241074 · Beschlussvorlage
Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 241074
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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- Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 241074
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Beschlussvorlage öffentlich 241074 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS-Nr. 231463) zum weiteren Vorgehen im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der in der Begründung konkret beschriebenen, dort unterstrichen dargestellten Umsetzung der Einzelpunkte aus der Beschlussfassung zu DS-Nr. 231463 wird zugestimmt. 2. Folgende drei Schwerpunktbereiche im Masterplangebiet zur weiteren Detaillierung im Maßstab 1:500 durch den Auftragnehmer werden benannt: a. ________ b. ________ c. ________ 3. Der Finanzierung der, je nach Überarbeitungsaufwand, maximal anfallenden Mehrkosten von bis zu 30.000 € brutto für die Anpassung der Vorentwurfsplanung sowie der Änderung in den Schwerpunktbereichen aus den für das ISEK Bad Godesberg verfügbaren Mitteln wird zugestimmt. Begründung In der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 10.04.2024 wurde ein Beschluss zur Bearbeitung des Masterplanvorentwurfes Innenstadt Bad Godesberg gefasst (DS-Nr. 231463). Da der Beschluss Inhalte umfasst, die deutliche Änderungen des Masterplanentwurfes erfordern, war wegen der inhaltlichen und eventuell finanzieller Konsequenzen hierzu eine Abstimmung mit dem Auftragnehmer erforderlich. Der Auftrag zur Ausarbeitung des Masterplanes basiert auf dem Wettbewerbsergebnis aus 2021 (sh. DS-Nr. 220932). Abweichungen vom Wettbewerbsergebnis bedeuten Abweichungen vom Auftrag, was finanzielleSeite 1 von 13 Seite 2 Auswirkungen hat. Die vorgesehene Umsetzung der Beschlusspunkte wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Ziel ist es, die Inhalte für die Überarbeitung klar zu definieren. Die wesentlichen Aspekte können auch der Übersicht in der Anlage 1 entnommen werden. Um zum einen der Funktion als langfristiges Zielbild und zum anderen der Tatsache, dass kurz- und mittelfristig Zwischenzustände eintreten werden, Rechnung zu tragen schlägt die Verwaltung die Aufnahme von ergänzenden Darstellungen vor. Nach Beschlussfassung über die Umsetzung der einzelnen Punkte und der Benennung der drei Schwerpunktbereiche, erfolgt die Beauftragung zur Ausarbeitung. Darüber hinaus hatte der Beschluss vom 10.04.2024 auch Auswirkungen auf einige verkehrsplanerische Maßnahmen, die im Mobilitätskonzept genannt werden. Einigen Maßnahmenvorschlägen aus dem Mobilitätskonzept wurde nicht gänzlich gefolgt, einige Punkte, beispielsweise die Prüfung des Radrings um die Innenstadt sowie einzelner Knotenpunkte entlang der L158, die im Beschluss aufgeführt wurden, sollen nun konkretisiert und weiterverfolgt werden. Auch dies hat finanzielle Auswirkungen. Die beschlossenen Beschlusspunkte (DS-Nr. 231463) sind nachrichtlich fett gedruckt dargestellt. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorschläge zum Umgang sind unterstrichen dargestellt. A. Freiraumkonzept: 1. Am Fronhof und Theaterplatz Der Beschluss zur Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ (DS 231249) einschließlich der beschlossenen Maßgaben wird in den Masterplan vollständig eingearbeitet. Die Vorentwurfsplanung „Am Fronhof und Theaterplatz“ wird in einer zusätzlichen Darstellung, als kurzfristige Entwicklungsperspektive, in den Masterplan eingearbeitet (siehe Anlage 1). Bei der Überarbeitung der Vorentwurfsplanung berücksichtigt die Stadtverwaltung die folgenden Vorgaben der Bezirksvertretung. 