241048 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Don-Bosco-Straße 8, 53113 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241048
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241048 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Don-Bosco-Straße 8, 53113 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche, auf dem Grundstück Don-Bosco- Straße 8, 53113 Bonn, wird erteilt. Begründung Die Stiel-Eiche (Quercus robur) weist einen Stammumfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von bis zu 15 m und eine Höhe von bis zu 22 m auf. Der Zustand des Baumes wird mit befriedigend beurteilt. Der Standort ist am Rand zur öffentlichen Fläche, zwischen der Garagenzufahrt und einem Stellplatz. Durch Wurzelhebungen der Stiel-Eiche ist das Mosaikpflaster in der öffentlichen Fläche angehoben und aufgewölbt, sodass Stolpergefahr besteht. Des Weiteren sind Hebungen an den Bordsteinen vorhanden. Hier sind Hebungen durch statisch wirksames Wurzelwerk von >10 cm ausgeprägt. In dem Haus leben zwei Personen, die zum einen auf einen Rollator und zum anderen auf einen Rollstuhl angewiesen sind, was dazu führt, dass beide ohne fremde Hilfe die Zuwegung und den öffentlichen Gehweg nicht passieren können. Nach fachlicher Einschätzung lassen sich die Hebungen nicht mehr fachgerecht beheben ohne in statisch wirksames Wurzelwerk einzugreifen. Von Seiten der Eigentümer hat man sich hier über Jahre mit der Situation arrangiert.Seite 1 von 6 Seite 2 Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2 Buchstabe c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung sollte ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm - 25 cm gepflanzt werden. Anlage/n 1 241048_Fotos Antragsteller (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de