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241022-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts)

Nummer
241022-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241022 Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241022-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
31.05.2024
Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen
Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße
(Einbahnstraße stadtauswärts)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Sowohl zur Vorplanung (DS-Nr. 1612386), wie auch zur Ausbauplanung (DS
220661) wurden Beschlüsse zum Umbau der Bornheimer Straße erwirkt, die
den Endausbauzustand einschließlich der Rampe auf die Guido-Westerwelle-
Brücke (ehem. Viktoriabrücke) beinhalten. Derzeit setzt die Verwaltung die
vorgenannten Planungen um.
Die vom Antragsteller vorgeschlagene Beibehaltung der Einbahnfahrtrichtung
stadtauswärts hätte weiterreichende Auswirkungen auf die
Verkehrsbeziehungen von MIV und ÖPNV. Die Vorteile einer solchen Regelung
in der Bornheimer Straße können zu nachteiligen Auswirkungen in den
umliegenden Straßen führen. Ebenso wären die Linienführung der Busse und
deren Fahrzeiten davon betroffen. Haltestellen müssten entsprechend verlegt
und umgebaut werden.
Die Verwaltung sieht daher keine Erforderlichkeit, vom seinerzeit
beschlossenen verkehrsplanerischen Konzept abzuweichen. Bzgl. des
Zeitplanes für die Umsetzung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke
verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme zu DS 220925.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de