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241046 · Beschlussvorlage

Zuschuss an den 1. Badminton Club Beuel zur Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums

Nummer
241046
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 04.07.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241046-01 AA Zuschuss an den 1. Badminton Club Beuel zur Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums Antrag zur Vorlage 241046

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Beschlussvorlage
öffentlich
241046
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Zuschuss an den 1. Badminton Club Beuel zur
Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums
Beratungsfolge
Sportausschuss 04.07.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem 1. Badminton Club Beuel 1955 e.V. wird im Wege einer
Ausnahmeentscheidung nach Abschnitt VI der Sportförderrichtlinien der
Bundesstadt Bonn für die Fertigstellung des Hans-Riegel-Leistungszentrums
ein Zuschuss in Höhe von maximal 243.000 € gewährt.
Auf den Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien werden noch verfügbare
Mittel aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, die bei anderen
Fördermaßnahmen von Bonner Vereinen nicht vollständig benötigt werden,
angerechnet.
Ein Teilbetrag von 150.000 € wird kurzfristig auf Anforderung durch den Verein
zur Zahlung angewiesen. Die Restsumme von maximal 93.000 € wird in
Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel der Sportförderung bis
spätestens zum Jahresende 2024 ausgezahlt.
Begründung
Der 1. Badminton Club Beuel 1955 e.V. (1. BC Beuel) errichtet derzeit am
Standort Limpericher Str. 141 als vereinseigene Sportanlage das Hans-Riegel-
Leistungszentrum (HRL). Hierbei handelt es sich um ein Zentrum für den
Badmintonsport in Bonn, welches sowohl dem Leistungs- als auch dem
Breitensport dienen soll. Das HRL grenzt unmittelbar an die städtische Erwin-
Kranz-Halle sowie das vereinseigene Clubheim an.
Das HRL ist dreigeschossig und umfasst eine Bruttogeschossfläche von 648
m². Im Erdgeschoss entsteht ein Kursraum für Gesundheits- und
Präventionssport einschließlich Umkleide- und Sanitärbereiche sowie ein
Büroraum für die Mitarbeitenden des 1. BC Beuel. Im 1. und 2. OG werden
insgesamt 13 Wohneinheiten für Nachwuchsleistungssportler*innen errichtet.
Nach mehrjährigen Vorbereitungsmaßnahmen ist am 19. Mai 2023 der
Spatenstich erfolgt. Eine Fertigstellung des Gebäudes ist bis Ende Juli 2024
geplant.
Das Projekt wird finanziert aus Mitteln des Programms „Moderne SportstätteSeite 1 von 10
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2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen (930.000 €), einer Spende (800.000 €)
sowie einem vom Verein aufgenommen Infrastrukturdarlehen bei der
NRW.Bank (200.000 €). Damit stand dem Verein ein Finanzierungsvolumen
von insgesamt 1.930.000 € zur Verfügung.
Diese Finanzierungssumme erschien aufgrund der damaligen
Kostenberechnung von 1.842.563 € ausreichend, um das Gebäude errichten zu
können. Aus diesem Grund wurde seinerzeit darauf verzichtet, einen Antrag auf
Gewährung von städtischen Sportfördermitteln zu stellen.
Aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen im Baugewerbe kann die
ursprüngliche Kostenkalkulation nicht mehr eingehalten werden. Die
Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf 2.359.243 € Die zur Verfügung
stehenden Mittel sind deshalb nicht mehr ausreichend, um das Gebäude
fertigzustellen. Aktuell besteht für den Verein ein Fehlbetrag von rund 429.000
€.
Dem 1. BC Beuel ist es nicht gelungen, weitere Mittel zu akquirieren oder
höhere Spenden zu erhalten. Auch die Landesmittel für diese Maßnahme
können nicht aufgestockt werden. Der Verein beabsichtigt, einen Teil des
Fehlbetrages durch ein weiteres Immobilien-Darlehen in Höhe von 186.000 €
zu decken. Die dann bestehenden laufenden Verbindlichkeiten des Vereins
sollen durch die Einnahmen aus der Vermietung der Wohnungen im 1. und 2.
OG finanziert werden. Die Wohnungen sind nach Auskunft des Vereins bereits
zum 01.08.2024 vermietet worden.
Es verbleibt dann noch ein Fehlbetrag von rund 243.000 €.
Der 1. BC Beuel beantragt mit dem im Anhang beigefügten Schreiben im Wege
einer Ausnahmeentscheidung die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von
243.000 €.
Nach Abschnitt I Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn
können förderfähigen Vereinen Zuschüsse gewährt werden für den Neubau von
vereinseigenen Anlagen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die
vereinseigene Anlage sportlichen Zwecken dient, die vereinseigene Anlage im
Bonner Stadtgebiet liegt und sich die vereinseigene Anlage im Eigentum des
Vereins befindet. Auch Jugendräume und sonstige Räume (z.B. Umkleide- und
Sanitärräume, Büro- und Funktionsräume) sind förderfähig.
Aus Sicht der Sportverwaltung sind die Flächen im Erdgeschoss des HRL im
