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241020 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Castell, Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 50 Wohnungen Az.: 10431/2023

Nummer
241020
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241020
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Castell, Römerstraße 91,
Drususstraße 42, 44
- Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 50
Wohnungen
Az.: 10431/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 50 Wohnungen
auf dem Grundstück Römerstraße Nr. 91, Drususstraße Nr. 42 und Nr. 44
positiv zu bescheiden.
Begründung
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für das Grundstück Römerstraße Nr. 91,
Drususstraße Nr. 42 und Nr. 44 vor. Geplant ist der Abriss des bestehenden 5-
geschossigen Mehrfamilienhauses und die Neuerrichtung eines
Mehrfamilienhauses mit 50 Wohneinheiten in ebenfalls 5-geschossiger
Bauweise.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne B 205e (98) und
B 186a (83) und ist planungsrechtlich darüber hinaus nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung (Römerstraße, Nordstraße,
Drususstraße) wird vorrangig durch eine bis zu IV-geschossige
Straßenrandbebauung zzgl. ausgebauter Dachgeschosse und teils mit
Dachaufbauten sowohl in geschlossener als auch in offener Bauweise geprägt.
Das Bestandsgebäude Römerstraße Nr. 91 weist bereits V Geschosse und ein
nicht ausgebautes Dachgeschoss auf. Die überbaubaren Grundstücksflächen
ergeben sich straßenseitig aus den Vorgaben der o.g. Fluchtlinienpläne und im
Übrigen aus den faktischen (hinteren) Baufluchten der Umgebungsbebauung.
Insgesamt wird die Nutzungsstruktur vor allem durch Wohnen aber auch durch
der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Handwerksbetriebe, kleine
Gastwirtschaften und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe in den
Erdgeschossen geprägt. Das maßgebliche Umfeld wird daher einemSeite 1 von 3
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allgemeinen Wohngebiet zugeordnet. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart
der näheren Umgebung ein.
Das Gebäude erhält eine extensive Dachbegrünung und einen rückwärtigen
Gartenbereich mit Spielplatzflächen. Die nicht überbauten Flächen werden
durch Zierrasen, heimische Sträucher sowie Hecken und Bäume gestaltet.
Auf dem Grundstück befindet sich das Bodendenkmal BN 014, römisches
Legionslager Bonn. Vor diesem Hintergrund kann keine Tiefgarage für den
ruhenden Verkehr errichtet werden. Die Stellplätze sind daher im oberirdischen
Bereich unterzubringen. Die bauordnungsrechtlich notwendigen 28 Stellplätze
sollen durch ein Mobilitätskonzept um 30% (auf 20 Stellplätze) reduziert
werden. Die im Mobilitätskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Reduzierung sind noch abschließend zu prüfen. Fahrradabstellplätze sind
ausreichend vorhanden.
Für das Vorhaben müssen zwei satzungsgeschützte Bäume gefällt werden,
hierfür sind Ersatzpflanzungen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes
geplant.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung nach positivem Abschluss
der Prüfung des Mobilitätskonzeptes zu erteilen.
Anlage/n
1 Lageplan Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 (öffentlich)
2 Lageplan Römerstr. 91, Drususstr. 42, 44 (nichtöffentlich)
3 Ansicht Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 (nichtöffentlich)
4 Ansicht Römerstr. 91, Drususstr. 42, 44 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de