Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz).
5. Postgebäude Koblenzer Straße 67 und Hubertinumshof
Als Nachnutzung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 mit nahezu 2.600
m² kommen eine überwiegende Wohnnutzung sowie als Hochpunkt ein
Hotel infrage.
Bei einer neuen Bebauung des Geländes ist eine öffentliche Tiefgarage
samt Quartiersparken vorzusehen.
Die weitere Entwicklung des Hubertinumshofs wird an die Planung des
Grundstücks Koblenzer Straße 67 angepasst.
Insbesondere wird dabei die Schaffung von Wohnraum geprüft.
Die Darstellung im Masterplanvorentwurf, welche eine wohnbauliche
Aufwertung sowie Tiefgarage an der Koblenzer Straße 67 vorsieht,
bleibt bestehen. Die Klärung der Höhenentwicklung wird im Rahmen
weiteren Planung konkretisiert (ggf. Bebauungsplanverfahren).
Wird der Bereich als Schwerpunktbereich beschlossen, kann dieser im
Maßstab 1:500 vertiefend betrachtet werden. Dabei würde
berücksichtigt, dass sich die Entwicklung des Hubertinumshofes an die
Planung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 anpasst.
6. Straße Am Kurpark
Die Straße Am Kurpark bleibt für den motorisierten Individualverkehr
(MIV) geöffnet. Eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße
nach den Erfordernissen eines möglichen Radrings geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine gestalterische
Aufwertung der Fläche und besseren Verbindung von Innenstadt und
Kurpark - zu unterbreiten, die die bisherige Verkehrsfunktion nicht
beeinträchtigen.
Wird die Straße Am Kurpark als Schwerpunktbereich beschlossen, kann
dieser Bereich vertiefend im Maßstab 1:500 betrachtet werden. Die
Planung der Gestaltung würde unter Vorbehalt der
verkehrsplanerischen Prüfung des Radrings erfolgen. Inwieweit die
bisherige Verkehrsfunktion zugunsten der im Beschluss ebenfalls
geforderten Verkehrsberuhigung teilweise eingeschränkt werden kannSeite 4 von 13
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(z.B. durch Änderung der Querschnittsaufteilung zugunsten der
Seitenbereiche) ist im Weiteren zu prüfen.
7. Kurfürstenallee
Die Straßenführung des MIV wird nicht auf die Fassadenseite der
Kurfürstlichen Zeile verlegt.
Die Verkehrsfläche vor der Kurfürstlichen Zeile wird zu einer Straße mit
Promenadencharakter umgebaut.
Die unmittelbar quer vor der Kurfürstlichen Zeile befindlichen Parkplätze
können hierbei zugunsten der neuen Planung in Teilen entfallen.
Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und Sonderfunktionen
sind jedoch weiterhin vorzuhalten.
In Vorausschau auf eine wieder in Betrieb befindliche und voll
ausgelastete Stadthalle werden ansonsten die Parkmöglichkeiten
zwischen Rigal’scher Kapelle und Redoute weitestgehend erhalten.
Um für den Fußverkehr, für ältere und behinderte Menschen sowie den
Radverkehr neue Möglichkeiten zu eröffnen, prüft die Stadtverwaltung die
Niederlegung der Fußgängerbrücke zwischen Kurfürstlicher Zeile und
Kleinem Theater und die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee.
Anstelle der Brücke soll eine niveaugleiche Querung eingerichtet werden.
Zudem kann der für den Kurpark vorgesehene Radweg so parallel zur
Kurfürstenallee geführt werden
Von der angehobenen Kurfürstenallee kommend wird die Realisierung
einer Stichstraße zwischen Tennisclub und Kleinem Theater für reinen
Lieferverkehr geprüft.
Nach Realisierung kann die Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen
Theater eingezogen und dem Kurpark zugeschlagen werden. Die heute
durch die Stichstraße getrennten Hälften des Kurparks können so zu
einer zusammenhängenden Parklandschaft zusammenwachsen.
Die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee, Abriss der
Fußgängerbrücke und der weitestgehende Erhalt der Parkmöglichkeiten
wird im Sinne einer mittelfristigen Umsetzungsoption in den Masterplan
textlich aufgenommen. Diese Darstellung muss planerisch nicht in den
Masterplan übernommen werden.
Die weitergehende Vision des Masterplanvorentwurfes wird als
langfristiges Zielbild beibehalten.
