241031-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Zivilschutz
Kerndaten
- Nummer
- 241031-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241031-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Zivilschutz Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 11.09.2024 Kenntnisnahme Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 20.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.) Welche strukturellen Veränderungen, Vorhaltungen und Beschaffun- gen sieht die Oberbürgermeisterin als notwendig an, um für kommende Ereignisse gerüstet zu sein? Wie/wann sind die erforderlichen Beschaf- fungen geplant, bzw. im Haushalt berücksichtigt? (Hierbei geht es um die Themen Cyberangriff, Stromausfall, kriegsähnliche und atomare Bedro- hung.) Für die Vorbereitung zur Bewältigung der Folgen von Ereignissen wie den oben genannten, ist vor allem ein gesellschaftlich ganzheitlicher Ansatz erforderlich. Neben der Eigenvorsorge der Bevölkerung betrifft dies auch Behörden und Unternehmen, insbesondere der Kritischen Infrastruktur. Hierzu sind auch strukturelle Anpassungen in der Verwaltung erforderlich, welche die Bedeutung des Themenkomplexes würdigen. Die Verwaltung befindet sich in den Berei- chen Krisenmanagement und Katastrophenschutz derzeit im Aufwuchs der notwendigen Strukturen (siehe DS 221682-01), um entsprechende Planungen für die Stadt Bonn zu konkretisieren. Zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Kommunikations- und Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung wird derzeit ein „Business Continuity Management“ (BCM) aufgebaut (siehe hierzu auch DS 240907). Ein weiterer wesentlicher Bestandteil wird zukünftig die Katastrophen- schutzbedarfsplanung sein, in welcher für ausgewählte konkrete Szenarien auch notwendige Vorhaltungen ermittelt und Beschaffungen in die Haushalts- planung aufgenommen werden. In der Haushaltsplanung für 2025/26 sind be- reits Mittelansätze für konkret absehbare Maßnahmen eingeplant, beispielswie- se zur Erhöhung der Kapazitäten für die Notunterbringung, die Notstromversor- gung von Feuerwehrhäusern sowie Mittel für Übungen des Krisenmanage- ments. 2.) Welche Maßnahmen sind für den Fall eines ggf. länger andauernden Stromausfalls (Blackout/Brownout) geplant? Sind für diese Form der Not- fälle Redundanzen vorhanden? Die Maßnahmen SWB fokussieren sich vor allem auf die Vermeidung eines flächendeckenden Stromausfalls durch Lastabwürfe sowie die schnelle Wie-Seite 1 von 2 Seite 2 derherstellung der Stromversorgung. Die Maßnahmen der Verwaltung konzen- trieren sich in erste Linie darauf, die eigene Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und notwendiges Verwaltungshandeln sowie Dienstleitungen erbringen zu können. Nach Beschluss des VV im September 2022 wurden alle Fachbe- reiche für das Szenario eines 72-stündigen Strom- oder IT-Ausfalls sensibilisiert und zur Identifizierung existenzkritischer Prozesse, Planung in eigener Zustän- digkeit und ggf. Ressourcenbeschaffung aufgefordert. Weitergehende Planun- gen und Maßnahmen werden im Rahmen des BCM-Systems erarbeitet. Für Feuerwehr und Rettungsdienst bedeutet dies beispielsweise, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, um bei unvorhersehbaren Not- und Unglücksfällen weiter schnelle Hilfe leisten zu können. Hierfür sind beispielsweise Redundanzen in Form von Notstromversorgung vorhanden bzw. im Aufbau. 3.) Ist bei den Planungen eine Einbindung des in Bonn ansässigen Bun- desamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Bundesleitung des Technischen Hilfswerks (THW) in Bonn-Lengsdorf eingebunden bzw. in die Umsetzung involviert? Sowohl das BBK als auch das THW haben keine Zuständigkeit im Katastro- phenschutz. Dennoch besteht mit beiden Behörden Austausch der Verwaltung in verschiedenen Themenbereichen. So unterstützte das BBK in der Vergan- genheit bereits bei Katastrophenschutzplanungen sowie Schulungen des Kri- senmanagements. Das BBK hat darüber hinaus verschiedene Veröffentlichun- gen und Leitfäden im Bereich des Bevölkerungsschutzes und Krisenmanage- ments herausgegeben, welche seitens der Verwaltung für Planungen genutzt werden. 4.) Ist die in Ahrweiler-Ramersbach (ca. 30 km entfernt) befindliche Bun- desakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung (BABZ) bei der Notfallplanung und Einsatz eingebunden? Die BABZ bietet Ausbildungen und Schulungen und keine Planungs- und Ein- satzleistungen an. Verschiedene Schulungsangebote werden seitens der Ver- waltung wahrgenommen, insbesondere für Ausbildung und Schulungen im Be- reich des Krisenmanagements. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de