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241029-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Rheingärten – Vorstellung des finalen Konzeptes

Nummer
241029-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • An der Rheindorfer Burg Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Osloer Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Kopenhagener Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241029 Rheingärten – Vorstellung des finalen Konzeptes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241029-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Rheingärten – Vorstellung des
finalen Konzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Aus welchen Gründen ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7525-
49 festgeschriebene, aber bis heute fehlende Fuß- und
Radwegverbindung von der Osloer Straße zur "Rheindorfer Burg" bisher
nicht realisiert worden?
Die Fuß- und Radwegeverbindung war zur Erschließung der Parkanlage
gedacht. Die vorgesehene Parkanlage ist nicht umgesetzt worden, weshalb es
auch keine Wegeverbindung gibt.
2. Ist die im Konzept ausgewiesene „Qualifizierung des Wegenetz
zwischen Graurheindorf und Auerberg“ durch die Kleingartenanlage
angesichts der geplanten Treppe von bzw. zur Straße „An der Rheindorfer
Burg“ aus Sicht der Oberbürgermeisterin geeignet, Fußgängern und
Radfahrern eine barrierefreie Verbindung zwischen den beiden Straßen zu
ermöglichen und wenn nein, wie gedenkt die Oberbürgermeisterin die
Wegebeziehung barrierefrei herzustellen?
Die bereits bestehende Wegeverbindung durch die Kleingartenanlage ist in
jetzigem Zustand barrierearm, straßenseitig ist sie ebenerdig (zum Bürgersteig
bzw. abgesenkter Bordstein zur Straße), auf der Seite zur Rheindorfer Burg ist
eine Rampe vorhanden. Die Treppe wäre eine Ergänzung und Abkürzung für
Fußgänger*innen.
Die Kleingartenanlage soll zu Fuß passierbar sein, Fahrradfahrer*innen
müssen am Tor absteigen – so wird es auch in anderen, bereits öffentlich
nutzbaren, Kleingartenanlagen gehandhabt. Für eine schnelle Radverbindung
zum Rhein wird auf das Radverkehrsnetz verweisen. Die Verbindung von der
Osloer Straße zur Hauptroute „An der Rheindorfer Burg“, erfolgt über die
Kopenhagener Straße.
3. Hält die Oberbürgermeisterin die Aussage in der Begründung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes 7525-49 „Zur Verwirklichung der im
Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen müssen daher nur noch …
die Fuß- und Radwegverbindungen von der Osloer Straße zurSeite 1 von 2
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"Rheindorfer Burg" geschaffen werden.“ für überflüssig und wenn ja, wie
begründet sie dies?
Der in der Fragestellung zitierte Satz aus der Begründung des Bebauungsplans
Nr. 7525-49 ist nach wie vor sachlich richtig. Ein Erfordernis, den
planungsrechtlich ermöglichten Ausbau auch umzusetzen, resultiert daraus
genauso wenig wie eine Verpflichtung, durch ein Planänderungsverfahren die
bisher nicht realisierte Festsetzung aus dem Bebauungsplan und seiner
Begründung zu eliminieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de