Wird die Kurfürstliche Zeile bzw. Kurfürstenallee als
Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich im Maßstab 1:500
vertiefend betrachtet werden. Dabei muss definiert sein, welche
Variante (geringe Änderungen wie Beschluss oder Vision) vertieft
werden soll. Es können Mehrkosten entstehen, wenn wesentlich vom
Wettbewerbsentwurf abgewichen werden soll.
Als ein Wahrzeichen Bad Godesbergs wird empfohlen die Aufwertung
der Kurfürstlichen Zeile aus fachlicher Sicht im Masterplan weiter zu
vertiefen.
8. Radring um die Innenstadt
Die Radroute wird nicht über die Pfarrer-Minartz-Straße und Am
Fronhof und auch nicht durch den Kurpark zur Burgstraße geführt.Seite 5 von 13
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Siehe dazu Punkt C “Mobilitätskonzept”
9. Pfarrer-Minartz-Straße
Die Stadtverwaltung prüft und erarbeitet Vorschläge für die folgenden
Punkte:
Neue Zufahrt zu der Tiefgarage Cityterrassen über die Baulücke zwischen
Markuskapelle und City-Terrassen mit der Möglichkeit für die
Grundstückseigentümerin zum Anbau an die neue Erschließungsstraße,
zugleich Einbeziehung der Pfarrer-Minartz-Straße in die Fußgängerzone.
Zusätzlich und zeitgleich wird das Prüfergebnis zu DS 201364 vorgelegt.
Für diesen Punkt sind u.a. gesonderte städtebauliche und verkehrliche
Überprüfungen notwendig. Ebenso müssen hochbautechnische
Untersuchungen darstellen, ob und wie in den Bestandsgebäuden eine
Änderung der Erschließung neu organisiert werden kann. Auf voraussichtlich
hohe Planungskosten für eine neue Planstraße zwischen Pfarrer-Minartz-
Straße und Burgstraße mit Anbindung der Bestandstiefgaragen wird
hingewiesen. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchung ist die Einbindung des
möglichen neuen Knotenpunkts in die direkt angrenzenden vorhandenen
Kreuzungen. Siehe auch Punkt C.
Zur Prüfung müssen entsprechende Fachbüros beauftragt werden.
Aufgrund der genannten notwendigen komplexen Überprüfungen und zu
erwartenden hohen Abstimmungsbedarfe mit den Privateigentümern mehrerer
Tiefgaragen empfiehlt die Verwaltung eine Schwerpunktbereichbetrachtung auf
Masterplanebene nicht. Denn die Schwerpunktbereiche sollten eine zumindest
mittelfristige Umsetzungsperspektive haben.
Die Verwaltung wird die Verträglichkeit eines zusätzlichen Knotenpunkts im
Bereich der vorgeschlagenen Tiefgaragenzufahrt an der Burgstraße prüfen.
Weitere planerische Auseinandersetzungen bezüglich einer Erweiterung der
Fußgängerzone, die vom Wettbewerbssiegerentwurf stark abweichen, erfolgen
im Zuge der Masterplanung nicht. Bei Verträglichkeit eines zusätzlichen
Knotenpunktes kann der Vorschlag im Zuge einer Evaluation des Masterplanes
oder einer von Privat angestoßenen baulichen Entwicklung aufgegriffen und
vertieft geprüft werden.
Wird, entgegen der Empfehlung der Verwaltung, die Pfarrer-Minartz-Straße als
Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich im Maßstab 1:500
vertiefend betrachtet werden.
10. Stadtboden
Die Verwaltung legt Varianten für die Gestaltung des Stadtbodens vor.
Dabei sind auch Varianten für eine Strukturierung, insbesondere nach
funktionalen Zonen vorzuschlagen, die die Flächen aufzuteilen in Zonen
für Außenauslagen, Gastronomie oder öffentliche Ruhebereiche
einerseits und für Besucherverkehr andererseits.
Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist
ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht
zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg
wiederzubeschaffen.
11. Überflutungsschutz
Der Masterplan wird mit dem Hochwasserschutzkonzept verknüpft. In denSeite 6 von 13
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weiteren Planungen sind Maßnahmen zur Verhinderung eines HQ100 in
Verbindung mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Masterplan-Bereichs
zu berücksichtigen. Dabei sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die
zumindest ein Hochwasserschutzkonzept nach HQ50 sicherstellen.
Im Masterplan ist konzeptionell eine Trennkanalisation vorzusehen.
Die Erkenntnisse aus der Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes
zur wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der
Schwammstadt werden angewendet.
