241046 · Beschlussvorlage
Zuschuss an den 1. Badminton Club Beuel zur Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums
Kerndaten
- Nummer
- 241046
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241046 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Zuschuss an den 1. Badminton Club Beuel zur Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums Beratungsfolge Sportausschuss 04.07.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem 1. Badminton Club Beuel 1955 e.V. wird im Wege einer Ausnahmeentscheidung nach Abschnitt VI der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn für die Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums ein Zuschuss in Höhe von maximal 243.000 € gewährt. Auf den Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien werden noch verfügbare Mittel aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die bei anderen Fördermaßnahmen von Bonner Vereinen nicht vollständig benötigt werden, angerechnet. Ein Teilbetrag von 150.000 € wird kurzfristig auf Anforderung durch den Verein zur Zahlung angewiesen. Die Restsumme von maximal 93.000 € wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel der Sportförderung bis spätestens zum Jahresende 2024 ausgezahlt. Begründung Der 1. Badminton Club Beuel 1955 e.V. (1. BC Beuel) errichtet derzeit am Standort Limpericher Str. 141 als vereinseigene Sportanlage das Hans-Riegel- Leistungszentrum (HRL). Hierbei handelt es sich um ein Zentrum für den Badmintonsport in Bonn, welches sowohl dem Leistungs- als auch dem Breitensport dienen soll. Das HRL grenzt unmittelbar an die städtische Erwin- Kranz-Halle sowie das vereinseigene Clubheim an. Das HRL ist dreigeschossig und umfasst eine Bruttogeschossfläche von 648 m². Im Erdgeschoss entsteht ein Kursraum für Gesundheits- und Präventionssport einschließlich Umkleide- und Sanitärbereiche sowie ein Büroraum für die Mitarbeitenden des 1. BC Beuel. Im 1. und 2. OG werden insgesamt 13 Wohneinheiten für Nachwuchsleistungssportler*innen errichtet. Nach mehrjährigen Vorbereitungsmaßnahmen ist am 19. Mai 2023 der Spatenstich erfolgt. Eine Fertigstellung des Gebäudes ist bis Ende Juli 2024 geplant. Das Projekt wird finanziert aus Mitteln des Programms „Moderne SportstätteSeite 1 von 10 Seite 2 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen (930.000 €), einer Spende (800.000 €) sowie einem vom Verein aufgenommen Infrastrukturdarlehen bei der NRW.Bank (200.000 €). Damit stand dem Verein ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 1.930.000 € zur Verfügung. Diese Finanzierungssumme erschien aufgrund der damaligen Kostenberechnung von 1.842.563 € ausreichend, um das Gebäude errichten zu können. Aus diesem Grund wurde seinerzeit darauf verzichtet, einen Antrag auf Gewährung von städtischen Sportfördermitteln zu stellen. Aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen im Baugewerbe kann die ursprüngliche Kostenkalkulation nicht mehr eingehalten werden. Die Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf 2.359.243 € Die zur Verfügung stehenden Mittel sind deshalb nicht mehr ausreichend, um das Gebäude fertigzustellen. Aktuell besteht für den Verein ein Fehlbetrag von rund 429.000 €. Dem 1. BC Beuel ist es nicht gelungen, weitere Mittel zu akquirieren oder höhere Spenden zu erhalten. Auch die Landesmittel für diese Maßnahme können nicht aufgestockt werden. Der Verein beabsichtigt, einen Teil des Fehlbetrages durch ein weiteres Immobilien-Darlehen in Höhe von 186.000 € zu decken. Die dann bestehenden laufenden Verbindlichkeiten des Vereins sollen durch die Einnahmen aus der Vermietung der Wohnungen im 1. und 2. OG finanziert werden. Die Wohnungen sind nach Auskunft des Vereins bereits zum 01.08.2024 vermietet worden. Es verbleibt dann noch ein Fehlbetrag von rund 243.000 €. Der 1. BC Beuel beantragt mit dem im Anhang beigefügten Schreiben im Wege einer Ausnahmeentscheidung die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 243.000 €. Nach Abschnitt I Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn können förderfähigen Vereinen Zuschüsse gewährt werden für den Neubau von vereinseigenen Anlagen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die vereinseigene Anlage sportlichen Zwecken dient, die vereinseigene Anlage im Bonner Stadtgebiet liegt und sich die vereinseigene Anlage im Eigentum des Vereins befindet. Auch Jugendräume und sonstige Räume (z.B. Umkleide- und Sanitärräume, Büro- und Funktionsräume) sind förderfähig. Aus Sicht der Sportverwaltung sind die Flächen im Erdgeschoss des HRL im vollen Umfang förderfähig. Die Wohneinheiten im 1. und 2. OG sind nach den Sportförderrichtlinien hingegen nicht förderfähig. Es ergibt sich somit eine Bruttogeschossfläche von 240 m², die mit städtischen Mitteln gefördert werden könnte. Ausgehend von der überarbeiteten Kostenberechnung ergibt sich damit ein förderfähiger Anteil an den Gesamtkosten in Höhe von 37 % und damit eine förderfähige Summe von 872.919 €. