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241036 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen

Nummer
241036
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
13.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
241036
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter
Bestattungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
19.06.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die aktuelle Beauftragung für die Durchführung ordnungsbehördlicher
Bestattungen endet mit Ablauf des 31.08.2024.
Aufgrund noch notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen und Vakanzen
war die Erstellung des notwendigen Leistungsverzeichnisses erst kurzfristig
möglich.
Damit auch über den 31.08.2024 hinaus die nach Bestattungsgesetz NRW
fristgemäßen Bestattungen im Bereich der ordnungsbehördlichen Bestattungen
durchgeführt werden können, ist die rechtzeitige Beauftragung eines
entsprechenden Fachunternehmens nach ordnungsgemäßer Ausschreibung
unabdingbar. Eine Beauftragung von Einzelfällen führt zu erhöhten finanziellen
Aufwendungen.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung
der Bundestadt Bonn für die Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter
Bestattungen (Öffentliche Ausschreibung nach UVgO) wird zugestimmt.
Begründung
Nach dem Bestattungsgesetz NRW hat die örtliche Ordnungsbehörde der
Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod einer Person eingetreten ist oder die bzw.
der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen, wenn es keine
Personen gibt, die sich um die Bestattung kümmern können. Dies gilt auch
wenn die zur Bestattung verpflichteten Personen ihrer Pflicht nicht
nachkommen oder eine zeitintensive Recherche nach pflichtigen Angehörigen
zu einer unzulässigen Verzögerung führen würde.Seite 1 von 2
Seite 2
Diese Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde im Sinne des Bestattungsgesetz
NRW ist innerhalb der Stadt Bonn dem Amt für Umwelt und Stadtgrün
übertragen.
Aktuell sollen insgesamt ca. 245 Bestattungen (15 Erdbestattungen, 130
Feuerbestattungen ohne Beisetzung, 100 Feuerbestattungen mit Beisetzung)
ausgeschrieben werden.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-3648 VOB x UVgO VgV 01.09.2024 – 31.08.2025 249.900€ brutto
(210.000€ netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.03 Friedhöfe 529100 und 543190 6890019
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de