12. Kurpark
Im Kurpark soll eine Fläche für einen Spielplatz der Kategorie „A“ gem.
Spielflächenkonzept 2022 (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort
oder Ortsteil) vorgesehen werden, möglichst in unmittelbarer Nähe zur
Fußgängerzone.
An der Rückseite des Schauspiels wird ein Café samt Neubau der
öffentlichen Toiletten vorgesehen mit Blick auf den Park.
Die Beschlusspunkte 10-12 sind in anderen Verfahren (Objektplanung,
Hochwasserschutzkonzept, Parkpflegewerk) zu behandeln.
13. Zentrale Umsteigehaltestelle am Bahnhof
Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit einer zentralen
Umsteigehaltestelle für den Busverkehr zumindest an folgenden
Standorten:
· Rheinallee im Umfeld des Pavillons
· Bahn-Parkplatz hinter dem Bahnhof (Rüngsdorfer Straße/Von-Groote-
Platz)
· Löbestraße im Bereich des westlichen U-Bahn-Abgangs
· Wiese an der Kreuzung Löbestraße/Koblenzer Straße.
Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die vorgenannten Standorte
geeignet wären, von sämtlichen oder möglichst vielen Buslinien
angefahren zu werden, die den Bahnhofsbereich passieren.
Dabei darf der Erhalt von Bestandsbäumen nicht als Einschränkung
vorgegeben werden.
Die Verwaltung wird die Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle
für den Busverkehr an den genannten Standorten prüfen.
Es wird allerdings bereits jetzt auf die Einschränkungen für das Busnetz
in der Bad Godesberger Innenstadt in Bezug auf die eingeschränkte
Befahrbarkeit der Unterführung Rheinallee hingewiesen.
Die endgültige Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle sollte nur
im Zusammenhang mit dem Umbau der Unterführung Rheinallee
erfolgen.
Es wird außerdem auf die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
hingewiesen. Im Zuge der Neuaufstellung kann es auch im Bad
Godesberger Liniennetz zu veränderten Linienführungen kommen,
welche bei einem neuen zentralen Umsteigepunkt Berücksichtigung
finden müssten.Seite 7 von 13
Seite 8
Diese Überlegung wird textlich in den Masterplan öffentlicher Raum
Innenstadt Bad Godesberg aufgenommen.
14. Ladezonen
Das Mobilitätskonzept wird um ein Ladezonen-Konzept ergänzt.
Einzelhandel, Gastronomie und weitere Akteure der Innenstadt, die auf
Lieferungen angewiesen sind, werden frühzeitig in die Planung
einbezogen.
Der Auftrag zur Erarbeitung eines Liefer-/Ladezonenkonzeptes wurde in
Ergänzung zum Mobilitätskonzept bereits erteilt. Im Kontext mit dem
Klimaplan 2035 ist auch eine Stelle im Stadtplanungsamt für die
klimagerechte Ausrichtung von Wirtschaftsverkehren ausgeschrieben.
Sobald diese besetzt ist, kann das Konzept auch mit den genannten
Akteuren abgestimmt und in den politischen Gremien beraten werden.
(siehe DS 231463-08 ST)
B. Hochbauliches Konzept
Die Vorschläge aus dem Hochbaukonzept und der Städtebaulichen
Nutzungsperspektive werden abgetrennt und aus dem Masterplan
entfernt.
Der Abriss der Fronhofer Galeria wird aus dem Masterplan entfernt und
nicht weiterverfolgt.
Das städtebauliche Nutzungskonzept ist ein eigenständiges Werk (DS-
Nr. 241097). Im Masterplan wird anhand der kurzfristigen
Umsetzungsperspektive eine Planung bei Erhalt der Fronhofer Galeria
dargestellt werden. Dennoch ist es aus fachlicher Sicht notwendig, im
Masterplan auch hochbauliche Aspekte (z.B. Postgebäude
Beschlusspunkt 5) darzustellen, um eine ganzheitliche planerische
Vision aufzuzeigen. Von einer Herausnahme der Hochbaukonzepte wird
daher abgeraten, sie sollen weiterhin mit der o.g. Modifizierung
dargestellt werden.
C. Mobilitätskonzept
Das Mobilitätskonzept, DS 231463-02, kann noch nicht als
Handlungsempfehlung für die Neugestaltung der o.g. Straßenräume und
die im Masterplan beschriebenen Mobilitätsmaßnahmen dienen.
