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241016 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn, Hochkreuz, Holbeinstraße 17 - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes Az.: 40015/2023

Nummer
241016
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241016
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Hochkreuz, Holbeinstraße 17
- Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohn- und
Bürogebäudes
Az.: 40015/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Es wurde die Zulässigkeit der Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes nach
vorherigem Abbruch des Bestandsgebäudes angefragt. Das Gebäude gliedert
sich in drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Neben den geplanten
Büroflächen im Erdgeschoss mit 400 m² sind insgesamt 10 Wohneinheiten vor-
gesehen. In der Tiefgarage sollen notwendige Stellplätze sowie notwendige
Fahrrad-Stellplätze untergebracht werden. Der notwendige Stellplatznachweis
ist dann im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8019-59 vom
18.01.1985, der ein Mischgebiet ausweist. Zulässig ist eine II-geschossige Be-
bauung innerhalb der durch Baugrenzen festgelegten überbaubaren Grund-
stücksfläche, in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8. Die GFZ darf als Ausnahme
gemäß § 21a Abs. 5 BauNVO um 0,2 erhöht werden.
Nach mehrfacher Umplanung wurde final eine Planung eingereicht, die im Hin-
blick auf die Baugrenzenüberschreitungen (im Bereich der Tiefgarage als auch
im Bereich der Obergeschosse), auf ein zusätzliches drittes Vollgeschoss und
auf die max. zulässigen GRZ und GFZ den Festsetzungen des Bebauungspla-
nes zwar widerspricht. Zur Schaffung von Wohnraum war unter Berücksichti-
gung des § 31 Abs. 3 des Baugesetzbuches – BauGB – dennoch die Erteilung
von Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Geschossigkeit sowie
der Überschreitung der Baugrenzen, der GRZ und der GFZ mit den öffentlichen
Belangen in Summe vereinbar.
Die beantragten Baugrenzen-Überschreitungen sowohl im Bereich der Tiefga-
rage bis 4 m als auch im Bereich der Obergeschosse bis zu 2,4 m können in
Summe als untergeordnet angesehen werden, auf Grundlage derer keine bo-
denrechtlich relevanten Spannungen zu erwarten sind. Ein zusätzliches,
grundsätzlich nicht zulässiges drittes Vollgeschoss kann nach Maßgabe des
Inhalts des § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Schaffung von dringend benötigtemSeite 1 von 4
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Wohnraum akzeptiert werden. Voraussetzung hierfür ist die Dachbegrünung
und eine qualitätsvolle Außengestaltung.
Die GRZ wird auf 0,44 anstatt 0,4 überschritten. Die Überschreitung kann je-
doch als untergeordnet angesehen werden, auf Grundlage derer die nachbarli-
chen Belange nicht tangiert werden. Die GFZ-Überschreitung auf 1,2 resultiert
aus dem zusätzlichen Vollgeschoss und kann nach § 31 Abs. 3 BauGB akzep-
tiert werden.
Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar, weil nachbarschützende Rechte, insbesonde-
re das Gebot der Rücksichtnahme, nicht verletzt werden.
Die Verwaltung hat daher am 22.04.2024 einen positiven Vorbescheid erteilt,
Bestandteil des Bescheids sind die o.a. Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 8019-59 (Baugrenzen-Überschreitungen sowohl im
Bereich der Tiefgarage als auch im Bereich der Obergeschosse; zusätzliches,
drittes Vollgeschoss; Überschreitung der max. zulässigen GRZ mit 0,44 anstatt
0,4 und GFZ mit 1,2 anstatt 1,0).
Anlage/n
1 Lageplan Holbeinstraße 17 (öffentlich)
2 Luftbild Holbeinstraße 17 (öffentlich)
3 Lageplan Holbeinstr. 17 (nichtöffentlich)
4 Süd-West-Ansicht Holbeinstraße 17 (nichtöffentlich)
5 Süd-Ost-Ansicht Holbeinstraße 17 (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de