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240991-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Nutzung des Alten Rathaus

Nummer
240991-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240991 BBB-Anfrage: Nutzung des Alten Rathaus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240991-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Nutzung des Alten Rathaus
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
19.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.
a. In welcher Anzahl und Größe unterliegen Räumlichkeiten im Alten
Rathaus (Markt 2) aktuell keiner dauerhaften Nutzung durch
Verwaltungseinheiten?
Im Alten Rathaus Markt 2 und Rathausgasse 5-7 sind aktuell 42 Büro-,
Besprechungs- und Sitzungsräume mit insgesamt etwas über 1200 m² Fläche
nicht in dauerhafter Nutzung von Verwaltungseinheiten. 41 davon werden durch
die Parteien und Fraktionen des Rates genutzt. Ein Raum befindet sich
langfristig im Leerstand. Hinzu kommen etwas über 400 m² „Funktionsräume“,
die aktuell insbesondere für Repräsentationszwecke genutzt werden
(Gobelinsaal, Sternzimmer, Wagenhalle, etc.).
b. Wie viele Arbeitsplätze könnten in den im Sinne der Frage a) nicht
adäquat genutzten Räumlichkeiten des Alten Rathauses eingerichtet
werden und Kosten(kalk. Miete, Betriebskosten etc.)in welcher Höhe
könnten eingespart werden, wenn dort Verwaltungsmitarbeiter
untergebracht würden, die derzeit in fremdangemieteten Objekten
untergebracht sind?
In der Rathausgasse wäre eine genaue Nutzungsquote neu zu ermitteln,
nachdem die notwendige Sanierung der Netzwerkinfrastruktur im Anbau erfolgt
ist. Ohne Umwidmung und Umbau der „Funktionsräume“ können
schätzungsweise 120 Arbeitsplätze der Verwaltung entstehen. Dies ist ein
rechnerischer Wert, basierend auf einer Belegung in Zellenbüros. Ohne
individuelle Planung mit potenziellen Nutzenden ist jedoch eine genaue
Voraussage aktuell nicht möglich, da weder Aktenlast, Mehrbedarfe durch
Publikumsverkehr, Besprechungsbedarf bzw. mögliche Nutzung der großen
Besprechungsräume als Großraumbüros, etc. homogen auf Flächen verplant
werden können.
Auch lassen sich pauschal keine Einsparpotentiale beziffern, da angemietete
Flächen unterschiedliche Kosten verursachen. Gleichzeitig ist zu klären, wo
und zu welchen Kosten die Fraktionen/Gruppen des Rates alternativ
unterzubringen wären.Seite 1 von 3
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c. Welche Überlegungen / Planungen bestehen zur Nutzung des Alten
Rathauses, wenn 2027 das Stadthaus leergezogen wird?
Aktuell bestehen noch keine konkreten Planungen zur Nutzung des Alten
Rathauses im Zusammenhang mit dem Stadthausauszug. Bei der
Entscheidung zu Interimsliegenschaften werden auch Bestandsliegenschaften
der Verwaltung dahingehend berücksichtigt, eine optimale Unterbringung der
Verwaltungseinheiten sicherzustellen.
2.
a. Wurden Räume im Alten Rathaus, wie zum Beispiel die des früheren
Bürgeramtes, interimsweise genutzt und wenn ja, von wem und zu
welchen Zwecken?
Der Raum 001 des ehemaligen Bürgerbüros wurde aus der
Büroflächenbewirtschaftung herausgenommen. Grund dafür ist die nicht
dauerhaft zumutbare Geruchsbeeinträchtigung. Dieser Raum wird jedoch
temporär benutzt, da Raumluftmessungen keine Ergebnisse hervorbrachten,
welche gegen eine Nutzung sprechen.
Aktuell wird der Raum wöchentlich für bis zu 2 Stunden durch die von der SPD
angebotenen Mieter- und Sozialberatung verwendet. Außerdem wird der Raum
von im Haus tätigen Handwerksfirmen als Zwischenlager für Werkzeug und
Kleinmaterialien genutzt.
b. Wurde den Interimsnutzern die Belegung von Räumen „in Rechnung“
gestellt bzw. intern „belastet“?
Der Raum ist aus oben genannten Gründen aus der
Büroflächenbewirtschaftung herausgenommen und wird daher auch nicht
verrechnet.
c. Wer entscheidet über Zwischennutzungen von leerstehenden
Räumlichkeiten im Alten Rathaus?
Über die Büroflächen der Verwaltung entscheidet das Personal- und
Organisationsamt, Abteilung Zentrale Dienste. Über die den Rats-Fraktionen
zugeteilten Flächen entscheiden diese eigenständig. Für die repräsentativen
Flächen liegt die Entscheidungskompetenz beim Dezernat OB.
3. Auf welche Höhe schätzt die Verwaltung die durch fehlende,
unzureichende bzw. beschädigte Einrichtungen zur Taubenvergrämung
entstandenen baulichen Schäden am Alten Rathaus?
Schäden an der Bausubstanz in Folge von Vogelkot sind bislang nicht
angefallen; bzw. liegen hierzu keine Kosten vor. Es besteht jedoch ein erhöhter
Reinigungsaufwand. Die Hausmeisterinnen und Hausmeister des Gebäudes
entfernen die Verunreinigungen. Inzwischen wurde zur Taubenvergrämung in
Innenhof des Altbaus ein Taubenschutzgitter installiert. Weitere Maßnahmen inSeite 2 von 3
Seite 3
den anderen Bereichen müssen im Zuge einer möglichen Sanierung
durchgeführt werden, die derzeit noch nicht terminiert ist.
4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Tag und Nacht laufende
Beleuchtung des Innenhofs des Alten Rathauses mit Neonröhren?
In den Innenhöfen befinden sich Leuchten, die über einen Dämmerungsschalter
betrieben werden. Die vorhandenen Leuchten im Bereich des größeren
Parkplatzes müssen nachts dauerhaft leuchten, da dieser Bereich als
Fluchtweg für die angrenzenden Liegenschaften (Kirche, Gaststätte und Hotel)
dient und eine entsprechende Beleuchtung vorgeschrieben ist.
Die beiden Leuchten im kleinen Innenhof (Fluchtweg Gaststätte) sind derzeit
ebenfalls nachts in Betrieb. Hier wird verwaltungsintern geprüft, wie die
Betriebszeiten reduziert werden können.
Die vorhandenen Leuchten wurden inzwischen durch LED-Leuchten ersetzt, so
dass der Energiebedarf und die daraus resultierenden Kosten deutlich
gesenkt werden konnten. Da diese Leuchten erst vor Kurzem eingebaut
wurden, war noch keine Evaluation möglich.
Zwei Rettungszeichenleuchten (LED-Technik) leuchten tatsächlich
durchgängig. Diese Beleuchtung dient u.a. auch den Gästen von
Veranstaltungen, um Verletzungen durch nicht einsehbare Wege vorzubeugen
und ist aus diesem Grunde auch vorschriftsgemäß.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de