2. Neuer Michaelsplatz und Villichgasse Die Schaffung des Michaelsplatzes als herausragende städtebauliche Achse vom Theaterbau über die City-Terrassen zur Burg wird langfristig weiterverfolgt. Die Neugestaltung der Fläche vor dem Schauspielhaus wird für eine spätere Phase der Realisierung vorgesehen. Dabei müssen gemeinsam mit den Eigentümern andere Lösungen für die Randbebauung entwickelt werden. Die Gewerbetreibenden in den Pavillons werden unterstützt, geeignete Ersatzflächen zu finden.Seite 2 von 13 Seite 3 Die Errichtung eines Wasserspiels auf dem Neuen Michaelsplatz sowie die Nutzung als Open-Air-Foyer des Schauspielhauses werden begrüßt, auch um die städtebauliche Achse vom Theaterbau zur Burg zu akzentuieren. Die langfristige Entwicklungsperspektive mit dem neuen Michaelsplatz bleibt gemäß oben stehender Beschlussfassung Bestandteil des Masterplanes. In den Masterplan wird ein Vorschlag für die Umgestaltung der Villichgasse inklusive Verkehrsplanung eingearbeitet. Im Zuge des Wettbewerbsverfahrens sowie der anschließenden Objektplanung wurden Detailpläne für die Erneuerung der Fahrbahn der Villichgasse inklusive Verkehrsplanung im Maßstab 1:250 erarbeitet. Diese Planungen werden im Masterplandokument ergänzend dargestellt. Wird die Villichgasse als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich umfassender planerisch betrachtet werden. Auf die bereits vorliegenden Entwürfe wird jedoch hingewiesen. 3. Moltkeplatz Die Vorschläge zum “Raumpuffer Moltkeplatz” werden nicht weiterverfolgt. Der Moltkeplatz ist als Platz für den Wochenmarkt vorzuhalten. Zur sommerlichen Temperaturabsenkung wird für das Brunnenpodest ein Wasserspiel mit Vernebelungseffekten eingeplant. Auf Luftbildaufnahmen ist nämlich erkennbar, dass mittels der Randbebauung sowie des vorhandenen Baumbesatzes eine gute Verschattung der asphaltierten Fläche gelingt, dass hingegen das großflächige Brunnenpodest mit seinen ca. 380 m² der Sonneneinstrahlung schutzlos ausgesetzt ist. Die Darstellung im Masterplan wird textlich mit dem Hinweis ergänzt, dass eine Umsetzung des „Raumpuffer Moltkeplatz“ kurzfristig nicht angestrebt wird. Die Darstellung des Status Quo, ergänzt um Wasserspiel statt Brunnenpodest wird nicht in den Masterplan aufgenommen, sondern kann im Zuge einer eigenständigen Platzgestaltung umgesetzt werden. Wird der Moltkeplatz als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich im Maßstab 1:500 vertiefend planerisch betrachtet werden. Da, gemäß aktueller Beschlusslage, aber lediglich geringfügige Änderungen der Platzgestaltung angestrebt werden, empfiehlt sich die vertiefende Betrachtung aus fachlicher Sicht hier nicht. 4. Alte Bahnhofstraße Für die Alte Bahnhofstraße wird bei Abgängen und nachfolgendem Ersatz von Bäumen die Bepflanzung mit zwei Baumreihen und deutlich kleinwüchsigeren Bäumen geprüft. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern durch eine geänderte BepflanzungSeite 3 von 13 Seite 4 Funktionsbeeinträchtigungen hervorgerufen werden. Das verbindende Konzept der Raumachsen in der Innenstadt begründet die im Masterplanvorentwurf dargestellte Gestaltung der Alten Bahnhofstraße mit Wasserlinie und Erhalt der Bestandsbäume. Auf die vorhandene Kanaltrasse wurde in DS-Nr. 231463-08 ST hingewiesen. Eine zweite Baumreihe erscheint daher, auch aufgrund der Brandschutzvorgaben, nicht umsetzbar. Wird die Alte Bahnhofstraße als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich im Maßstab 1:500 vertiefend betrachtet werden. Aus fachlicher Sicht ist eine solche Vertiefung aufgrund der klaren Raumaufteilung und Funktion der Straße nicht notwendig. Eine Planung, die eine detailliertere Auseinandersetzung mit bestehenden und zukünftigen Baumstandorten beinhalten würde, wäre direkt als Realisierungsplanung durchzuführen (vergleichbar zu Objektplanung Am Fronhof bis Theaterplatz). 