241022-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts)
Kerndaten
- Nummer
- 241022-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241022-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 31.05.2024 Bürgerantrag: Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Bereich Bornheimer Straße (Einbahnstraße stadtauswärts) Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Sowohl zur Vorplanung (DS-Nr. 1612386), wie auch zur Ausbauplanung (DS 220661) wurden Beschlüsse zum Umbau der Bornheimer Straße erwirkt, die den Endausbauzustand einschließlich der Rampe auf die Guido-Westerwelle- Brücke (ehem. Viktoriabrücke) beinhalten. Derzeit setzt die Verwaltung die vorgenannten Planungen um. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Beibehaltung der Einbahnfahrtrichtung stadtauswärts hätte weiterreichende Auswirkungen auf die Verkehrsbeziehungen von MIV und ÖPNV. Die Vorteile einer solchen Regelung in der Bornheimer Straße können zu nachteiligen Auswirkungen in den umliegenden Straßen führen. Ebenso wären die Linienführung der Busse und deren Fahrzeiten davon betroffen. Haltestellen müssten entsprechend verlegt und umgebaut werden. Die Verwaltung sieht daher keine Erforderlichkeit, vom seinerzeit beschlossenen verkehrsplanerischen Konzept abzuweichen. Bzgl. des Zeitplanes für die Umsetzung der Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme zu DS 220925. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de