241072-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Burbacher Straße
Kerndaten
- Nummer
- 241072-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kessenicher Straße Hauptort
- Burbacher Straße
- Hausdorffstraße
- Kessenich
- Dottendorf
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.118 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241072-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Burbacher Straße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 21.01.2025 Kenntnisnahme 1. Trifft es zu, dass Streckenabschnitte der Burbacher Straße die laut Radentscheid geforderte Breite einzurichtender Fahrradstraßen von 4,50 Meter unterschreiten und wenn ja, welche Längen weisen diese Streckenabschnitte jeweils auf und in welcher Länge entsprechen diese insgesamt im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße nicht den Vorgaben des Radentscheids? Es trifft zu, dass bei der Planung der Fahrradstraßen die Verwaltung diese Breite als im Regelfall einzuhaltendes Maß anstrebt und im Übrigen aus vorliegenden Regelwerken eine Breite von 4,00 m als Mindestmaß für Fahrradstraßen abgeleitet hat. Die 4,00 m wurden in sehr vielen Fahrradstraßenabschnitten angewandt, um vor allem im Sinne der Anwohner*innen das straßenbegleitende Kfz-Parken weiterhin zu ermöglichen und dadurch verschiedene Belange miteinander vereinbar zu machen. Dort, wo bauliche Engstellen bestehen, ist es in der Verkehrsplanung zudem möglich, auch Mindestmaße auf kurzen Abschnitten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu unterschreiten. Die Burbacher Straße liegt im historischen Ortskern von Kessenich und weist daher teilweise solche baulichen Engstellen auf. Auf der geplanten Fahrradstraße treten Engstellen unter 4 m zwischen den Hausnummern 95 und 149 auf. Die Regel- und Mindestbreiten werden hier auf 200 m teilweise unterschritten. Dies ist im Hinblick auf die Gesamtlänge der Kessenicher Radverkehrsachse, die über Burbacher und Kessenicher Straße verläuft, mit knapp 1,5 km unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen vertretbar und stellt weder die Sicherheit noch die Qualität der Radachse in Frage. Bei der Burbacher Straße ist zudem zu berücksichtigen, dass es sich um eine Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr handelt. Die allgemein gehaltenen Vorgaben aus dem Bürgerbegehren machen keinen Unterschied, ob eine Straße im Einrichtungs- oder im Zweirichtungsverkehr durch Kfz befahren wird, obwohl dies im konkreten Planfall durchaus zu berücksichtigen ist. Durch die Einbahnrichtung der Burbacher und Kessenicher Straße ist der Begegnungsfall Auto/Fahrrad nur für Radfahrende in Fahrtrichtung Norden von Bedeutung. Für ein ungehindertes Vorankommen von Kfz- und Radverkehr im Begegnungsfall empfiehlt die RASt 06 eine Mindestfahrbahnbreite von 4,00 m. Aufgrund der nicht vorhandenen Parkstände müssen an den oben beschriebenen Engstellen der Burbacher Straße keine Sicherheitsabstände zum ruhenden Verkehr berücksichtigt werden. Die Fahrbahn der Burbacher Straße unterschreitetSeite 1 von 3 Seite 2 aufgrund baulicher Gegebenheiten wie beschreiben auf kurzen Abschnitten die von der RASt 06 empfohlene Fahrbahnbreite, die RASt 06 räumen aber eben auch die Möglichkeit kurzer Engstellen ein. 2. Auf welcher Länge im Vergleich zur Gesamtlänge der geplanten Fahrradstraße entsprechen die Gehwegbreiten nicht den Mindestvorgaben des Radentscheides und sieht die Planung der Oberbürgermeisterin vor, im Zuge der Einrichtung der Fahrradstraße zumindest durchgehend einseitig einen entsprechend breiten Gehweg zu errichten und wenn nein, warum nicht? Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei dem Straßenzug durch Kessenicher und Burbacher Straße um einen historischen Dorfkern der nicht die heutigen Ansprüche an Gehwegbreiten erfüllt. Die Gehwege wurden bei der Kanalsanierung vor einigen Jahren so breit und barrierearm wie möglich angelegt, dies entspricht aufgrund der Grundstücksgrenzen und Bebauung natürlich nicht den Anforderungen, die man an einen Neubau stellen würde. Das Fahrradstraßenprojekt umfasst zudem nur Markierungen und Beschilderungen. Es werden keine deutlich ressourcenintensiveren Umbauten an den Straßen vorgenommen. Ausreichende Gehwegbreiten werden im Rahmen der Maßnahme daher nur in der Bestandsbebauung und durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs wiederhergestellt. Es ist daher zurzeit nicht vorgesehen, die Fahrbahn oder Gehwege mit Ausweisung einer Fahrradstraße im besagten Straßenzug umzubauen. 3. Vor dem Hintergrund der Antworten zu Frage 1 und 2: Stellt aus Sicht der Oberbürgermeisterin die Einrichtung einer Fahrradstraße, die nicht den Vorgaben des Radentscheides entspricht, einen Verstoß gegen die Annahme des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Bonn dar und wenn nein, wie begründet die Oberbürgermeisterin dies? Die Vorgaben aus dem Bürgerbegehren Radentscheid müssen immer auch im Zusammenhang mit den geltenden Regeln und dem Stand von Wissenschaft und Technik gesehen werden. In der Verkehrsplanung ist es zudem üblich, Mindest- und Regelmaße zu haben, zudem ist im Endeffekt jede Planung und jede verkehrsrechtliche Anordnung eine Einzelfallentscheidung, bei der die jeweiligen Verhältnisse vor Ort mit einbezogen werden müssen. In einer bereits gebauten Stadt muss folglich im Einzelfall und unter Beachtung der geltenden Regelwerke abgewogen werden, welche Maße auf den einzelnen Straßenabschnitten erforderlich sind. Andersfalls wäre es schwierig, Ziel 1 des Bürgerbegehrens, nämlich durchgehende Radrouten durch alle Stadtteile zu schaffen, zu erreichen. Aufgrund der hohen Netzbedeutung der Burbacher und Kessenicher Straße für den Radverkehr und sowie ihrer Funktion als Alternative zur vielbefahrenden und zudem durch Schienenverkehr geprägten Hausdorffstraße ist die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Burbacher und Kessenicher Str. für den Radverkehr von hoher Bedeutung und in der Abwägungsentscheidung auch unter Berücksichtigung der baulich bedingten Engstellen positiv zu bewerten. Die Straßen erfüllen nach Umwandlung in eine Fahrradstraße in derSeite 2 von 3 Seite 3 Summe die Ansprüche einer Radhauptverbindung. 4. Verfügt die Oberbürgermeisterin über ein Konzept, wann und wo den betroffenen Anliegern der Burbacher Straße alternativ Parkplätze angeboten werden können und wenn nein, warum nicht? Die Stadt soll entsprechend der gesamtstädtischen Parkraumstrategie in den kommenden Jahren sukzessive weitere Parkraumkonzepte im Stadtgebiet umsetzen, auch in Kessenich und Dottendorf. Hierbei werden die einzelnen Stadtteile jeweils überprüft und wo nötig Anwohnerparkregelungen eingeführt, um dieser Gruppe das Finden eines Parkplatzes zu erleichtern. In der Nordstadt zeigt sich in vielen Straßen bereits, dass dank des Parkraumkonzepts trotz eines in Teilen verringerten Angebots dennoch mehr freie Parkplätze für Anwohnende zur Verfügung stehen können. Darüber hinaus laufen aktuell stadtweit intensive Prüfungen, um möglichst noch in diesem Jahr Parkmöglichkeiten auf ungenutzten oder zu bestimmten Tageszeiten ungenutzten Flächen einrichten zu können (sogenanntes „Parken im Quartier“). Hierzu gehören insbesondere Parkplätze von Supermärkten als Feierabendparkplätze sowie auch brachliegende Flächen. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Mobilität und Verkehr in einer der kommenden Sitzungen über den aktuellen Sachstand sowie weitere Schritte informieren Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de