241044 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241044
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241044 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn, auf dem Grundstück Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn, wird erteilt. Begründung Der Spitz-Ahorn (Acer platanoides) weist einen Stammumfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend bewertet. Der Spitz-Ahorn befindet sich auf einer Tiefgarage mit einer Deckung von unter einem halben Meter Bodenaufbau, auf der Hinterseite des Mehrfamilienhauses Haus Nr. 213. Der Baum weist Alters- und vor allem standortgebundene Schadsymptome wie Blattnekrosen, Kurztriebigkeit und eine geringe Vitalität auf. Nach den Luftaufnahmen und den Straßenraumfotos weist der Spitz-Ahorn eine sehr auffallende helle Laubfärbung auf, was auf die unzureichenden Standortbedingungen auf einer Tiefgarage schließen lässt. Des Weiteren konnte sich die Krone des Baumes durch den extremen und ungeeigneten Standort nicht artgerecht entwickeln. In der Tiefgarage sind Feuchtigkeitsschäden entstanden, die auf eine mangelnde Abdichtung zurückzuführen sind. Nach einer vorhergehenden Instandsetzung der Abdichtung am Lüfterbauwerk, sind nach Aussagen der Hausverwaltung immer noch Feuchtigkeitsschäden sichtbar und es dringtSeite 1 von 5 Seite 2 Wasser durch die Decke. Aus diesem Grund muss die Tiefgaragendecke von außen freigelegt werden. Hierbei kann der Baum auf der Tiefgarage nicht mehr gehalten werden und muss zur Gebäudesicherung entfernt werden. Ein standortgerechter Laubbaum kann anschließend in der Nähe des alten Standortes mit Verbindung zum gewachsenem Boden auf dem gleichen Grundstück gepflanzt werden. Aus fachlicher Sicht kann der Spitz-Ahorn an diesem Standort nicht mehr gehalten werden, ohne weitere Schäden an und in der Tiefgarage in Kauf zu nehmen. Daher ist die Verwaltung aus den oben genannten Gründen in der Abwägung des Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden muss. Anlage/n 1 241044_Geodaten Luftbild (2022) Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn (öffentlich) 2 241044_Fotos Antragsteller (öffentlich)Seite 2 von 5 Bundesstadt Bonn - DS 241044 © Bundesstadt Bonn 10.06.2024 16:12 Friesdorfer Straße 213, 53175 Bonn Geographische Länge: 7,135 ° Geographische Breite: 50,692 ° Ost/Rechtswert: 368301,13 Nord/Hochwert: 5617273,53 Schrägluftbild: 027_110_171001857 Aufnahmerichtung: NordenSeite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de