5. Postgebäude Koblenzer Straße 67 und Hubertinumshof Als Nachnutzung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 mit nahezu 2.600 m² kommen eine überwiegende Wohnnutzung sowie als Hochpunkt ein Hotel infrage. Bei einer neuen Bebauung des Geländes ist eine öffentliche Tiefgarage samt Quartiersparken vorzusehen. Die weitere Entwicklung des Hubertinumshofs wird an die Planung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 angepasst. Insbesondere wird dabei die Schaffung von Wohnraum geprüft. Die Darstellung im Masterplanvorentwurf, welche eine wohnbauliche Aufwertung sowie Tiefgarage an der Koblenzer Straße 67 vorsieht, bleibt bestehen. Die Klärung der Höhenentwicklung wird im Rahmen weiteren Planung konkretisiert (ggf. Bebauungsplanverfahren). Wird der Bereich als Schwerpunktbereich beschlossen, kann dieser im Maßstab 1:500 vertiefend betrachtet werden. Dabei würde berücksichtigt, dass sich die Entwicklung des Hubertinumshofes an die Planung des Grundstücks Koblenzer Straße 67 anpasst. 6. Straße Am Kurpark Die Straße Am Kurpark bleibt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geöffnet. Eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung der Straße nach den Erfordernissen eines möglichen Radrings geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine gestalterische Aufwertung der Fläche und besseren Verbindung von Innenstadt und Kurpark - zu unterbreiten, die die bisherige Verkehrsfunktion nicht beeinträchtigen. Wird die Straße Am Kurpark als Schwerpunktbereich beschlossen, kann dieser Bereich vertiefend im Maßstab 1:500 betrachtet werden. Die Planung der Gestaltung würde unter Vorbehalt der verkehrsplanerischen Prüfung des Radrings erfolgen. Inwieweit die bisherige Verkehrsfunktion zugunsten der im Beschluss ebenfalls geforderten Verkehrsberuhigung teilweise eingeschränkt werden kannSeite 4 von 13 Seite 5 (z.B. durch Änderung der Querschnittsaufteilung zugunsten der Seitenbereiche) ist im Weiteren zu prüfen. 7. Kurfürstenallee Die Straßenführung des MIV wird nicht auf die Fassadenseite der Kurfürstlichen Zeile verlegt. Die Verkehrsfläche vor der Kurfürstlichen Zeile wird zu einer Straße mit Promenadencharakter umgebaut. Die unmittelbar quer vor der Kurfürstlichen Zeile befindlichen Parkplätze können hierbei zugunsten der neuen Planung in Teilen entfallen. Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen und Sonderfunktionen sind jedoch weiterhin vorzuhalten. In Vorausschau auf eine wieder in Betrieb befindliche und voll ausgelastete Stadthalle werden ansonsten die Parkmöglichkeiten zwischen Rigal’scher Kapelle und Redoute weitestgehend erhalten. Um für den Fußverkehr, für ältere und behinderte Menschen sowie den Radverkehr neue Möglichkeiten zu eröffnen, prüft die Stadtverwaltung die Niederlegung der Fußgängerbrücke zwischen Kurfürstlicher Zeile und Kleinem Theater und die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee. Anstelle der Brücke soll eine niveaugleiche Querung eingerichtet werden. Zudem kann der für den Kurpark vorgesehene Radweg so parallel zur Kurfürstenallee geführt werden Von der angehobenen Kurfürstenallee kommend wird die Realisierung einer Stichstraße zwischen Tennisclub und Kleinem Theater für reinen Lieferverkehr geprüft. Nach Realisierung kann die Stichstraße der Koblenzer Straße zum Kleinen Theater eingezogen und dem Kurpark zugeschlagen werden. Die heute durch die Stichstraße getrennten Hälften des Kurparks können so zu einer zusammenhängenden Parklandschaft zusammenwachsen. Die Aufhebung der Troglage der Kurfürstenallee, Abriss der Fußgängerbrücke und der weitestgehende Erhalt der Parkmöglichkeiten wird im Sinne einer mittelfristigen Umsetzungsoption in den Masterplan textlich aufgenommen. Diese Darstellung muss planerisch nicht in den Masterplan übernommen werden. Die weitergehende Vision des Masterplanvorentwurfes wird als langfristiges Zielbild beibehalten. Wird die Kurfürstliche Zeile bzw. Kurfürstenallee als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich im Maßstab 1:500 vertiefend betrachtet werden. Dabei muss definiert sein, welche Variante (geringe Änderungen wie Beschluss oder Vision) vertieft werden soll. Es können Mehrkosten entstehen, wenn wesentlich vom Wettbewerbsentwurf abgewichen werden soll. Als ein Wahrzeichen Bad Godesbergs wird empfohlen die Aufwertung der Kurfürstlichen Zeile aus fachlicher Sicht im Masterplan weiter zu vertiefen. 