240986-95 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986
Kerndaten
- Nummer
- 240986-95 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- An der Josefshöhe
- Alt-Godesberg
- Mehlem
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 240986-95 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 05.03.2025 Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Haushaltsmittel für die Entwicklung des Flächennutzungsplans (FNP) Im Haushalt werden für 2025 und 2026 pro Jahr Mittel in Höhe von 50.000€ für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgesehen. a. Um die Kosten möglichst gering zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel zu beantragen. b. Mit der Erstellung des FNP und der Organisation von Bürgerbeteiligungsverfahren sollen externe Planungsbüros beauftragt werden. 2. Ankauf von Belegungsrechten In den Haushalt der Stadt Bonn werden jeweils 200.000€ für 2025 und 2026 aufgenommen, um vergleichbar dem „Karlsruher Modell“ den Ankauf von Belegungsrechten in Wohnungen zu fördern. Hiermit sollen privaten Vermieter*innen, die über bis zu sechs Wohneinheiten verfügen, bis zu 20.000€ pro Wohneinheit als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden für die Ertüchtigung ihres Wohnraums unter der Voraussetzung, dass eben dieser Wohnraum für mindestens 10 Jahre zur Angemessenheitsmiete durch das Amt für Soziales und Wohnen belegt werden kann.Seite 1 von 9 Seite 2 3. Kinder und Jugendliche bei Beteiligungsverfahren In Zusammenhang mit dem Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune werden dem Kinder- und Jugendbeirat für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 investive Mittel iHv 10.000€ pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dieses soll die Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erhöhen und materielle Umsetzungen in allen vier Stadtbezirken á 2.500€ - bsp. nach Vorbild der Stadt Chemnitz („Nimm Platz – Jugend gestaltet Stadt“) - ermöglichen. 4. Pilotprojekt Digitale Gremiensitzungen Im Haushaltsjahr 2026 werden zur Durchführung eines Pilotprojekts für digitale/hybride Gremiensitzungen 70.000€ vorgesehen. 5. Reduzierte Erhöhung der Beherbergungssteuer Die vorgeschlagene Erhöhung der Beherbergungssteuer auf 7,5 % ab 2026 wird reduziert und erfolgt auf 7 %. 6. Projektstelle Erinnerungskultur Im Bereich des Kulturamts werden 50.000€ für die Weiterführung der Projektarbeit Erinnerungskultur in Form einer befristeten Stelle (0,5 VZÄ) in beiden Jahren des Doppelhaushalts 2025/26 eingestellt. 7. Erhöhung der Mittel für den AKS-Träger Der Fördermittelansatz für den Träger des Anonymen Krankenscheins wird im Jahr 2025 um 25.000€ und im Jahr 2026 um 50.000€ erhöht. 8. Förderung von Mietsyndikatsprojekten Zur Umsetzung des Beschlusses Drs. 232244-04 AA werden im Jahr 2025 50.000€ im Bereich Soziales/Wohnen für die Förderung von Mietsyndikats- oder Genossenschaftswohnprojekten gleicher Ausrichtung veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderkulisse zu erarbeiten und den Fachgremien vorzulegen. 9. Weiterführung nicht vom LVR übernommener Leistungen der Eingliederungshilfe Für die bisher nicht im Haushalt veranschlagte Weiterführung von nicht vomSeite 2 von 9 Seite 3 LVR übernommenen Leistungen der Eingliederungshilfe werden im Etat des Sozialamts jeweils zusätzlich 400.000€ in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt. 10. Freiwillige Leistungen Soziales, Bindungsgrade 5-7 a. Die Kürzung bei den Bindungsgraden 5-7 wird für das Jahr 2025 um 200.000€ reduziert. b. Konkretisierte Einsparungen zur Realisierung der pauschalen Kürzungen bei den Bindungsgraden 5-7 bedürfen, sofern sie zu einer tatsächlichen Angebotsreduzierung oder Leistungseinschränkung gegenüber dem Vorjahr führen, vor Umsetzung einer Zustimmung des ASMG. 11. Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie a. Die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für den Jugendförderplan wird von 300.000€ auf 200.000 € reduziert. Die Deckung der hierfür erforderlichen Mittel erfolgt aus den Mitteln zur Präventionsförderung: Finanzstelle 151000605 Finanzposition 731000 Sachkonto 531800. b. Die Haushaltsansätze für die Förderung der offenen Jugendarbeit bleiben unverändert auf dem Niveau des Verwaltungsvorschlags. Im Rahmen der anstehenden neuen Freizeitstättenbedarfsplanung wird sichergestellt, dass der Trägeranteil an der Finanzierung der offenen Arbeit bis 2027 schrittweise auf 0 % reduziert werden kann. Dies kann insbesondere durch eine strategische Anpassung der Ressourcen innerhalb der städtischen Freizeitstättenstruktur, aber auch durch ergänzende Maßnahmen wie die Optimierung der Förderstrukturen, mögliche Umschichtungen innerhalb bestehender Haushaltspositionen sowie eine effizientere Nutzung bereits vorhandener Finanzierungsinstrumente erreicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA hierzu schnellstmöglich einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. c. Der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu Personalstellen im Bereich Straßensozialarbeit wird gefolgt. d. Der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (+ Anregung BV Bad Godesberg) zum Jugendzeltplatz wird gefolgt. e. Den Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Spielplatzbedarfsplan (+ Anregung BV Bad Godesberg) und zu den Familienbildungsstätten wird nicht gefolgt. 12. Empfehlungen der BVen a. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Feuerwehrtöpfe werden im konsumtiven und investiven Bereich in allen Bezirken vollständig zurückgenommen.Seite 3 von 9 Seite 4 b. Die übrigen Anregungen der BVen für Vereinszuschüsse werden nicht in den Haushaltsplan übernommen, sondern können über die Feuerwehrtöpfe abgedeckt werden. c. Den Anregungen der BV Bad Godesberg zum ISEK Bad Godesberg / Gegenfinanzierung Zukunft Radverkehr sowie zum IEK Mehlem / Gegenfinanzierung Sportplatz An der Josefshöhe wird gemäß der Empfehlung des Sportausschusses nicht gefolgt. 13. Pauschale Reduktion Digitalisierungsprojekte Der Ansatz für die Digitalisierungsprojekte gemäß DS240928 iVm 240928-01 wird für das Haushaltsjahr 2026 pauschal um 75.000€ reduziert. 14. Anschaffung von Geschwindigkeitsmesseinheiten Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Anschaffung von zwei mobilen Geschwindigkeitsmesseinheiten (zusätzlich zu den bereits eingeplanten Anschaffungen) einzuleiten. Die mobilen Geschwindigkeitsmesseinheiten können über Dienstleister*innen oder über Neuanschaffungen realisiert werden. Die Geschwindigkeitskontrollen werden vor allem in Bereichen mit erwiesener regelmäßiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, an Unfallschwerpunkten aber vorrangig an Schulen, Kindertagesstätten und Senior*inneneinrichtungen eingesetzt. 15. Mitgliedschaft in der Metropolregion Rheinland Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss sowie dem Rat bis zur nächsten Sitzung einen Zeitplan für den Austritt der Stadt Bonn aus der Metropolregion Rheinland zum Ende des Jahres 2025 vorzulegen. Im Haushaltsplan werden die Mittel für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 22.000€ ab dem Jahr 2026 eingespart. 16. Zentralisierung Fuhrparkmanagement Die Verwaltung wird gebeten, a. zu analysieren, wie hoch der Gesamtaufwand für Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen in den Fachbereichen im Jahr 2023 ausfiel. b. zu prüfen, wie hoch ein potentieller Konsolidierungsbeitrag durch Zentralisierung und strengere Bewirtschaftung (Bsp. Genehmigungsmanagement, standardisierte Vorgaben zur Anerkennung dienstlicher Fahrten mit Privatfahrzeugen) ausfällt. c. einen Vorschlag für Maßnahmen zur Kosten- und CO2- Reduktion im Bereich des Managements dienstlich genutzter Privatfahrzeuge auszuarbeiten, der eine verstärkte Nutzung des Fahrzeugpools der Stadt Bonn, als auch die Nutzung desSeite 4 von 9 Seite 5 ÖPNVs beinhaltet. Hierbei ist zu beachten, dass die dienstliche Nutzung von Privatfahrzeugen auch weiterhin grundsätzlich möglich sein soll und in verschiedenen Bereichen auch als sehr wertvoll betrachtet wird. Insbesondere, aber nicht abschließend, zählen hierzu Transportfahrten (z.B. in Kitas) und Fahrten zur Wahrnehmung von Rufbereitschaften. Begründung Zu 1. Aufgrund des eklatanten Wohnraummangels brauchen wir eine Wohnraumoffensive. Die Schaffung von neuem und vor allem bezahlbaren Wohnraum hat für uns oberste Priorität. Es muss klar sein, welche Flächen in unserer Stadt bebaut werden können. Der aktuelle