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241055 · Beschlussvorlage

KLAR GmbH, Planungen der Monoklärschlammverwertungsanlage (MKVA) in Köln

Nummer
241055
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241055
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
KLAR GmbH, Planungen der
Monoklärschlammverwertungsanlage (MKVA) in
Köln
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf der 5. Ordentliche Gesellschafterversammlung wurde mitgeteilt, dass
Vorlaufkosten in Höhe von 2,5 Mio entstehen werden. Dem konnte die Stadt
Bonn aufgrund eines erforderlichen aber noch fehlenden Beschlusses
seinerzeit nicht zustimmen.
Wenn die dargestellten Vorlaufmaßnahmen erst mit Erteilung der 1.
Teilgenehmigung gestartet werden, ist eine Projektverschiebung von 1-2
Jahren zu erwarten.
Sollte die Anlage keine Genehmigung erlangen, wären die Vorlaufkosten als
Verlust abzuschreiben.
Beschlussvorschlag
Der Freigabe von Vorlaufkosten als notwendige Baukosten in Höhe von max.
2.500.000 Euro bis zur Erteilung der 1.Teilgenehmigung nach 17. BImSchV
wird zugestimmt. Der Anteil der Stadt Bonn beträgt 15,49 % entsprechend
387.250 Euro.
Begründung
Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der
Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer
Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 die
Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen.
Aktuell erfolgt die Entwurfsplanung für den Bau der Monoklärschlamm und die
vorlaufenden Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde Bezirksregierung
Köln (Köln BR) zur Erlangung des Baurechts nach 17. BImSchV.
Die Erteilung der 1. Teilgenehmigung = Baugenehmigung erfolgt
voraussichtlich im 4.Quartal 2025.
Um den Terminplan mit Produktionsaufnahme 2029 umsetzen zu können,
müssen die bauvorbereitenden Maßnahmen ab dem 2. Quartal 2024 auf demSeite 1 von 3
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Grundstück durchgeführt werden.
Die entsprechenden Investitionssummen fallen somit vor der Erteilung der 1.
Teilgenehmigung an.
Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- Besondere Anforderungen aus öffentlichem „Scoping Termin“ der BR Köln zur
Abstimmung des Genehmigungsumfangs
- Untersuchung des Grundstückes in Zusammenhang mit einer römischen
Straße und einem mittelalterlichen Grabfeld
- Zeitschiene 3.Q/2024-1.Q/2025
- Zu erwartende Kosten: 300.000 Euro
- Anforderungen aus artenschutzrechtlicher Prüfung des Baufeldes
- Umsiedeln und Herrichtung einer Ausgleichfläche für vorgefundene Eidechsen
- Zeitschiene 2.Q/24- 3.Q/25
- Zu erwartende Kosten: 350.000 Euro
- Kampfmittelsondierung
- Vorbereitende Maßnahme für die Baufeldfreimachung
- Zeitrahmen voraussichtlich 3.Q/24
- Zu erwartende Kosten: 250.000 Euro
- Baufeldfreimachung
- Vorbereitende Maßnahmen für die Tiefgründung
- Zu erwartende Kosten: 850.000 Euro
- Vorbereitung Zufahrt zum Betriebsgelände der MKVA
Anpassung einer Produktions-Rohrleitung der Fa. Infineum, die die Zufahrt über
das Gelände der Esso Deutschland quert. Der Umbau der Rohrleitung muss
zwingend während eines langfristig geplanten Produktionsstillstandes
(Revision) im Mai 2025 erfolgen (nächster geplanter Revisionsstillstand erst in
ca. 10 Jahren)
- Planung der Trasse
- Bestellung des Rohrleitungsumbaus
- Lieferung und Montage Mai 2025
- Erwartete Kosten 400.000 Euro
Die hier genannten Vorlaufkosten sind Bestandteil der zugrundgelegten
Investitionskosten.
Wenn die dargestellten Vorlaufmaßnahmen erst mit Erteilung der 1.
Teilgenehmigung gestartet werden, ist eine Projektverschiebung von
mindestens 1-2 Jahren zu erwarten.
Sollte die Anlage keine Genehmigung erlangen, wären die Vorlaufkosten als
Verlust abzuschreiben.Seite 2 von 3
Seite 3
Der Beschluss bewirkt keine zusätzliche Zahlung der Bundesstadt Bonn an die
KLAR GmbH. Die Kosten sind durch die jährliche Eigenkapitalzuführung der
Stadt Bonn an die KLAR GmbH gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
1.11.03.01 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung (KRE)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 635.400€ 5660011030011/78650
0
2024 ff.
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
0€
Einzahlungen /
Erträge
0€
Haushaltsbelastung
jährlich
0€
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de