8. Radring um die Innenstadt Die Radroute wird nicht über die Pfarrer-Minartz-Straße und Am Fronhof und auch nicht durch den Kurpark zur Burgstraße geführt.Seite 5 von 13 Seite 6 Siehe dazu Punkt C “Mobilitätskonzept” 9. Pfarrer-Minartz-Straße Die Stadtverwaltung prüft und erarbeitet Vorschläge für die folgenden Punkte: Neue Zufahrt zu der Tiefgarage Cityterrassen über die Baulücke zwischen Markuskapelle und City-Terrassen mit der Möglichkeit für die Grundstückseigentümerin zum Anbau an die neue Erschließungsstraße, zugleich Einbeziehung der Pfarrer-Minartz-Straße in die Fußgängerzone. Zusätzlich und zeitgleich wird das Prüfergebnis zu DS 201364 vorgelegt. Für diesen Punkt sind u.a. gesonderte städtebauliche und verkehrliche Überprüfungen notwendig. Ebenso müssen hochbautechnische Untersuchungen darstellen, ob und wie in den Bestandsgebäuden eine Änderung der Erschließung neu organisiert werden kann. Auf voraussichtlich hohe Planungskosten für eine neue Planstraße zwischen Pfarrer-Minartz- Straße und Burgstraße mit Anbindung der Bestandstiefgaragen wird hingewiesen. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchung ist die Einbindung des möglichen neuen Knotenpunkts in die direkt angrenzenden vorhandenen Kreuzungen. Siehe auch Punkt C. Zur Prüfung müssen entsprechende Fachbüros beauftragt werden. Aufgrund der genannten notwendigen komplexen Überprüfungen und zu erwartenden hohen Abstimmungsbedarfe mit den Privateigentümern mehrerer Tiefgaragen empfiehlt die Verwaltung eine Schwerpunktbereichbetrachtung auf Masterplanebene nicht. Denn die Schwerpunktbereiche sollten eine zumindest mittelfristige Umsetzungsperspektive haben. Die Verwaltung wird die Verträglichkeit eines zusätzlichen Knotenpunkts im Bereich der vorgeschlagenen Tiefgaragenzufahrt an der Burgstraße prüfen. Weitere planerische Auseinandersetzungen bezüglich einer Erweiterung der Fußgängerzone, die vom Wettbewerbssiegerentwurf stark abweichen, erfolgen im Zuge der Masterplanung nicht. Bei Verträglichkeit eines zusätzlichen Knotenpunktes kann der Vorschlag im Zuge einer Evaluation des Masterplanes oder einer von Privat angestoßenen baulichen Entwicklung aufgegriffen und vertieft geprüft werden. Wird, entgegen der Empfehlung der Verwaltung, die Pfarrer-Minartz-Straße als Schwerpunktbereich beschlossen, kann der Bereich im Maßstab 1:500 vertiefend betrachtet werden. 10. Stadtboden Die Verwaltung legt Varianten für die Gestaltung des Stadtbodens vor. Dabei sind auch Varianten für eine Strukturierung, insbesondere nach funktionalen Zonen vorzuschlagen, die die Flächen aufzuteilen in Zonen für Außenauslagen, Gastronomie oder öffentliche Ruhebereiche einerseits und für Besucherverkehr andererseits. Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen. 11. Überflutungsschutz Der Masterplan wird mit dem Hochwasserschutzkonzept verknüpft. In denSeite 6 von 13 Seite 7 weiteren Planungen sind Maßnahmen zur Verhinderung eines HQ100 in Verbindung mit weiteren Maßnahmen außerhalb des Masterplan-Bereichs zu berücksichtigen. Dabei sind zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest ein Hochwasserschutzkonzept nach HQ50 sicherstellen. Im Masterplan ist konzeptionell eine Trennkanalisation vorzusehen. Die Erkenntnisse aus der Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur wassersensitiven Stadtentwicklung in Bonn nach dem Prinzip der Schwammstadt werden angewendet. 