241036 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen
Kerndaten
- Nummer
- 241036
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 241036 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die aktuelle Beauftragung für die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen endet mit Ablauf des 31.08.2024. Aufgrund noch notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen und Vakanzen war die Erstellung des notwendigen Leistungsverzeichnisses erst kurzfristig möglich. Damit auch über den 31.08.2024 hinaus die nach Bestattungsgesetz NRW fristgemäßen Bestattungen im Bereich der ordnungsbehördlichen Bestattungen durchgeführt werden können, ist die rechtzeitige Beauftragung eines entsprechenden Fachunternehmens nach ordnungsgemäßer Ausschreibung unabdingbar. Eine Beauftragung von Einzelfällen führt zu erhöhten finanziellen Aufwendungen. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundestadt Bonn für die Durchführung ordnungsbehördlich angeordneter Bestattungen (Öffentliche Ausschreibung nach UVgO) wird zugestimmt. Begründung Nach dem Bestattungsgesetz NRW hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod einer Person eingetreten ist oder die bzw. der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen, wenn es keine Personen gibt, die sich um die Bestattung kümmern können. Dies gilt auch wenn die zur Bestattung verpflichteten Personen ihrer Pflicht nicht nachkommen oder eine zeitintensive Recherche nach pflichtigen Angehörigen zu einer unzulässigen Verzögerung führen würde.Seite 1 von 2 Seite 2 Diese Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde im Sinne des Bestattungsgesetz NRW ist innerhalb der Stadt Bonn dem Amt für Umwelt und Stadtgrün übertragen. Aktuell sollen insgesamt ca. 245 Bestattungen (15 Erdbestattungen, 130 Feuerbestattungen ohne Beisetzung, 100 Feuerbestattungen mit Beisetzung) ausgeschrieben werden. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-3648 VOB x UVgO VgV 01.09.2024 – 31.08.2025 249.900€ brutto (210.000€ netto) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.03 Friedhöfe 529100 und 543190 6890019 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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