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241048 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Don-Bosco-Straße 8, 53113 Bonn

Nummer
241048
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241048
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem
Grundstück Don-Bosco-Straße 8, 53113 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche, auf dem Grundstück Don-Bosco-
Straße 8, 53113 Bonn, wird erteilt.
Begründung
Die Stiel-Eiche (Quercus robur) weist einen Stammumfang von 205 cm, einen
Kronendurchmesser von bis zu 15 m und eine Höhe von bis zu 22 m auf. Der
Zustand des Baumes wird mit befriedigend beurteilt.
Der Standort ist am Rand zur öffentlichen Fläche, zwischen der Garagenzufahrt
und einem Stellplatz.
Durch Wurzelhebungen der Stiel-Eiche ist das Mosaikpflaster in der
öffentlichen Fläche angehoben und aufgewölbt, sodass Stolpergefahr besteht.
Des Weiteren sind Hebungen an den Bordsteinen vorhanden. Hier sind
Hebungen durch statisch wirksames Wurzelwerk von >10 cm ausgeprägt.
In dem Haus leben zwei Personen, die zum einen auf einen Rollator und zum
anderen auf einen Rollstuhl angewiesen sind, was dazu führt, dass beide ohne
fremde Hilfe die Zuwegung und den öffentlichen Gehweg nicht passieren
können.
Nach fachlicher Einschätzung lassen sich die Hebungen nicht mehr
fachgerecht beheben ohne in statisch wirksames Wurzelwerk einzugreifen. Von
Seiten der Eigentümer hat man sich hier über Jahre mit der Situation arrangiert.Seite 1 von 6
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Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4
Abs. 2 Buchstabe c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung sollte ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm - 25 cm gepflanzt werden.
Anlage/n
1 241048_Fotos Antragsteller (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 21:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de