12. Kurpark Im Kurpark soll eine Fläche für einen Spielplatz der Kategorie „A“ gem. Spielflächenkonzept 2022 (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder Ortsteil) vorgesehen werden, möglichst in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone. An der Rückseite des Schauspiels wird ein Café samt Neubau der öffentlichen Toiletten vorgesehen mit Blick auf den Park. Die Beschlusspunkte 10-12 sind in anderen Verfahren (Objektplanung, Hochwasserschutzkonzept, Parkpflegewerk) zu behandeln. 13. Zentrale Umsteigehaltestelle am Bahnhof Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit einer zentralen Umsteigehaltestelle für den Busverkehr zumindest an folgenden Standorten: · Rheinallee im Umfeld des Pavillons · Bahn-Parkplatz hinter dem Bahnhof (Rüngsdorfer Straße/Von-Groote- Platz) · Löbestraße im Bereich des westlichen U-Bahn-Abgangs · Wiese an der Kreuzung Löbestraße/Koblenzer Straße. Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die vorgenannten Standorte geeignet wären, von sämtlichen oder möglichst vielen Buslinien angefahren zu werden, die den Bahnhofsbereich passieren. Dabei darf der Erhalt von Bestandsbäumen nicht als Einschränkung vorgegeben werden. Die Verwaltung wird die Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle für den Busverkehr an den genannten Standorten prüfen. Es wird allerdings bereits jetzt auf die Einschränkungen für das Busnetz in der Bad Godesberger Innenstadt in Bezug auf die eingeschränkte Befahrbarkeit der Unterführung Rheinallee hingewiesen. Die endgültige Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle sollte nur im Zusammenhang mit dem Umbau der Unterführung Rheinallee erfolgen. Es wird außerdem auf die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans hingewiesen. Im Zuge der Neuaufstellung kann es auch im Bad Godesberger Liniennetz zu veränderten Linienführungen kommen, welche bei einem neuen zentralen Umsteigepunkt Berücksichtigung finden müssten.Seite 7 von 13 Seite 8 Diese Überlegung wird textlich in den Masterplan öffentlicher Raum Innenstadt Bad Godesberg aufgenommen. 14. Ladezonen Das Mobilitätskonzept wird um ein Ladezonen-Konzept ergänzt. Einzelhandel, Gastronomie und weitere Akteure der Innenstadt, die auf Lieferungen angewiesen sind, werden frühzeitig in die Planung einbezogen. Der Auftrag zur Erarbeitung eines Liefer-/Ladezonenkonzeptes wurde in Ergänzung zum Mobilitätskonzept bereits erteilt. Im Kontext mit dem Klimaplan 2035 ist auch eine Stelle im Stadtplanungsamt für die klimagerechte Ausrichtung von Wirtschaftsverkehren ausgeschrieben. Sobald diese besetzt ist, kann das Konzept auch mit den genannten Akteuren abgestimmt und in den politischen Gremien beraten werden. (siehe DS 231463-08 ST) B. Hochbauliches Konzept Die Vorschläge aus dem Hochbaukonzept und der Städtebaulichen Nutzungsperspektive werden abgetrennt und aus dem Masterplan entfernt. Der Abriss der Fronhofer Galeria wird aus dem Masterplan entfernt und nicht weiterverfolgt. Das städtebauliche Nutzungskonzept ist ein eigenständiges Werk (DS- Nr. 241097). Im Masterplan wird anhand der kurzfristigen Umsetzungsperspektive eine Planung bei Erhalt der Fronhofer Galeria dargestellt werden. Dennoch ist es aus fachlicher Sicht notwendig, im Masterplan auch hochbauliche Aspekte (z.B. Postgebäude Beschlusspunkt 5) darzustellen, um eine ganzheitliche planerische Vision aufzuzeigen. Von einer Herausnahme der Hochbaukonzepte wird daher abgeraten, sie sollen weiterhin mit der o.g. Modifizierung dargestellt werden. C. Mobilitätskonzept Das Mobilitätskonzept, DS 231463-02, kann noch nicht als Handlungsempfehlung für die Neugestaltung der o.g. Straßenräume und die im Masterplan beschriebenen Mobilitätsmaßnahmen dienen. Um fehlende Prüfaufträge und noch nicht vollständig überzeugende Gestaltungsvorschläge nachzuholen, beauftragt die Stadtverwaltung Zweitgutachten zu den folgenden Fragen und legt