Flächennutzungsplan hat aufgrund der mittlerweile über 200 vorgenommenen Änderungen kaum noch Steuerungswirkung. Die ständigen Anpassungen verdeutlichen die Sinnhaftigkeit eines neuen Plans, um die Entwicklung Bonns zielgerichtet und effizient zu steuern. Um die Verwaltung zu entlasten und schnell handeln zu können, sollen externe Büros mit der Erstellung des Plans und der Organisation von Bürgerbeteiligungsverfahren beauftragt werden. Zu 2. Bonn verfügt lediglich noch über rund 10.000 öffentlich geförderte und mietpreisgebundene Wohnungen, die für die soziale Wohnraumversorgung der Stadt zur Verfügung stehen. Das sind etwa 6 Prozent des gesamten Wohnungsbestands. Als wohnungswirtschaftlich „gesunde“ Größenordnung gelten 12-14 Prozent; mithin fehlen mindestens 10.000 preisgebundene Wohnungen. Neben dem öffentlich geförderten Neubau ist der Erwerb von Belegungsrechten zugunsten der Stadt ein wesentliches Mittel, um der Pflicht, auch Menschen mit keinem oder geringem Einkommen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, nachzukommen. Darüber hinaus ist die Gewährung eines Investitionszuschusses für die Reaktivierung brachliegenden Wohnraums hilfreich, da Leerstand bei privaten Kleineigentümer*innen häufig nicht willentlich geschieht, sondern seinen Grund in der aus Mangel an Finanzmitteln nicht ertüchtigten Wohnung hat. Zu 3. Die Antragstellenden wollen Kinder und Jugendliche stärker in die konkrete Gestaltung des öffentlichen Raums einbeziehen und Selbstwirksamkeit ermöglichen. Denn: Die Plätze und Räume der Stadt Bonn sind für alle da! Diese Prozesse sollen auch konkrete Gestaltungsmöglichkeiten der Freiflächen und Plätze in ihrem direkten Wohnumfeld beinhalten.Seite 5 von 9 Seite 6 Zu 4. Digitale Gremienarbeit bietet langfristig erhebliche Potenziale zur Effizienzsteigerung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Ratsarbeit. Durch digitale oder hybride Sitzungen kann der Verwaltungsaufwand reduziert, die Kommunikation beschleunigt und Transparenz für die Öffentlichkeit verbessert werden. Zu 5.: s. Veränderungsliste*, Kategorie A, S.65 Bonn ist Standort für eine Vielfalt (inter-)nationaler Organisationen und soll auch weiterhin ein attraktiver Tagungsstandort bleiben. Eine reduzierte Erhöhung berücksichtigt die Belastungen für Wirtschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen, als auch die Konsolidierungsbemühungen. Zu 6. Nachdem im Ergebnis der zuvor für die Erinnerungskultur befristet eingestellten VZÄ ein Abschlussbericht mehrere notwendige weitere Schritte skizziert, sollte diese angefangene Arbeit nicht einfach beendet werden, sondern in konkretisierte Umsetzungen münden. Hierbei soll zumindest auf eine halbe Stelle zurückgegriffen werden können, da diese Arbeit nebenher zum laufenden Geschäft nicht zu leisten ist. Zu 7. Zur Abdeckung von in Einzelfällen notwendigen aufwendigeren therapeutischen Angeboten, entsprechender Kostenveränderungen und einem Ausbau der Angebote werden die Ansätze in zwei Schritten angehoben. Zu 8. Mietsyndikatsprojekte sind aufgrund ihrer Ausrichtung (z.B. unveräußerlich, genossenschaftlich, bezahlbar) ein besonderer Gewinn für die Stadt und ihren Wohnungsmarkt. Zur Unterstützung der Aufbietung des notwendigen Eigenkapitals sollen Zuschüsse in Höhe von 10.000€ pro Projekt im Gegenzug etwa zu Belegbindungen gewährt werden. Zu 9. In den vergangenen Jahren wurden die nicht vom LVR übernommenen Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderungen vollständig freiwilligSeite 6 von 9 Seite 7 weitergeführt, auch um einen weiteren Übergang zum LVR vielleicht doch noch zu erreichen. Hiernach sieht es aktuell nicht aus, so dass die städtischen Einsparungen insbesondere bei den hiervon stärker betroffenen Trägern bzw. Verbänden zu bemerkbaren Leistungseinbußen führen werden. Der neue Haushaltsansatz soll dazu dienen, wesentliche Angebote im Bereich dieser sinnvollen Maßnahmen weiterzuführen. Zu 10. b. Die Kürzungen im Bereich der Bindungsgrade 5-7 sind bislang nur pauschal veranschlagt, so dass eine genauere Bewertung der Einzelmaßnahmen nicht erfolgen kann. Soweit sich aus der Umsetzung der pauschalen Kürzung tatsächliche Angebotseinschränkungen oder Leistungseinschränkungen bei Trägern, Vereinen o.