241004 · Beschlussvorlage
Fördermittel als plusKITA für die städtische Kindertageseinrichtung 'Truchseßstraße 44'
Kerndaten
- Nummer
- 241004
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241004 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Fördermittel als plusKITA für die städtische Kindertageseinrichtung 'Truchseßstraße 44' Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der städtischen Kindertageseinrichtung ‚Truchseßstraße‘ werden für das Kin- dergartenjahr 2024/2025 Fördermittel als plusKITA gewährt. Begründung Das Land gewährt dem Jugendamt Zuschüsse für sog. plusKITAs. Die Mittel sollen an Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, weitergeleitet werden. Sprachförderung soll über die Landesmit- tel schwerpunktmäßig in den plusKitas erfolgen. Mit den Landesmitteln konnten ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 47 Einrich- tungen als plus-KITA gefördert werden, darunter auch die städtische Kinderta- geseinrichtung Weißenburgstraße 2 (vergleiche DS 191087). Diese Einrichtung ist zum 01.11.2023 in die neue Einrichtung ‚Truchseßstraße 44‘ umgezogen, da die bis zum 31.10.2023 genutzte Liegenschaft in der ‚Weißenburgstraße 2‘ nicht mehr für den Kitabetrieb geeignet war. Ursprünglich sollten die Kinder bereits zum 01.08.2023 in der neuen Einrich- tung betreut werden. Dies wurde zum 15.03.2023 auch bereits im Rahmen der Zuschussanträge entsprechend berücksichtigt. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.2020 wurden für die Einrichtung ‚Weißenburgstraße 2‘ plusKITA-Mittel bis zum 31.07.2025 gewährt. Dieser Zuschuss ist einrichtungsbezogen und kann aufgrund eines fehlenden Beschlusses nicht ohne Weiteres an die Einrichtung ‚Truchseßstraße 44‘ über- tragen werden. Auch während der drei Monate, in denen zusätzliches Personal für die plusKITA-Mittel vorgehalten wurde, konnte eine Abrechnung zum 01.08.2023 nicht mehr erfolgen. Daher ist der Zuschuss für das Kindergartenjahr 2023/2024 in Höhe von 47.422,25 EUR zum 31.07.2024 an das Land zu erstatten. Die Finanzmittel sollen jedoch für das bevorstehende Kindergartenjahr 2024/2025 erneut bewilligt werden, da die zu berücksichtigenden Indikatoren in der Einrichtung ‚Truchseßstraße 44‘ auch nach aktueller Datenlage erfüllt sind.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.06 Städtische Tageseinrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 47.422,25 EUR 151000602/ 701000 2024/2025 Einzahlungen / Erträge 47.422,25 EUR 151000602/ 611000 2024/2025 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de