← Vorlagen

241052 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem Grundstück Elisabethstraße 21, 53177 Bonn

Nummer
241052
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 16.09.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,3 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.376 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
241052
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel auf dem
Grundstück Elisabethstraße 21, 53177 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Säulen-Pappel, auf dem Grundstück
Elisabethstraße 21, 53177 Bonn, wird erteilt.
Begründung
Die Säulen-Pappel (Populus nigra ´Italica´) weist einen Stammumfang von ca.
240 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 27 m auf. Der
Zustand wurde mit ausreichend beurteilt.
Die Säulen-Pappel weist einen astfreien Stamm bis in die Hälfte der Höhe auf,
sowie einen damit verbundenen hohen Lastschwerpunkt und eine
Totholzbildung bis in den Starkastbereich.
Der Baum befindet sich in einem tiefer liegenden Gartenteil, auf dem Flurstück
1089.
Dieser ca. 316 qm große Gartenteil ist nur über das Nachbargrundstück oder
über eine alte Holztreppe erreichbar. Nach den Ausführungen der Eigentümerin
ist diese Holztreppe aus ca. 24 Stufen, welche jedoch nicht mehr
verkehrssicher und einsturzgefährdet ist. Der Höhenunterschied bei der Treppe
beträgt im Mittel ca. 3,70 m.
Um den unteren Gartenteil mit nutzen zu können und als Spielbereich für die
Kinder erreichbar zu machen, möchten die Eigentümer gerne Terrassen
aufschütten lassen. Unabhängig davon mit welchen Materialien und wie steil
man hier abböschen möchte, müsste der Kronentraufbereich
baumunverträglich angeschüttet werden. Auch müsste für die notwendigen
Arbeiten die Kronentraufe des Baumes mit schwerem Gerät überfahren
werden, was mit nicht baumverträglichen Verdichtungen einhergeht.
Nach fachlicher Einschätzung ist die Zeit in der man die Säulen-Pappel an
diesem Standort noch weiter halten kann nur noch begrenzt und höchstens
mittelfristig möglich. Eine standortgerechte, entwicklungsfähige ErsatzpflanzungSeite 1 von 5
Seite 2
mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm und eine ökologische Aufwertung
könnten in der Neuplanung des derzeit brachliegenden Grundstücks langfristig
vorteilhaft sein.
Aus den oben genannten Gründen ist die Verwaltung nach Abwägung des
Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Fall eine
Genehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung erteilt werden muss. Hier
überwiegt der private Belang (Neugestaltung mit Aufschüttungen des
Gartengrundstücks zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und
Sicherung der Zugänglichkeit des Gartengrundstücks) das öffentliche Interesse
am Erhalt des Baumes, da dieser an dem Standort mittel- bis langfristig nicht
erhalten werden kann.
Anlage/n
1 241052_Fotos Antragsteller (öffentlich)
2 241052_Geodaten Luftbild (2022) (öffentlich)
3 241052_Geodaten Luftbild 2 (2022) (öffentlich)Seite 2 von 5
Seite 3 von 5
Bundesstadt Bonn - DS
241052
© Bundesstadt Bonn 11.06.2024 09:41
Elisabethstr. 21, 53177 Bonn
Geographische Länge: 7,152 °
Geographische Breite: 50,677 °
Ost/Rechtswert: 369421,79
Nord/Hochwert: 5615583,14
Schrägluftbild: 021_129_171002929
Aufnahmerichtung: NordenSeite 4 von 5
Bundesstadt Bonn - DS
241052
© Bundesstadt Bonn 11.06.2024 09:42
Elisabethstr. 21, 53177 Bonn
Geographische Länge: 7,152 °
Geographische Breite: 50,677 °
Ost/Rechtswert: 369420,26
Nord/Hochwert: 5615561,75
Schrägluftbild: 023_132_170002553
Aufnahmerichtung: WestenSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de