241015-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Flohmarkt" in Tannenbusch, Agnetendorfer Straße/Oppelner Straße
Kerndaten
- Nummer
- 241015-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.828 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241015-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I "Flohmarkt" in Tannenbusch, Agnetendorfer Straße/Oppelner Straße Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der „Flohmarkt“ in Tannenbusch wird auf Antrag des Veranstalters gemäß § 69 Abs. 1 GewO als Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 GewO) festgesetzt. Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art (z.B. auch Neuwaren) feilbietet. Der „Flohmarkt“ Tannenbusch erfüllt all diese Voraussetzungen aus § 68 Abs. 2 GewO, so dass die zuständige Behörde dem Antrag zu entsprechen hat. Es ist richtig, dass der Flohmarkt in Tannenbusch regelmäßig, einmal im Monat, sonntags stattfindet. Ein Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsrecht liegt hier nicht vor. Durch die Festsetzungsverfügung als Jahrmarkt, erlangt die Veranstaltung eine sogenannte feiertagsrechtliche Zulassung und wird somit von einem Verbot der Sonntagsarbeit befreit. Die Verwaltung begleitet die Veranstaltung in Tannenbusch intensiv. Eine Dokumentation der infrastrukturellen Belange erfolgt ebenfalls. Dem Veranstalter wurden in der Festsetzungsverfügung für die Veranstaltung am 26.05.2024 gemäß § 69 a Abs. 2 GewO bereits Auflagen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Tannenbusch erteilt. Diese Auflagen, zum Beispiel alternative Verkehrsführungen, werden erprobt und ggfls. nachgebessert. Des Weiteren wurde der Veranstalter von der Verwaltung aufgefordert, für zukünftige Veranstaltungen zusätzliche Parkmöglichkeiten nachzuweisen und diese auch entsprechend auszuschildern. Sollte dies nicht möglich sein, so könnte künftig keine Festsetzung mehr erfolgen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de