Um fehlende Prüfaufträge und noch nicht vollständig überzeugende
Gestaltungsvorschläge nachzuholen, beauftragt die Stadtverwaltung
Zweitgutachten zu den folgenden Fragen und legt die Ergebnisse der
Bezirksvertretung vor. Die ergänzenden Gutachten sollen bei einem oder
mehreren anderen Verkehrsplanungsbüros mit ausgewiesener Expertise
hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen beauftragt werden.
Der Erhalt von Bestandsbäumen darf dabei nicht als Einschränkung
vorgegeben werden, die Auswirkungen von Varianten auf vorhandene
Bäume sollen jedoch dokumentiert werden.
Im Zuge der Überarbeitung der Gestaltungsvorschläge des
Mobilitätskonzepts wird die Verwaltung zunächst mögliche und
regelkonforme Führungsformen (u.a. Zweirichtungsradweg) auf demSeite 8 von 13
Seite 9
angedachten Ring näher untersuchen und darstellen. Der Ring ist
bezüglich der Rahmenbedingungen (Knotenpunkte, Querschnitte,
Verkehrsfunktion) sehr heterogen. Ggf. ist es daher notwendig/sinnvoll,
die Führungsformen zu wechseln.
In Abhängigkeit zur gefundenen Lösung werden zunächst die
Knotenpunkte auf dem Ring inklusive der Burgstraße im Abschnitt
zwischen Schwertberger Straße und Moltkestraße hinsichtlich einer
möglichen Umgestaltung betrachtet sowie eine weitergehende
Verkehrsuntersuchung zu den zu erwartenden Folgewirkungen
vorgenommen. In diesem Zusammenhang könnte auch ein zusätzlicher
Anschluss einer neuen Planstraße zu den Tiefgaragenzufahrten über
die Baulücke zwischen Markuskapelle und City-Terrassen mit betrachtet
werden. Der dann geringe Abstand in der Knotenpunktsabfolge wird
allerdings Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Burgstraße
(L158) haben. Zu den oben genannten Punkten soll ein
Verkehrsplanungsbüro beauftragt werden. In diesem Zusammenhang
werden u.a. die DS-Nummern 211090 und 201364 ebenfalls behandelt.
Parallel dazu wird eine Knotenpunktsumgestaltung an der Kreuzung
Koblenzer Straße / Friedrich-Ebert-Straße geprüft. Diese wird aufgrund
der bestehenden Unfallsituation und einer Erhöhung der Flexibilität der
Buslinienführung gleichermaßen bevorzugt behandelt.
Alle anderen Abschnitte werden zunächst aufgrund der entstehenden
Kosten sowie der personellen Kapazitäten nicht betrachtet.
Da diese Überlegungen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes
konkretisiert werden, erfolgt im Masterplan öffentlicher Raum
keine gesonderte Darstellung.
1. Machbarkeit Radring
Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit eines
Radrings um die Innenstadt (s. Drucks. 210540), insbesondere als
durchgehender Zweirichtungs-Radweg auf der Seite der Fußgängerzone:
Die Schwertberger Straße mit ihrem geringen Querschnitt stellt ein
Nadelöhr dar für die Parallelität von Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Zu prüfen
ist daher:
· Umwandlung des Gehwegs auf der östlichen Straßenseite in einen
Zweirichtungsradweg. Der Zugang zu den Gemeinderäumen der
Marienkirche wird hierfür auf die Pfarrer-Minartz-Straße beschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde über die
Verlegung des Zugangs zu den Gemeinderäumen der Marienkirche
ausschließlich über die Pfarrer-Minartz-Straße zu verhandeln.
· Der Fußverkehr wird ausschließlich über die Westseite der
Schwertberger Straße gelenkt, denn nur hier konzentriert sich die
Wohnbebauung.
Siehe Anmerkungen zum Radring unter Punkt C.
2. Machbarkeit KreisverkehreSeite 9 von 13
Seite 10
Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit und
Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren für alle Kreuzungen auf folgenden
Straßenzügen (s. Drucks. 211090 und 220476):
· Bonner Straße – Burgstraße – Marienforster Straße bis
Ortseingangsschild an der L 158
· Bonner-Straße – Moltkestraße – Koblenzer Straße – Theodor-Heuss-
Straße - [Muffendorfer Straße – Goldbergweg (bis Heiderhof)]
Dabei sollen auch die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr
betrachtet werden, insbesondere im Innenstadtbereich.
Siehe Anmerkungen zur Knotenpunktsgestaltung unter Punkt C.
