240986-98 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Kerndaten
- Nummer
- 240986-98 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Goldbergweg Hauptort
- Rheinallee
- Wolkenburgstraße
- Plittersdorf
- Heiderhof
- Mehlem
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240986-98 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 06.03.2025 BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags I. Der Rat der Bundesstadt übernimmt die nachstehenden Beschlussfassungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 29. Januar 2025 1. Feuerwehrtopf Bad Godesberg Die in DS 240986-42 ST mitgeteilten Veränderungen am Entwurf des Haushaltsplan am Feuerwehrtopf (Profitcenter 110770131: konsumtiv – 40.000 EUR in 2025 und – 40.000 EUR in 2026; investiv -10.000 EUR für 2025, - 15.000 EUR für 2026) werden abgelehnt. 2. Zuschuss Brauchtum Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel zur Förderung des Brauchtums in Bad Godesberg so zu erhöhen, dass dem Festausschuss Bad Godesberger Karneval für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten künftig auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von bis zu10.000 Euro ausgezahlt werden kann. Die der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg zur Verfügung stehenden Transferaufwendungen werden daher um 4.000,- EUR erhöht (Vgl. DS 240986- 71 AA) II. DerRat der Bundesstadt Bonn möge folgendes beschließen: 1. Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf 1.1 Die für den Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf notwendigen Mittel werden im Haushalt 2025/26 bereitgestellt. 1.2 Sofern Ziffer 4.1 nicht beschlossen wird: Die für den Austausch des Belages auf dem Sportplatz Plittersdorf notwendigen Mittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2027, spätestens jedoch für das JahrSeite 1 von 3 Seite 2 2028 bereitgestellt. 1.3 Deckungsvorschlag zu 1.1: Die mit der Veränderungsliste vom 10. Januar 2025 in Änderung zum ursprünglichen Haushaltsentwurf (Drucksachennummer 240986-42 ST) von der Oberbürgermeisterin vorgesehene Streichung der bereits veranschlagten Mittel für den Sportplatz Plittersdorf wird nicht vorgenommen. 2. Bereitstellung von Mitteln für die beabsichtigte Transformation des Amerikanischen Clubs Etwaig notwendige Mittel zur Unterstützung der von der Carl Richard Montag Förderstiftung und der Montag Stiftung Urbane Räume in Zusammenarbeit mit der BIS und der VEBOWAG beabsichtigten Transformation des Amerikanischen Clubs in der HICOG-Siedlung Plittersdorf zu einer „Open Embassy for Democracy“ (Offene Botschaft für die Demokratie) sind in den Haushalt 2025/26 einzustellen. 3. Bereitstellung von Mitteln für den Sportplatz Heiderhof Die für die Sanierung und Erneuerung des Sportplatzes Heiderhof notwendigen Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro werden im Haushalt 2025/26 bereitgestellt. 4.Mittel für die Verschönerung der Uferpromenade zwischen der Südbrücke und der Landesgrenze in Bad Godesberg Mehlem Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für die Verschönerung der Uferpromenade zwischen der Südbrücke und der Landesgrenze in Bad Godesberg Mehlem einzustellen. 5. Mittel für den Neuausbau der ehemaligen Endhaltestelle Rheinallee Falls nicht bereits erfolgt, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Neuausbau der ehemaligen Endhaltestelle Rheinallee einzustellen. 6. Mittel für den Ankauf von Grundstücken zur Verbreiterung des Marienforster Steinweges im Abschnitt zwischen Goldbergweg Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung Mittel in auskömmlicher Höhe für den Ankauf von Grundstücken und die Durchführung von Baumaßnahmen zur Verbreiterung des Marienforster Steinweges im Abschnitt zwischen Goldbergweg und Wolkenburgstraße zur Schaffung von Gehwegen und zur Beschleunigung des Busverkehrs einzustellen. BegründungSeite 2 von 3 Seite 3 Erfolgt mündlich. Deckungsvorschlag für die beantragten Maßnahmen: Die Deckung erfolgt aus den Mitteln, die für den sogenannten Klimaplan bereitstehen bzw. aus jenen Beträgen, die die Stadt Bonn bei der -im Vergleich zu den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes NRW- erhöhten Veranschlagung des kalkulatorischen Zinssatzes den Gebührenzahlern abverlangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de