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241004 · Beschlussvorlage

Fördermittel als plusKITA für die städtische Kindertageseinrichtung 'Truchseßstraße 44'

Nummer
241004
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241004
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Fördermittel als plusKITA für die städtische
Kindertageseinrichtung 'Truchseßstraße 44'
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der städtischen Kindertageseinrichtung ‚Truchseßstraße‘ werden für das Kin-
dergartenjahr 2024/2025 Fördermittel als plusKITA gewährt.
Begründung
Das Land gewährt dem Jugendamt Zuschüsse für sog. plusKITAs. Die Mittel
sollen an Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem
Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem
Förderbedarf, weitergeleitet werden. Sprachförderung soll über die Landesmit-
tel schwerpunktmäßig in den plusKitas erfolgen.
Mit den Landesmitteln konnten ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 47 Einrich-
tungen als plus-KITA gefördert werden, darunter auch die städtische Kinderta-
geseinrichtung Weißenburgstraße 2 (vergleiche DS 191087).
Diese Einrichtung ist zum 01.11.2023 in die neue Einrichtung ‚Truchseßstraße
44‘ umgezogen, da die bis zum 31.10.2023 genutzte Liegenschaft in der
‚Weißenburgstraße 2‘ nicht mehr für den Kitabetrieb geeignet war.
Ursprünglich sollten die Kinder bereits zum 01.08.2023 in der neuen Einrich-
tung betreut werden. Dies wurde zum 15.03.2023 auch bereits im Rahmen der
Zuschussanträge entsprechend berücksichtigt.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.2020 wurden für die
Einrichtung ‚Weißenburgstraße 2‘ plusKITA-Mittel bis zum 31.07.2025 gewährt.
Dieser Zuschuss ist einrichtungsbezogen und kann aufgrund eines fehlenden
Beschlusses nicht ohne Weiteres an die Einrichtung ‚Truchseßstraße 44‘ über-
tragen werden. Auch während der drei Monate, in denen zusätzliches Personal
für die plusKITA-Mittel vorgehalten wurde, konnte eine Abrechnung zum
01.08.2023 nicht mehr erfolgen.
Daher ist der Zuschuss für das Kindergartenjahr 2023/2024 in Höhe von
47.422,25 EUR zum 31.07.2024 an das Land zu erstatten.
Die Finanzmittel sollen jedoch für das bevorstehende Kindergartenjahr
2024/2025 erneut bewilligt werden, da die zu berücksichtigenden Indikatoren in
der Einrichtung ‚Truchseßstraße 44‘ auch nach aktueller Datenlage erfüllt sind.Seite 1 von 2
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.06 Städtische Tageseinrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
47.422,25 EUR 151000602/
701000
2024/2025
Einzahlungen /
Erträge
47.422,25 EUR 151000602/
611000
2024/2025
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de