241022-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts)
Kerndaten
- Nummer
- 241022-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Berliner Platz
- Hochstadenring
- Am Alten Friedhof
- Thomastraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241022-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Berliner Platz, die Bornheimer Straße und der Hochstadenring sind derzeit noch abschnittsweise Teile der klassifizierten Bundesstraße 56. Daher müssen nach Beendigung der Baumaßnahme auf der Bornheimer Straße die Verkehrsrelationen entlang dieses Straßenzuges zunächst wieder freigegeben werden, damit diese ihre Verkehrsfunktion als Bundesstraße wieder erfüllen kann. Nach Fertigstellung der Rampe vom Kreisverkehr am Alten Friedhof bis auf die Guido-Westerwelle-Brücke kann der Bundesstraßenverlauf in diesem Abschnitt in einem Widmungsverfahren wie geplant auf das neue Bauwerk verlagert werden und die Bornheimer Straße abgestuft werden. Am 17.06.2025 hat die Bezirksvertretung Bonn die Drucksache 253173 über die "Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße" gemäß einem Vorschlag der Verwaltung mit zusätzlichen Maßgaben beschlossen. Die ausführliche Begründung der Beschlussvorlage DS 253173 entspricht einer ablehnenden Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag. Aus Sicht der Verwaltung ist mit dem o.g. Beschluss die Beratung über den vorliegenden Antrag überholt. Die Verwaltung setzt derzeit die beschlossenen Maßnahmen zur Verkehrsführung im Bereich des Straßenzugs der Bornheimer Straße um. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die darin vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de