die Ergebnisse der Bezirksvertretung vor. Die ergänzenden Gutachten sollen bei einem oder mehreren anderen Verkehrsplanungsbüros mit ausgewiesener Expertise hinsichtlich der spezifischen Fragestellungen beauftragt werden. Der Erhalt von Bestandsbäumen darf dabei nicht als Einschränkung vorgegeben werden, die Auswirkungen von Varianten auf vorhandene Bäume sollen jedoch dokumentiert werden. Im Zuge der Überarbeitung der Gestaltungsvorschläge des Mobilitätskonzepts wird die Verwaltung zunächst mögliche und regelkonforme Führungsformen (u.a. Zweirichtungsradweg) auf demSeite 8 von 13 Seite 9 angedachten Ring näher untersuchen und darstellen. Der Ring ist bezüglich der Rahmenbedingungen (Knotenpunkte, Querschnitte, Verkehrsfunktion) sehr heterogen. Ggf. ist es daher notwendig/sinnvoll, die Führungsformen zu wechseln. In Abhängigkeit zur gefundenen Lösung werden zunächst die Knotenpunkte auf dem Ring inklusive der Burgstraße im Abschnitt zwischen Schwertberger Straße und Moltkestraße hinsichtlich einer möglichen Umgestaltung betrachtet sowie eine weitergehende Verkehrsuntersuchung zu den zu erwartenden Folgewirkungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang könnte auch ein zusätzlicher Anschluss einer neuen Planstraße zu den Tiefgaragenzufahrten über die Baulücke zwischen Markuskapelle und City-Terrassen mit betrachtet werden. Der dann geringe Abstand in der Knotenpunktsabfolge wird allerdings Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Burgstraße (L158) haben. Zu den oben genannten Punkten soll ein Verkehrsplanungsbüro beauftragt werden. In diesem Zusammenhang werden u.a. die DS-Nummern 211090 und 201364 ebenfalls behandelt. Parallel dazu wird eine Knotenpunktsumgestaltung an der Kreuzung Koblenzer Straße / Friedrich-Ebert-Straße geprüft. Diese wird aufgrund der bestehenden Unfallsituation und einer Erhöhung der Flexibilität der Buslinienführung gleichermaßen bevorzugt behandelt. Alle anderen Abschnitte werden zunächst aufgrund der entstehenden Kosten sowie der personellen Kapazitäten nicht betrachtet. Da diese Überlegungen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes konkretisiert werden, erfolgt im Masterplan öffentlicher Raum keine gesonderte Darstellung. 1. Machbarkeit Radring Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit eines Radrings um die Innenstadt (s. Drucks. 210540), insbesondere als durchgehender Zweirichtungs-Radweg auf der Seite der Fußgängerzone: Die Schwertberger Straße mit ihrem geringen Querschnitt stellt ein Nadelöhr dar für die Parallelität von Kfz-, Rad- und Fußverkehr. Zu prüfen ist daher: · Umwandlung des Gehwegs auf der östlichen Straßenseite in einen Zweirichtungsradweg. Der Zugang zu den Gemeinderäumen der Marienkirche wird hierfür auf die Pfarrer-Minartz-Straße beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde über die Verlegung des Zugangs zu den Gemeinderäumen der Marienkirche ausschließlich über die Pfarrer-Minartz-Straße zu verhandeln. · Der Fußverkehr wird ausschließlich über die Westseite der Schwertberger Straße gelenkt, denn nur hier konzentriert sich die Wohnbebauung. Siehe Anmerkungen zum Radring unter Punkt C. 2. Machbarkeit KreisverkehreSeite 9 von 13 Seite 10 Die Stadtverwaltung beauftragt ein Zweitgutachten zur Machbarkeit und Leistungsfähigkeit von Kreisverkehren für alle Kreuzungen auf folgenden Straßenzügen (s. Drucks. 211090 und 220476): · Bonner Straße – Burgstraße – Marienforster Straße bis Ortseingangsschild an der L 158 · Bonner-Straße – Moltkestraße – Koblenzer Straße – Theodor-Heuss- Straße - [Muffendorfer Straße – Goldbergweg (bis Heiderhof)] Dabei sollen auch die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr betrachtet werden, insbesondere im Innenstadtbereich. Siehe Anmerkungen zur Knotenpunktsgestaltung unter Punkt C. D. Ergänzende Maßnahmen 1. Sicherheit auf den Wegen durch den Kurpark Sicherheit rund um die Uhr ist eine der Grundvoraussetzungen, damit der Kurpark als attraktiv wahrgenommen wird. Verbindungswege, insbesondere zu wichtigen ÖPNV-Knoten, müssen so gut ausgeleuchtet sein, dass sie angstfrei benutzt werden können. 