241020 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Castell, Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 50 Wohnungen Az.: 10431/2023
Kerndaten
- Nummer
- 241020
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241020 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Castell, Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 50 Wohnungen Az.: 10431/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 50 Wohnungen auf dem Grundstück Römerstraße Nr. 91, Drususstraße Nr. 42 und Nr. 44 positiv zu bescheiden. Begründung Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für das Grundstück Römerstraße Nr. 91, Drususstraße Nr. 42 und Nr. 44 vor. Geplant ist der Abriss des bestehenden 5- geschossigen Mehrfamilienhauses und die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit 50 Wohneinheiten in ebenfalls 5-geschossiger Bauweise. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne B 205e (98) und B 186a (83) und ist planungsrechtlich darüber hinaus nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung (Römerstraße, Nordstraße, Drususstraße) wird vorrangig durch eine bis zu IV-geschossige Straßenrandbebauung zzgl. ausgebauter Dachgeschosse und teils mit Dachaufbauten sowohl in geschlossener als auch in offener Bauweise geprägt. Das Bestandsgebäude Römerstraße Nr. 91 weist bereits V Geschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss auf. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßenseitig aus den Vorgaben der o.g. Fluchtlinienpläne und im Übrigen aus den faktischen (hinteren) Baufluchten der Umgebungsbebauung. Insgesamt wird die Nutzungsstruktur vor allem durch Wohnen aber auch durch der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Handwerksbetriebe, kleine Gastwirtschaften und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe in den Erdgeschossen geprägt. Das maßgebliche Umfeld wird daher einemSeite 1 von 3 Seite 2 allgemeinen Wohngebiet zugeordnet. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude erhält eine extensive Dachbegrünung und einen rückwärtigen Gartenbereich mit Spielplatzflächen. Die nicht überbauten Flächen werden durch Zierrasen, heimische Sträucher sowie Hecken und Bäume gestaltet. Auf dem Grundstück befindet sich das Bodendenkmal BN 014, römisches Legionslager Bonn. Vor diesem Hintergrund kann keine Tiefgarage für den ruhenden Verkehr errichtet werden. Die Stellplätze sind daher im oberirdischen Bereich unterzubringen. Die bauordnungsrechtlich notwendigen 28 Stellplätze sollen durch ein Mobilitätskonzept um 30% (auf 20 Stellplätze) reduziert werden. Die im Mobilitätskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung sind noch abschließend zu prüfen. Fahrradabstellplätze sind ausreichend vorhanden. Für das Vorhaben müssen zwei satzungsgeschützte Bäume gefällt werden, hierfür sind Ersatzpflanzungen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes geplant. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung nach positivem Abschluss der Prüfung des Mobilitätskonzeptes zu erteilen. Anlage/n 1 Lageplan Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 (öffentlich) 2 Lageplan Römerstr. 91, Drususstr. 42, 44 (nichtöffentlich) 3 Ansicht Römerstraße 91, Drususstraße 42, 44 (nichtöffentlich) 4 Ansicht Römerstr. 91, Drususstr. 42, 44 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de