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241021 · Beschlussvorlage

Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2024 für das "Haus des Karnevals", Hohe Straße 81, 53119 Bonn

Nummer
241021
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241021
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2024 für das "Haus
des Karnevals", Hohe Straße 81, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Festausschuss Bonner Karneval e.V. wird ein Zuschuss zu
den Erbbauzinsen 2024 für das „Haus des Karnevals“, Hohe Straße 81,
53119 Bonn, in Höhe von 4.974,06 € gewährt.
Begründung
An dem städtischen Grundstück Hohe Straße 81, 53119 Bonn (Haus des
Karnevals) war von 1968 – 30.06.1998 zugunsten des Festausschusses
Bonner Karneval e.V. ein Erbbaurecht begründet.
Am 27.08.1998 hat der Hauptausschuss neben der Verlängerung des
Erbbaurechts bis zum 31.12.2028 zugleich beschlossen, den jährlich
anfallenden Erbbauzins künftig mit 90 % zu bezuschussen.
Vereinbarungsgemäß ändert sich der zu entrichtende Erbbauzins jeweils nach
Ablauf von 3 Jahren in demselben prozentualen Verhältnis, wie sich der
Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen im gleichen Zeitraum nach
oben oder unten verändert hat.
Der Anstieg des Verbraucherpreisindexes seit der letzten Erbbauzinserhöhung
beträgt 17,55% (742,62 €). Somit ergibt sich ab dem 01.01.2024 ein 90%iger
Anteil am Erbbauzins in Höhe von 4.974,06 € (2021-2023: 4.231,44 €).
Der Zuschuss wird nicht an den Festausschuss Bonner Karneval ausgezahlt,
sondern mit der städtischen Forderung intern verrechnet.Seite 1 von 2
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.974,06 € 110660130/
73.1000
2024 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
4.974,06 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de