2. Parkplatzsuchverkehr Um Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, werden für das Zentrum Bad Godesbergs ein Parkleitsystem zu öffentlichen Parkplätzen oder zumindest ein schlüssiges Wegweisersystem geprüft. Grundsätzlich wird ein flexibles digitales Parkleitsystem befürwortet. Zur genauen technischen und finanziellen Umsetzung wäre eine separate Beschlussfassung notwendig. (siehe DS 231463-08 ST) 3. Autonome Elektrobusse Für die bessere Anbindung der Innenstadt an den Bahnhof sowie die zentrale Umsteigehaltestelle wird ein Pendelverkehr mit autonomen Elektrobussen geprüft. Das Universitätsklinikum führt aktuell erstmals autonome Shuttle auf seinem Betriebsgelände ein. Die Verwaltung ist daher diesbezüglich mit dem UKB im Austausch, um Potentiale und Probleme dieser neuen Technik abschätzen zu können. Weiterführend soll das Thema autonomes Fahren auch im neuen Nahverkehrsplan der Stadt Bonn analysiert und geprüft werden. Sollten sich bei dieser Prüfung Potentiale für die Bad Godesberger Innenstadt ergeben, wird die Verwaltung eine Einführung von autonomen Fahrzeugen weiter vorantreiben. Aufgrund der Haltestellendichte und der vielen bereits verkehrenden Buslinien im Innenstadtbereich und der bereits bestehenden Verknüpfung untereinander wird ein wirtschaftlicher Betrieb eines zusätzlichen Pendelbusverkehrs jedoch in Frage gestellt. (siehe DS 231463-08 ST) Da dieser Beschluss keine räumliche Auswirkung entfaltet sondern ein Prüfauftrag an die Verwaltung ist kommt es zu keiner Darstellung im Masterplan öffentlicher Raum Bad Godesberg.Seite 10 von 13 Seite 11 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.09.02.06 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 30.000,00 EUR 161000902/ 72.1000 2024 Einzahlungen / Erträge (Städtebauförderung Förderquote 80%) 24.000,00 EUR 161000902/ 61.1000 2024 Haushaltsbelastung 6.000,00 EUR Anlage/n 1 Anlage-Beschluss-Umsetzung-Masterplan2024 (öffentlich) 2 ISEK Bad Godesberg Projektübersicht 2. Hj. 2024 (öffentlich)Seite 11 von 13 ! "# $%&'(# # ) *+ ,-./01223451678-029152:15;<.85515291=2:17>=?5@1=6=168-02:/92AB915C1=02DEFGH=I2JKLMNKO27842P1>61=1-2QB=01<1-2>42R/561=S./-2T--1-56/962:/92AB915C1=0Seite 12 von 13 Städtebauliches Nutzungskonzept zur Transformation der Bad Godesberger Innenstadt = Leitlinie für zukünftige Innenentwicklung • Endfassung (DS 241097) Masterplan Öffentlicher Raum Innenstadt Bad Godesberg = Zielbild der städtebaulichen Entwicklung und Grundlage für bauliche Maßnahmen •Vorentwurf (DS 231463 : geändert beschlossen) • Umsetzung des Beschlusses … zur weiteren Vorgehensweise im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg mit Vorschlägen für Schwerpunkt- projekte (DS 241074) • Nächster Schritt: Endfassung mit drei Schwerpunktprojekten (ca. 3 Monate) Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität = Handlungsempfehlung für Neugestaltung von Straßenräumen und von Mobilitätsmaßnahmen • s. DS: 231463 geändert beschlossen •Umsetzung des Beschlusses … zur weiteren Vorgehensweise im Masterplan Innenstadt Bad Godesberg (DS 241074) •Nächster Schritt: Untersuchung des Radrings, einer Zentralen Umsteigehaltestelle etc. Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone: Am Fronhof bis Theaterplatz = bauliche Maßnahme • Vorentwurfsplanung/ Objektplanung am 6.9.2023 geändert beschlossen (DS: 231246) • Nächster Schritt: Beschluss Baureife Planung zur Neugestaltung ISEK Innenstadt Bad Godesberg (DS: 190431) , hier: Sachstand einzelner Projekte 2.HJ 2024Seite 13 von 13
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