D. Ergänzende Maßnahmen
1. Sicherheit auf den Wegen durch den Kurpark
Sicherheit rund um die Uhr ist eine der Grundvoraussetzungen, damit der
Kurpark als attraktiv wahrgenommen wird. Verbindungswege,
insbesondere zu wichtigen ÖPNV-Knoten, müssen so gut ausgeleuchtet
sein, dass sie angstfrei benutzt werden können.
2. Parkplatzsuchverkehr
Um Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, werden für das Zentrum Bad
Godesbergs ein Parkleitsystem zu öffentlichen Parkplätzen oder
zumindest ein schlüssiges Wegweisersystem geprüft.
Grundsätzlich wird ein flexibles digitales Parkleitsystem befürwortet. Zur
genauen technischen und finanziellen Umsetzung wäre eine separate
Beschlussfassung notwendig. (siehe DS 231463-08 ST)
3. Autonome Elektrobusse
Für die bessere Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sowie die
zentrale Umsteigehaltestelle wird ein Pendelverkehr mit autonomen
Elektrobussen geprüft.
Das Universitätsklinikum führt aktuell erstmals autonome Shuttle auf
seinem Betriebsgelände ein. Die Verwaltung ist daher diesbezüglich mit
dem UKB im Austausch, um Potentiale und Probleme dieser neuen
Technik abschätzen zu können. Weiterführend soll das Thema
autonomes Fahren auch im neuen Nahverkehrsplan der Stadt Bonn
analysiert und geprüft werden. Sollten sich bei dieser Prüfung Potentiale
für die Bad Godesberger Innenstadt ergeben, wird die Verwaltung eine
Einführung von autonomen Fahrzeugen weiter vorantreiben. Aufgrund
der Haltestellendichte und der vielen bereits verkehrenden Buslinien im
Innenstadtbereich und der bereits bestehenden Verknüpfung
untereinander wird ein wirtschaftlicher Betrieb eines zusätzlichen
Pendelbusverkehrs jedoch in Frage gestellt. (siehe DS 231463-08 ST)
Da dieser Beschluss keine räumliche Auswirkung entfaltet sondern ein
Prüfauftrag an die Verwaltung ist kommt es zu keiner Darstellung im
Masterplan öffentlicher Raum Bad Godesberg.Seite 10 von 13
Seite 11
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des bes.
Städtebaurechts
1.09.02.06 Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.000,00 EUR 161000902/
72.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
(Städtebauförderung
Förderquote 80%)
24.000,00 EUR 161000902/
61.1000
2024
Haushaltsbelastung 6.000,00 EUR
Anlage/n
1 Anlage-Beschluss-Umsetzung-Masterplan2024 (öffentlich)
2 ISEK Bad Godesberg Projektübersicht 2. Hj. 2024 (öffentlich)Seite 11 von 13
 
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Städtebauliches
Nutzungskonzept zur
Transformation der
Bad Godesberger
Innenstadt
= Leitlinie für
zukünftige
Innenentwicklung
• Endfassung (DS 241097)
Masterplan Öffentlicher
Raum Innenstadt Bad
Godesberg
= Zielbild der
städtebaulichen
Entwicklung und Grundlage
für bauliche Maßnahmen
•Vorentwurf (DS 231463 : geändert
beschlossen)
• Umsetzung des Beschlusses … zur
weiteren Vorgehensweise im
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg
mit Vorschlägen für Schwerpunkt-
projekte (DS 241074)
• Nächster Schritt: Endfassung mit
drei Schwerpunktprojekten (ca. 3
Monate)
Mobilitätskonzept mit
Schwerpunkt Förderung
der klimagerechten
Mobilität
= Handlungsempfehlung
für Neugestaltung von
Straßenräumen und von
Mobilitätsmaßnahmen
• s. DS: 231463 geändert
beschlossen
•Umsetzung des Beschlusses …
zur weiteren Vorgehensweise
im Masterplan Innenstadt Bad
Godesberg (DS 241074)
•Nächster Schritt: Untersuchung des
Radrings, einer Zentralen
Umsteigehaltestelle etc.
Klimagerechte Neugestaltung
der Fußgängerzone: Am
Fronhof bis Theaterplatz
= bauliche Maßnahme
• Vorentwurfsplanung/
Objektplanung am 6.9.2023
geändert beschlossen (DS:
231246)
• Nächster Schritt: Beschluss
Baureife Planung zur
Neugestaltung
ISEK Innenstadt Bad Godesberg (DS: 190431) , hier: Sachstand einzelner Projekte 2.HJ 2024Seite 13 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de