vollen Umfang förderfähig. Die Wohneinheiten im 1. und 2. OG sind nach den
Sportförderrichtlinien hingegen nicht förderfähig. Es ergibt sich somit eine
Bruttogeschossfläche von 240 m², die mit städtischen Mitteln gefördert werden
könnte.
Ausgehend von der überarbeiteten Kostenberechnung ergibt sich damit ein
förderfähiger Anteil an den Gesamtkosten in Höhe von 37 % und damit eine
förderfähige Summe von 872.919 €.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der als zweckgerichtet und erforderlich
anerkannten Kosten. Es könnte somit ein Zuschuss in Höhe von bis zu 436.459
€ gewährt werden.Seite 2 von 10
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Nach Abschnitt I Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien wird ein Zuschuss jedoch
nicht gewährt, wenn mit der Baumaßnahme vor Antragsbewilligung begonnen
wurde. Der Verein hat mit dem Bau bereits im letzten Jahr begonnen, so dass
hier ein grundsätzlich förderschädlicher Maßnahmenbeginn vorliegt.
Im begründeten Einzelfall - insbesondere bei Vorliegen einer besonderen Härte
oder einem überragenden Interesse der Bundesstadt Bonn kann auf Antrag von
den Bestimmungen der Abschnitte I bis V dieser Richtlinien abgewichen
werden.
Für den 1. BC Beuel würde es eine besondere Härte darstellen, wenn der
aktuelle Fehlbetrag vollständig aus einem weiteren durch den Verein
aufzunehmenden Kredit gedeckt werden müsste. Dies würde den Verein
möglicherweise an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit bringen.
Aus Sicht der Sportverwaltung hat die Bundesstadt Bonn auch ein
überragendes Interesse an der Fertigstellung des Gebäudes in dem geplanten
Umfang. Ein Baustillstand sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Das HRL wird einen Beitrag dazu leisten, das Sportangebot in Bonn und auch
die Sportstätteninfrastruktur zu stärken. Badminton hat insbesondere durch den
1.BC Beuel eine große Tradition in Bonn und ist eine der Profilsportarten in der
Bundesstadt.
Das HRL wird wesentlich dazu beitragen, die sportlichen Erfolge des 1. BC
Beuel auch in Zukunft zu sichern. Darüber hinaus bietet das HRL insbesondere
durch die Angebote im Bereich des Gesundheits- und Präventionssport ein
hohes Potential für den Breitensport.
Die Sportverwaltung ist außerdem der Auffassung, dass in der Schlussphase
der Gebäudeerrichtung nicht die geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der
Energieeffizienz des Gebäudes sowie die vorgesehene Dachbegründung
eingespart werden sollte.
Das nach Ziffer 3.1 für eine Vorberatung der Anträge zuständige Gremien,
bestehend aus der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund, schlägt deshalb
dem Sportausschuss im Wege einer Ausnahmeentscheidung die Gewährung
eines Zuschusses an den 1. BC Beuel in Höhe von maximal 243.000 € vor.
Möglicherweise werden von den Bonner Sportvereinen nicht alle im Rahmen
des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ bewilligten Maßnahmen
vollständig umgesetzt, so dass Förderrahmen nicht in vollem Umfang
ausgeschöpft werden. Sollten aus anderen bewilligten Maßnahmen
Fördermittel des Landes frei würden, so könnten diese als zusätzliche
Fördermittel für den 1. BC Beuel eingesetzt werden. Über einen solchen Weg
stünden möglichweise für den 1. BC Beuel bis zu weitere 40.000 € aus dem
Programm „Moderne Sportstätte“ zur Verfügung. Eine abschließende
Entscheidung des Landes NRW zur Mittelübertragung steht zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage noch aus.
Diese Entscheidung sollte aber nicht abgewartet werden, um den 1. BC Beuel
eine frühestmögliche Planungssicherheit zur Fertigstellung des Gebäudes in
dem geplanten Umfang zu geben.Seite 3 von 10
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Sollte der 1. BC Beuel weitere Fördermittel aus dem Programm „Moderne
Sportstätte 2022“ erhalten, würden diese auf die maximale Fördersumme nach
den Sportförderrichtlinien angerechnet.
Sportfördermittel in Höhe von 243.000 € stehen im laufenden Haushaltsjahr in
der Sportförderung nach aktueller Einschätzung noch zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein auf Anforderung kurzfristig eine erste
Teilsumme in Höhe von 150.000 € auszuzahlen. Die restliche Summe von bis
zu 93.000 € sollte dem Verein bis spätestens zum Jahresende 2024 ausgezahlt
werden, wenn dann in dieser Größenordnung noch Mittel in der Sportförderung
zur Verfügung stehen. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass
für im weiteren Verlauf des Jahres eingehende Zuschussanträge von Bonner
Sportvereinen noch Mittel vorhanden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
243.000 € 152000802/73.100
0
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
243.000 €
Anlage/n
1 Antrag auf Förderung Hans-Riegel-Leistungszentrum 20240612 (öffentlich)Seite 4 von 10
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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de