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241022-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts)

Nummer
241022-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241022 Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241022-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen
Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße
(Einbahnstraße stadtauswärts)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Berliner Platz, die Bornheimer Straße und der Hochstadenring sind derzeit
noch abschnittsweise Teile der klassifizierten Bundesstraße 56. Daher müssen
nach Beendigung der Baumaßnahme auf der Bornheimer Straße die
Verkehrsrelationen entlang dieses Straßenzuges zunächst wieder freigegeben
werden, damit diese ihre Verkehrsfunktion als Bundesstraße wieder erfüllen
kann. Nach Fertigstellung der Rampe vom Kreisverkehr am Alten Friedhof bis
auf die Guido-Westerwelle-Brücke kann der Bundesstraßenverlauf in diesem
Abschnitt in einem Widmungsverfahren wie geplant auf das neue Bauwerk
verlagert werden und die Bornheimer Straße abgestuft werden.
Am 17.06.2025 hat die Bezirksvertretung Bonn die Drucksache 253173 über
die "Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der
Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße"
gemäß einem Vorschlag der Verwaltung mit zusätzlichen Maßgaben
beschlossen.
Die ausführliche Begründung der Beschlussvorlage DS 253173 entspricht einer
ablehnenden Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag. Aus Sicht der
Verwaltung ist mit dem o.g. Beschluss die Beratung über den vorliegenden
Antrag überholt. Die Verwaltung setzt derzeit die beschlossenen Maßnahmen
zur Verkehrsführung im Bereich des Straßenzugs der Bornheimer Straße um.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der
Verwaltung und befürwortet die darin vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de