241055 · Beschlussvorlage
KLAR GmbH, Planungen der Monoklärschlammverwertungsanlage (MKVA) in Köln
Kerndaten
- Nummer
- 241055
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241055 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III KLAR GmbH, Planungen der Monoklärschlammverwertungsanlage (MKVA) in Köln Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf der 5. Ordentliche Gesellschafterversammlung wurde mitgeteilt, dass Vorlaufkosten in Höhe von 2,5 Mio entstehen werden. Dem konnte die Stadt Bonn aufgrund eines erforderlichen aber noch fehlenden Beschlusses seinerzeit nicht zustimmen. Wenn die dargestellten Vorlaufmaßnahmen erst mit Erteilung der 1. Teilgenehmigung gestartet werden, ist eine Projektverschiebung von 1-2 Jahren zu erwarten. Sollte die Anlage keine Genehmigung erlangen, wären die Vorlaufkosten als Verlust abzuschreiben. Beschlussvorschlag Der Freigabe von Vorlaufkosten als notwendige Baukosten in Höhe von max. 2.500.000 Euro bis zur Erteilung der 1.Teilgenehmigung nach 17. BImSchV wird zugestimmt. Der Anteil der Stadt Bonn beträgt 15,49 % entsprechend 387.250 Euro. Begründung Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 die Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen. Aktuell erfolgt die Entwurfsplanung für den Bau der Monoklärschlamm und die vorlaufenden Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Köln (Köln BR) zur Erlangung des Baurechts nach 17. BImSchV. Die Erteilung der 1. Teilgenehmigung = Baugenehmigung erfolgt voraussichtlich im 4.Quartal 2025. Um den Terminplan mit Produktionsaufnahme 2029 umsetzen zu können, müssen die bauvorbereitenden Maßnahmen ab dem 2. Quartal 2024 auf demSeite 1 von 3 Seite 2 Grundstück durchgeführt werden. Die entsprechenden Investitionssummen fallen somit vor der Erteilung der 1. Teilgenehmigung an. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen: - Besondere Anforderungen aus öffentlichem „Scoping Termin“ der BR Köln zur Abstimmung des Genehmigungsumfangs - Untersuchung des Grundstückes in Zusammenhang mit einer römischen Straße und einem mittelalterlichen Grabfeld - Zeitschiene 3.Q/2024-1.Q/2025 - Zu erwartende Kosten: 300.000 Euro - Anforderungen aus artenschutzrechtlicher Prüfung des Baufeldes - Umsiedeln und Herrichtung einer Ausgleichfläche für vorgefundene Eidechsen - Zeitschiene 2.Q/24- 3.Q/25 - Zu erwartende Kosten: 350.000 Euro - Kampfmittelsondierung - Vorbereitende Maßnahme für die Baufeldfreimachung - Zeitrahmen voraussichtlich 3.Q/24 - Zu erwartende Kosten: 250.000 Euro - Baufeldfreimachung - Vorbereitende Maßnahmen für die Tiefgründung - Zu erwartende Kosten: 850.000 Euro - Vorbereitung Zufahrt zum Betriebsgelände der MKVA Anpassung einer Produktions-Rohrleitung der Fa. Infineum, die die Zufahrt über das Gelände der Esso Deutschland quert. Der Umbau der Rohrleitung muss zwingend während eines langfristig geplanten Produktionsstillstandes (Revision) im Mai 2025 erfolgen (nächster geplanter Revisionsstillstand erst in ca. 10 Jahren) - Planung der Trasse - Bestellung des Rohrleitungsumbaus - Lieferung und Montage Mai 2025 - Erwartete Kosten 400.000 Euro Die hier genannten Vorlaufkosten sind Bestandteil der zugrundgelegten Investitionskosten. Wenn die dargestellten Vorlaufmaßnahmen erst mit Erteilung der 1. Teilgenehmigung gestartet werden, ist eine Projektverschiebung von mindestens 1-2 Jahren zu erwarten. Sollte die Anlage keine Genehmigung erlangen, wären die Vorlaufkosten als Verlust abzuschreiben.Seite 2 von 3 Seite 3 Der Beschluss bewirkt keine zusätzliche Zahlung der Bundesstadt Bonn an die KLAR GmbH. Die Kosten sind durch die jährliche Eigenkapitalzuführung der Stadt Bonn an die KLAR GmbH gedeckt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 1.11.03.01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 635.400€ 5660011030011/78650 0 2024 ff. Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 0€ Einzahlungen / Erträge 0€ Haushaltsbelastung jährlich 0€ Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de