Ä. ergeben, soll der Fachausschuss über die Vertretbarkeit dieser Umsetzung entscheiden. Zu 11.a. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S.161 Mit der erstmaligen Verabschiedung eines Jugendförderplans für Bonn, wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der städtischen Jugendförderung getan. Auch wenn alle Bereiche des städtischen Lebens einen Beitrag zur Konsolidierung leisten müssen, ist aus Sicht der Antragsteller*innen eine so massive Kürzung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht gerechtfertigt. Zu 11.b. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 161 Zu 11.c. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 167 Zu 11.d. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 158 Zu 11.e. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 164 (Spielplatzbedarfsplan) und 167 (Familienbildungsstätten) Zu 12.a. s. Veränderungsliste*: Kategorie B 41, 44, 49, 52 werden abgelehnt; den Anregungen der BVen Hardtberg, Kategorie C, S.41 und Bad Godesberg, Kategorie C, S. 34, 36 wird zugestimmt Zu 12.b s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S.35, 41, Kategorie B 75, 76, 144, 145, 149 Zu 12.c. Empfehlung SportA s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 176 wird zugestimmt; Anregungen BV Bad Godesberg s. Veränderungsliste*, Kategorie B 170, 183, 189 wird abgelehnt Zu 13. Die geplanten Digitalisierungsprojekte sind von großer Wichtigkeit. Im RahmenSeite 7 von 9 Seite 8 von Konsolidierungsmaßnahmen erscheint eine pauschale Reduktion in diesem Bereich dennoch im Sinne eines tragfähigen Haushalts tragbar. Zu 14. Städte in denen regelmäßig an sehr unterschiedlichen Punkten Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, verzeichnen einen Rückgang von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen. Zudem können zusätzliche Einnahmen den städtischen Haushalt entlasten. Die Koalition rechnet mit Mehreinnahmen von ca. 1,33 Mio€ pro Jahr ab 2026. Geschwindigkeitskontrollen für Kommunen können heute komplett von Dienstleistern erbracht und abgewickelt werden. Somit ist eine Umsetzung relativ zeitnah umzusetzen. Erhebungen zeigen, dass die Bundesstadt Bonn, was die Dichte an Geschwindigkeitsüberwachungseinheiten, im Vergleich mit Kommunen wie Freiburg, Wiesbaden Karlsruhe und anderen an 13. Stelle steht. Zu 15. Die Stadt Bonn war und ist im Bereich regionaler Kooperationen sehr aktiv und soll dies auch zukünftig bleiben. Im Zuge der Konsolidierungsbemühungen durch die angespannte Haushaltslage und die notwendige Aufgabenkritik hat die Koalition jedoch die unterschiedlichen Mitgliedschaften der Stadt in regionalen Kooperationen auf den Prüfstand gestellt und festgestellt, dass es für die Metropolregion Rheinland trotz der Umstrukturierung bisher nicht gelungen ist, das eigentliche Ziel der Zusammenführung vorhandener Strukturen umzusetzen. Stattdessen bestehen Doppelstrukturen, und eine Umsetzung der Gründungsvision sowie der Ziele der Stadt Bonn und weiterer Mitglieder des Vereins ist nicht gewährleistet. Die Koalition bittet die Verwaltung deshalb, einen Austritt aus dem Verein mit ausreichend Vorlaufzeit für eine ordnungsgemäße Abwicklung bis zum Ende 2025 vorzubereiten. Ab 2026 sollen keine Mittel für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 22.000€ mehr eingeplant werden. Die Wirtschaftsförderung soll sich im Bereich regionaler Kooperationen zukünftig auf die weiteren Zusammenschlüsse (:rak, Region Köln/Bonn e.V.) fokussieren. Zu 16. Die aktuelle dezentrale Organisation (inkl. Abrechnungs- und Freigabeprocedere, Regelungen) dienstlicher Fahrten von Privatfahrzeugen beinhaltet Vorteile sowohl für den Verwaltungsbetrieb als auch für Mitarbeitende. Gleichwohl erscheinen Optimierungspotenziale im Bereich der CO2-Reduktion als auch Kostenvorteile durch zentralisierte Steuerung und standardisierte Regelungen, und als Folge stärkere Nutzung des Fahrzeugpools der Stadt, sowie Anreize zur stärkeren Nutzung des ÖPNVs, möglich und sollen geprüft werden. Ziel der Maßnahme ist eineSeite 8 von 9 Seite 9 Kostenreduktion im Haushaltsjahr 2026 iHv mindestens 20.000€ und ab 2027 50.000€ (konsumtiv). *Veränderungsliste gemäß 240986-91 ST Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de