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240986-98 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Nummer
240986-98 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Goldbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Wolkenburgstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-98 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.03.2025
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Der Rat der Bundesstadt übernimmt die nachstehenden Beschlussfassungen
der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 29. Januar 2025
1. Feuerwehrtopf Bad Godesberg
Die in DS 240986-42 ST mitgeteilten Veränderungen am Entwurf des
Haushaltsplan am Feuerwehrtopf (Profitcenter 110770131: konsumtiv – 40.000
EUR in 2025 und – 40.000 EUR in 2026; investiv -10.000 EUR für 2025, -
15.000 EUR für 2026) werden abgelehnt.
2. Zuschuss Brauchtum
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Haushaltsplanentwurf
2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel zur
Förderung des Brauchtums in Bad Godesberg so zu erhöhen, dass dem
Festausschuss Bad Godesberger Karneval für die Durchführung des Bad
Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten künftig auf Antrag
ein Zuschuss in Höhe von bis zu10.000 Euro ausgezahlt werden kann. Die der
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg zur Verfügung stehenden
Transferaufwendungen werden daher um 4.000,- EUR erhöht (Vgl. DS 240986-
71 AA)
II. DerRat der Bundesstadt Bonn möge folgendes beschließen:
1. Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf
1.1 Die für den Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf
notwendigen Mittel werden im Haushalt 2025/26 bereitgestellt.
1.2 Sofern Ziffer 4.1 nicht beschlossen wird: Die für den Austausch des
Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf notwendigen Mittel werden in der
mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2027, spätestens jedoch für das JahrSeite 1 von 3
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2028 bereitgestellt.
1.3 Deckungsvorschlag zu 1.1: Die mit der Veränderungsliste vom 10. Januar
2025 in Änderung zum ursprünglichen Haushaltsentwurf (Drucksachennummer
240986-42 ST) von der Oberbürgermeisterin vorgesehene Streichung der
bereits veranschlagten Mittel für den Sportplatz Plittersdorf wird nicht
vorgenommen.
2. Bereitstellung von Mitteln für die beabsichtigte Transformation des
Amerikanischen Clubs
Etwaig notwendige Mittel zur Unterstützung der von der Carl Richard
Montag Förderstiftung und der Montag Stiftung Urbane Räume in
Zusammenarbeit mit der BIS und der VEBOWAG beabsichtigten
Transformation des Amerikanischen Clubs in der HICOG-Siedlung
Plittersdorf zu einer „Open Embassy for Democracy“ (Offene Botschaft
für die Demokratie) sind in den Haushalt 2025/26 einzustellen.
3. Bereitstellung von Mitteln für den Sportplatz Heiderhof
Die für die Sanierung und Erneuerung des Sportplatzes Heiderhof notwendigen
Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro werden im Haushalt 2025/26 bereitgestellt.
4.Mittel für die Verschönerung der Uferpromenade zwischen der Südbrücke
und der Landesgrenze in Bad Godesberg Mehlem
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf
2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe
für die Verschönerung der Uferpromenade zwischen der Südbrücke und der
Landesgrenze in Bad Godesberg Mehlem einzustellen.
5. Mittel für den Neuausbau der ehemaligen Endhaltestelle Rheinallee
Falls nicht bereits erfolgt, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in den
Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung
Mittel in auskömmlicher Höhe für den Neuausbau der ehemaligen
Endhaltestelle Rheinallee einzustellen.
6. Mittel für den Ankauf von Grundstücken zur Verbreiterung des Marienforster
Steinweges im Abschnitt zwischen Goldbergweg
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf
2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe
für den Ankauf von Grundstücken und die Durchführung von Baumaßnahmen
zur Verbreiterung des Marienforster Steinweges im Abschnitt zwischen
Goldbergweg und Wolkenburgstraße zur Schaffung von Gehwegen und zur
Beschleunigung des Busverkehrs einzustellen.
BegründungSeite 2 von 3
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Erfolgt mündlich.
Deckungsvorschlag für die beantragten Maßnahmen:
Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan
bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich
zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten
Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern
abverlangt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de