241052 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Elisabethstraße 21, 53177 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241052
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241052 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Elisabethstraße 21, 53177 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel, auf dem Grundstück Elisabethstraße 21, 53177 Bonn, wird erteilt. Begründung Die Säulen-Pappel (Populus nigra ´Italica´) weist einen Stammumfang von ca. 240 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 27 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Die Säulen-Pappel weist einen astfreien Stamm bis in die Hälfte der Höhe auf, sowie einen damit verbundenen hohen Lastschwerpunkt und eine Totholzbildung bis in den Starkastbereich. Der Baum befindet sich in einem tiefer liegenden Gartenteil, auf dem Flurstück 1089. Dieser ca. 316 qm große Gartenteil ist nur über das Nachbargrundstück oder über eine alte Holztreppe erreichbar. Nach den Ausführungen der Eigentümerin ist diese Holztreppe aus ca. 24 Stufen, welche jedoch nicht mehr verkehrssicher und einsturzgefährdet ist. Der Höhenunterschied bei der Treppe beträgt im Mittel ca. 3,70 m. Um den unteren Gartenteil mit nutzen zu können und als Spielbereich für die Kinder erreichbar zu machen, möchten die Eigentümer gerne Terrassen aufschütten lassen. Unabhängig davon mit welchen Materialien und wie steil man hier abböschen möchte, müsste der Kronentraufbereich baumunverträglich angeschüttet werden. Auch müsste für die notwendigen Arbeiten die Kronentraufe des Baumes mit schwerem Gerät überfahren werden, was mit nicht baumverträglichen Verdichtungen einhergeht. Nach fachlicher Einschätzung ist die Zeit in der man die Säulen-Pappel an diesem Standort noch weiter halten kann nur noch begrenzt und höchstens mittelfristig möglich. Eine standortgerechte, entwicklungsfähige ErsatzpflanzungSeite 1 von 5 Seite 2 mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm und eine ökologische Aufwertung könnten in der Neuplanung des derzeit brachliegenden Grundstücks langfristig vorteilhaft sein. Aus den oben genannten Gründen ist die Verwaltung nach Abwägung des Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Fall eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden muss. Hier überwiegt der private Belang (Neugestaltung mit Aufschüttungen des Gartengrundstücks zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Sicherung der Zugänglichkeit des Gartengrundstücks) das öffentliche Interesse am Erhalt des Baumes, da dieser an dem Standort mittel- bis langfristig nicht erhalten werden kann. Anlage/n 1 241052_Fotos Antragsteller (öffentlich) 2 241052_Geodaten Luftbild (2022) (öffentlich) 3 241052_Geodaten Luftbild 2 (2022) (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Bundesstadt Bonn - DS 241052 © Bundesstadt Bonn 11.06.2024 09:41 Elisabethstr. 21, 53177 Bonn Geographische Länge: 7,152 ° Geographische Breite: 50,677 ° Ost/Rechtswert: 369421,79 Nord/Hochwert: 5615583,14 Schrägluftbild: 021_129_171002929 Aufnahmerichtung: NordenSeite 4 von 5 Bundesstadt Bonn - DS 241052 © Bundesstadt Bonn 11.06.2024 09:42 Elisabethstr. 21, 53177 Bonn Geographische Länge: 7,152 ° Geographische Breite: 50,677 ° Ost/Rechtswert: 369420,26 Nord/Hochwert: 5615561,75 Schrägluftbild: 023_132_170002553 Aufnahmerichtung: WestenSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de