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der als zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten. Es könnte somit ein Zuschuss in Höhe von bis zu 436.459 € gewährt werden.Seite 2 von 10 Seite 3 Nach Abschnitt I Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien wird ein Zuschuss jedoch nicht gewährt, wenn mit der Baumaßnahme vor Antragsbewilligung begonnen wurde. Der Verein hat mit dem Bau bereits im letzten Jahr begonnen, so dass hier ein grundsätzlich förderschädlicher Maßnahmenbeginn vorliegt. Im begründeten Einzelfall - insbesondere bei Vorliegen einer besonderen Härte oder einem überragenden Interesse der Bundesstadt Bonn kann auf Antrag von den Bestimmungen der Abschnitte I bis V dieser Richtlinien abgewichen werden. Für den 1. BC Beuel würde es eine besondere Härte darstellen, wenn der aktuelle Fehlbetrag vollständig aus einem weiteren durch den Verein aufzunehmenden Kredit gedeckt werden müsste. Dies würde den Verein möglicherweise an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit bringen. Aus Sicht der Sportverwaltung hat die Bundesstadt Bonn auch ein überragendes Interesse an der Fertigstellung des Gebäudes in dem geplanten Umfang. Ein Baustillstand sollte auf jeden Fall vermieden werden. Das HRL wird einen Beitrag dazu leisten, das Sportangebot in Bonn und auch die Sportstätteninfrastruktur zu stärken. Badminton hat insbesondere durch den 1.BC Beuel eine große Tradition in Bonn und ist eine der Profilsportarten in der Bundesstadt. Das HRL wird wesentlich dazu beitragen, die sportlichen Erfolge des 1. BC Beuel auch in Zukunft zu sichern. Darüber hinaus bietet das HRL insbesondere durch die Angebote im Bereich des Gesundheits- und Präventionssport ein hohes Potential für den Breitensport. Die Sportverwaltung ist außerdem der Auffassung, dass in der Schlussphase der Gebäudeerrichtung nicht die geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes sowie die vorgesehene Dachbegründung eingespart werden sollte. Das nach Ziffer 3.1 für eine Vorberatung der Anträge zuständige Gremien, bestehend aus der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund, schlägt deshalb dem Sportausschuss im Wege einer Ausnahmeentscheidung die Gewährung eines Zuschusses an den 1. BC Beuel in Höhe von maximal 243.000 € vor. Möglicherweise werden von den Bonner Sportvereinen nicht alle im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ bewilligten Maßnahmen vollständig umgesetzt, so dass Förderrahmen nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Sollten aus anderen bewilligten Maßnahmen Fördermittel des Landes frei würden, so könnten diese als zusätzliche Fördermittel für den 1. BC Beuel eingesetzt werden. Über einen solchen Weg stünden möglichweise für den 1. BC Beuel bis zu weitere 40.000 € aus dem Programm „Moderne Sportstätte“ zur Verfügung. Eine abschließende Entscheidung des Landes NRW zur Mittelübertragung steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch aus. Diese Entscheidung sollte aber nicht abgewartet werden, um den 1. BC Beuel eine frühestmögliche Planungssicherheit zur Fertigstellung des Gebäudes in dem geplanten Umfang zu geben.Seite 3 von 10 Seite 4 Sollte der 1. BC Beuel weitere Fördermittel aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten, würden diese auf die maximale Fördersumme nach den Sportförderrichtlinien angerechnet. Sportfördermittel in Höhe von 243.000 € stehen im laufenden Haushaltsjahr in der Sportförderung nach aktueller Einschätzung noch zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein auf Anforderung kurzfristig eine erste Teilsumme in Höhe von 150.000 € auszuzahlen. Die restliche Summe von bis zu 93.000 € sollte dem Verein bis spätestens zum Jahresende 2024 ausgezahlt werden, wenn dann in dieser Größenordnung noch Mittel in der Sportförderung zur Verfügung stehen. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass für im weiteren Verlauf des Jahres eingehende Zuschussanträge von Bonner Sportvereinen noch Mittel vorhanden sind. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 243.000 € 152000802/73.100 0 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 243.000 € Anlage/n 1 Antrag auf Förderung Hans-Riegel-Leistungszentrum 20240612 (öffentlich)Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de