240991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Nutzung des Alten Rathaus
Kerndaten
- Nummer
- 240991-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240991-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Nutzung des Alten Rathaus Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. a. In welcher Anzahl und Größe unterliegen Räumlichkeiten im Alten Rathaus (Markt 2) aktuell keiner dauerhaften Nutzung durch Verwaltungseinheiten? Im Alten Rathaus Markt 2 und Rathausgasse 5-7 sind aktuell 42 Büro-, Besprechungs- und Sitzungsräume mit insgesamt etwas über 1200 m² Fläche nicht in dauerhafter Nutzung von Verwaltungseinheiten. 41 davon werden durch die Parteien und Fraktionen des Rates genutzt. Ein Raum befindet sich langfristig im Leerstand. Hinzu kommen etwas über 400 m² „Funktionsräume“, die aktuell insbesondere für Repräsentationszwecke genutzt werden (Gobelinsaal, Sternzimmer, Wagenhalle, etc.). b. Wie viele Arbeitsplätze könnten in den im Sinne der Frage a) nicht adäquat genutzten Räumlichkeiten des Alten Rathauses eingerichtet werden und Kosten(kalk. Miete, Betriebskosten etc.)in welcher Höhe könnten eingespart werden, wenn dort Verwaltungsmitarbeiter untergebracht würden, die derzeit in fremdangemieteten Objekten untergebracht sind? In der Rathausgasse wäre eine genaue Nutzungsquote neu zu ermitteln, nachdem die notwendige Sanierung der Netzwerkinfrastruktur im Anbau erfolgt ist. Ohne Umwidmung und Umbau der „Funktionsräume“ können schätzungsweise 120 Arbeitsplätze der Verwaltung entstehen. Dies ist ein rechnerischer Wert, basierend auf einer Belegung in Zellenbüros. Ohne individuelle Planung mit potenziellen Nutzenden ist jedoch eine genaue Voraussage aktuell nicht möglich, da weder Aktenlast, Mehrbedarfe durch Publikumsverkehr, Besprechungsbedarf bzw. mögliche Nutzung der großen Besprechungsräume als Großraumbüros, etc. homogen auf Flächen verplant werden können. Auch lassen sich pauschal keine Einsparpotentiale beziffern, da angemietete Flächen unterschiedliche Kosten verursachen. Gleichzeitig ist zu klären, wo und zu welchen Kosten die Fraktionen/Gruppen des Rates alternativ unterzubringen wären.Seite 1 von 3 Seite 2 c. Welche Überlegungen / Planungen bestehen zur Nutzung des Alten Rathauses, wenn 2027 das Stadthaus leergezogen wird? Aktuell bestehen noch keine konkreten Planungen zur Nutzung des Alten Rathauses im Zusammenhang mit dem Stadthausauszug. Bei der Entscheidung zu Interimsliegenschaften werden auch Bestandsliegenschaften der Verwaltung dahingehend berücksichtigt, eine optimale Unterbringung der Verwaltungseinheiten sicherzustellen. 2. a. Wurden Räume im Alten Rathaus, wie zum Beispiel die des früheren Bürgeramtes, interimsweise genutzt und wenn ja, von wem und zu welchen Zwecken? Der Raum 001 des ehemaligen Bürgerbüros wurde aus der Büroflächenbewirtschaftung herausgenommen. Grund dafür ist die nicht dauerhaft zumutbare Geruchsbeeinträchtigung. Dieser Raum wird jedoch temporär benutzt, da Raumluftmessungen keine Ergebnisse hervorbrachten, welche gegen eine Nutzung sprechen. Aktuell wird der Raum wöchentlich für bis zu 2 Stunden durch die von der SPD angebotenen Mieter- und Sozialberatung verwendet. Außerdem wird der Raum von im Haus tätigen Handwerksfirmen als Zwischenlager für Werkzeug und Kleinmaterialien genutzt. b. Wurde den Interimsnutzern die Belegung von Räumen „in Rechnung“ gestellt bzw. intern „belastet“? Der Raum ist aus oben genannten Gründen aus der Büroflächenbewirtschaftung herausgenommen und wird daher auch nicht verrechnet. c. Wer entscheidet über Zwischennutzungen von leerstehenden Räumlichkeiten im Alten Rathaus? Über die Büroflächen der Verwaltung entscheidet das Personal- und Organisationsamt, Abteilung Zentrale Dienste. Über die den Rats-Fraktionen zugeteilten Flächen entscheiden diese eigenständig. Für die repräsentativen Flächen liegt die Entscheidungskompetenz beim Dezernat OB. 3. Auf welche Höhe schätzt die Verwaltung die durch fehlende, unzureichende bzw. beschädigte Einrichtungen zur Taubenvergrämung entstandenen baulichen Schäden am Alten Rathaus? Schäden an der Bausubstanz in Folge von Vogelkot sind bislang nicht angefallen; bzw. liegen hierzu keine Kosten vor. Es besteht jedoch ein erhöhter Reinigungsaufwand. Die Hausmeisterinnen und Hausmeister des Gebäudes entfernen die Verunreinigungen. Inzwischen wurde zur Taubenvergrämung in Innenhof des Altbaus ein Taubenschutzgitter installiert. Weitere Maßnahmen inSeite 2 von 3 Seite 3 den anderen Bereichen müssen im Zuge einer möglichen Sanierung durchgeführt werden, die derzeit noch nicht terminiert ist. 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Tag und Nacht laufende Beleuchtung des Innenhofs des Alten Rathauses mit Neonröhren? In den Innenhöfen befinden sich Leuchten, die über einen Dämmerungsschalter betrieben werden. Die vorhandenen Leuchten im Bereich des größeren Parkplatzes müssen nachts dauerhaft leuchten, da dieser Bereich als Fluchtweg für die angrenzenden Liegenschaften (Kirche, Gaststätte und Hotel) dient und eine entsprechende Beleuchtung vorgeschrieben ist. Die beiden Leuchten im kleinen Innenhof (Fluchtweg Gaststätte) sind derzeit ebenfalls nachts in Betrieb. Hier wird verwaltungsintern geprüft, wie die Betriebszeiten reduziert werden können. Die vorhandenen Leuchten wurden inzwischen durch LED-Leuchten ersetzt, so dass der Energiebedarf und die daraus resultierenden Kosten deutlich gesenkt werden konnten. Da diese Leuchten erst vor Kurzem eingebaut wurden, war noch keine Evaluation möglich. Zwei Rettungszeichenleuchten (LED-Technik) leuchten tatsächlich durchgängig. Diese Beleuchtung dient u.a. auch den Gästen von Veranstaltungen, um Verletzungen durch nicht einsehbare Wege vorzubeugen und ist aus diesem Grunde auch vorschriftsgemäß. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de