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241031-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Zivilschutz

Nummer
241031-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 18.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241031 BBB-Anfrage: Zivilschutz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241031-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Zivilschutz
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Kenntnisnahme
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
20.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.) Welche strukturellen Veränderungen, Vorhaltungen und Beschaffun-
gen sieht die Oberbürgermeisterin als notwendig an, um für kommende
Ereignisse gerüstet zu sein? Wie/wann sind die erforderlichen Beschaf-
fungen geplant, bzw. im Haushalt berücksichtigt? (Hierbei geht es um die
Themen Cyberangriff, Stromausfall, kriegsähnliche und atomare Bedro-
hung.)
Für die Vorbereitung zur Bewältigung der Folgen von Ereignissen wie den oben
genannten, ist vor allem ein gesellschaftlich ganzheitlicher Ansatz erforderlich.
Neben der Eigenvorsorge der Bevölkerung betrifft dies auch Behörden und
Unternehmen, insbesondere der Kritischen Infrastruktur. Hierzu sind auch
strukturelle Anpassungen in der Verwaltung erforderlich, welche die Bedeutung
des Themenkomplexes würdigen. Die Verwaltung befindet sich in den Berei-
chen Krisenmanagement und Katastrophenschutz derzeit im Aufwuchs der
notwendigen Strukturen (siehe DS 221682-01), um entsprechende Planungen
für die Stadt Bonn zu konkretisieren. Zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung
der Kommunikations- und Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung wird derzeit
ein „Business Continuity Management“ (BCM) aufgebaut (siehe hierzu auch DS
240907). Ein weiterer wesentlicher Bestandteil wird zukünftig die Katastrophen-
schutzbedarfsplanung sein, in welcher für ausgewählte konkrete Szenarien
auch notwendige Vorhaltungen ermittelt und Beschaffungen in die Haushalts-
planung aufgenommen werden. In der Haushaltsplanung für 2025/26 sind be-
reits Mittelansätze für konkret absehbare Maßnahmen eingeplant, beispielswie-
se zur Erhöhung der Kapazitäten für die Notunterbringung, die Notstromversor-
gung von Feuerwehrhäusern sowie Mittel für Übungen des Krisenmanage-
ments.
2.) Welche Maßnahmen sind für den Fall eines ggf. länger andauernden
Stromausfalls (Blackout/Brownout) geplant? Sind für diese Form der Not-
fälle Redundanzen vorhanden?
Die Maßnahmen SWB fokussieren sich vor allem auf die Vermeidung eines
flächendeckenden Stromausfalls durch Lastabwürfe sowie die schnelle Wie-Seite 1 von 2
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derherstellung der Stromversorgung. Die Maßnahmen der Verwaltung konzen-
trieren sich in erste Linie darauf, die eigene Handlungsfähigkeit aufrecht zu
erhalten und notwendiges Verwaltungshandeln sowie Dienstleitungen erbringen
zu können. Nach Beschluss des VV im September 2022 wurden alle Fachbe-
reiche für das Szenario eines 72-stündigen Strom- oder IT-Ausfalls sensibilisiert
und zur Identifizierung existenzkritischer Prozesse, Planung in eigener Zustän-
digkeit und ggf. Ressourcenbeschaffung aufgefordert. Weitergehende Planun-
gen und Maßnahmen werden im Rahmen des BCM-Systems erarbeitet. Für
Feuerwehr und Rettungsdienst bedeutet dies beispielsweise, den Dienstbetrieb
aufrecht zu erhalten, um bei unvorhersehbaren Not- und Unglücksfällen weiter
schnelle Hilfe leisten zu können. Hierfür sind beispielsweise Redundanzen in
Form von Notstromversorgung vorhanden bzw. im Aufbau.
3.) Ist bei den Planungen eine Einbindung des in Bonn ansässigen Bun-
desamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die
Bundesleitung des Technischen Hilfswerks (THW) in Bonn-Lengsdorf
eingebunden bzw. in die Umsetzung involviert?
Sowohl das BBK als auch das THW haben keine Zuständigkeit im Katastro-
phenschutz. Dennoch besteht mit beiden Behörden Austausch der Verwaltung
in verschiedenen Themenbereichen. So unterstützte das BBK in der Vergan-
genheit bereits bei Katastrophenschutzplanungen sowie Schulungen des Kri-
senmanagements. Das BBK hat darüber hinaus verschiedene Veröffentlichun-
gen und Leitfäden im Bereich des Bevölkerungsschutzes und Krisenmanage-
ments herausgegeben, welche seitens der Verwaltung für Planungen genutzt
werden.
4.) Ist die in Ahrweiler-Ramersbach (ca. 30 km entfernt) befindliche Bun-
desakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung (BABZ) bei
der Notfallplanung und Einsatz eingebunden?
Die BABZ bietet Ausbildungen und Schulungen und keine Planungs- und Ein-
satzleistungen an. Verschiedene Schulungsangebote werden seitens der Ver-
waltung wahrgenommen, insbesondere für Ausbildung und Schulungen im Be-
reich des Krisenmanagements.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de