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241044 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn

Nummer
241044
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 16.09.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241044
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem
Grundstück Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 01.07.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn, auf dem Grundstück Friesdorfer
Str. 213, 53175 Bonn, wird erteilt.
Begründung
Der Spitz-Ahorn (Acer platanoides) weist einen Stammumfang von 205 cm,
einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit ausreichend bewertet.
Der Spitz-Ahorn befindet sich auf einer Tiefgarage mit einer Deckung von unter
einem halben Meter Bodenaufbau, auf der Hinterseite des Mehrfamilienhauses
Haus Nr. 213.
Der Baum weist Alters- und vor allem standortgebundene Schadsymptome wie
Blattnekrosen, Kurztriebigkeit und eine geringe Vitalität auf. Nach den
Luftaufnahmen und den Straßenraumfotos weist der Spitz-Ahorn eine sehr
auffallende helle Laubfärbung auf, was auf die unzureichenden
Standortbedingungen auf einer Tiefgarage schließen lässt. Des Weiteren
konnte sich die Krone des Baumes durch den extremen und ungeeigneten
Standort nicht artgerecht entwickeln.
In der Tiefgarage sind Feuchtigkeitsschäden entstanden, die auf eine
mangelnde Abdichtung zurückzuführen sind. Nach einer vorhergehenden
Instandsetzung der Abdichtung am Lüfterbauwerk, sind nach Aussagen der
Hausverwaltung immer noch Feuchtigkeitsschäden sichtbar und es dringtSeite 1 von 5
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Wasser durch die Decke. Aus diesem Grund muss die Tiefgaragendecke von
außen freigelegt werden. Hierbei kann der Baum auf der Tiefgarage nicht mehr
gehalten werden und muss zur Gebäudesicherung entfernt werden. Ein
standortgerechter Laubbaum kann anschließend in der Nähe des alten
Standortes mit Verbindung zum gewachsenem Boden auf dem gleichen
Grundstück gepflanzt werden.
Aus fachlicher Sicht kann der Spitz-Ahorn an diesem Standort nicht mehr
gehalten werden, ohne weitere Schäden an und in der Tiefgarage in Kauf zu
nehmen. Daher ist die Verwaltung aus den oben genannten Gründen in der
Abwägung des Ermessens zu dem Ergebnis gekommen, dass eine
Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden muss.
Anlage/n
1 241044_Geodaten Luftbild (2022) Friesdorfer Str. 213, 53175 Bonn
(öffentlich)
2 241044_Fotos Antragsteller (öffentlich)Seite 2 von 5
Bundesstadt Bonn - DS
241044
© Bundesstadt Bonn 10.06.2024 16:12
Friesdorfer Straße 213, 53175 Bonn
Geographische Länge: 7,135 °
Geographische Breite: 50,692 °
Ost/Rechtswert: 368301,13
Nord/Hochwert: 5617273,53
Schrägluftbild: 027_110_171001857
Aufnahmerichtung: NordenSeite 3 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de