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240986-95 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-95 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-95 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Malte Lömpcke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
05.03.2025
Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Haushaltsmittel für die Entwicklung des Flächennutzungsplans (FNP)
Im Haushalt werden für 2025 und 2026 pro Jahr Mittel in Höhe von 50.000€ für
die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgesehen.
a. Um die Kosten möglichst gering zu halten, wird die Verwaltung
beauftragt, Fördermittel zu beantragen.
b. Mit der Erstellung des FNP und der Organisation von
Bürgerbeteiligungsverfahren sollen externe Planungsbüros
beauftragt werden.
2. Ankauf von Belegungsrechten
In den Haushalt der Stadt Bonn werden jeweils 200.000€ für 2025 und 2026
aufgenommen, um vergleichbar dem „Karlsruher Modell“ den Ankauf von
Belegungsrechten in Wohnungen zu fördern. Hiermit sollen privaten
Vermieter*innen, die über bis zu sechs Wohneinheiten verfügen, bis zu 20.000€
pro Wohneinheit als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden für die
Ertüchtigung ihres Wohnraums unter der Voraussetzung, dass eben dieser
Wohnraum für mindestens 10 Jahre zur Angemessenheitsmiete durch das Amt
für Soziales und Wohnen belegt werden kann.Seite 1 von 9
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3. Kinder und Jugendliche bei Beteiligungsverfahren
In Zusammenhang mit dem Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune werden
dem Kinder- und Jugendbeirat für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 investive
Mittel iHv 10.000€ pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dieses soll die Beteiligungs-
und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erhöhen und
materielle Umsetzungen in allen vier Stadtbezirken á 2.500€ - bsp. nach
Vorbild der Stadt Chemnitz („Nimm Platz – Jugend gestaltet Stadt“) -
ermöglichen.
4. Pilotprojekt Digitale Gremiensitzungen
Im Haushaltsjahr 2026 werden zur Durchführung eines Pilotprojekts für
digitale/hybride Gremiensitzungen 70.000€ vorgesehen.
5. Reduzierte Erhöhung der Beherbergungssteuer
Die vorgeschlagene Erhöhung der Beherbergungssteuer auf 7,5 % ab 2026
wird reduziert und erfolgt auf 7 %.
6. Projektstelle Erinnerungskultur
Im Bereich des Kulturamts werden 50.000€ für die Weiterführung der
Projektarbeit Erinnerungskultur in Form einer befristeten Stelle (0,5 VZÄ) in
beiden Jahren des Doppelhaushalts 2025/26 eingestellt.
7. Erhöhung der Mittel für den AKS-Träger
Der Fördermittelansatz für den Träger des Anonymen Krankenscheins wird im
Jahr 2025 um 25.000€ und im Jahr 2026 um 50.000€ erhöht.
8. Förderung von Mietsyndikatsprojekten
Zur Umsetzung des Beschlusses Drs. 232244-04 AA werden im Jahr 2025
50.000€ im Bereich Soziales/Wohnen für die Förderung von Mietsyndikats-
oder Genossenschaftswohnprojekten gleicher Ausrichtung veranschlagt. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Förderkulisse zu erarbeiten und den
Fachgremien vorzulegen.
9. Weiterführung nicht vom LVR übernommener Leistungen der
Eingliederungshilfe
Für die bisher nicht im Haushalt veranschlagte Weiterführung von nicht vomSeite 2 von 9
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LVR übernommenen Leistungen der Eingliederungshilfe werden im Etat des
Sozialamts jeweils zusätzlich 400.000€ in den Jahren 2025 und 2026
bereitgestellt.
10. Freiwillige Leistungen Soziales, Bindungsgrade 5-7
a. Die Kürzung bei den Bindungsgraden 5-7 wird für das Jahr 2025
um 200.000€ reduziert.
b. Konkretisierte Einsparungen zur Realisierung der pauschalen
Kürzungen bei den Bindungsgraden 5-7 bedürfen, sofern sie zu
einer tatsächlichen Angebotsreduzierung oder
Leistungseinschränkung gegenüber dem Vorjahr führen, vor
Umsetzung einer Zustimmung des ASMG.
11. Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
a. Die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für den
Jugendförderplan wird von 300.000€ auf 200.000 € reduziert.
Die Deckung der hierfür erforderlichen Mittel erfolgt aus den
Mitteln zur Präventionsförderung: Finanzstelle 151000605
Finanzposition 731000 Sachkonto 531800.
b. Die Haushaltsansätze für die Förderung der offenen
Jugendarbeit bleiben unverändert auf dem Niveau des
Verwaltungsvorschlags. Im Rahmen der anstehenden neuen
Freizeitstättenbedarfsplanung wird sichergestellt, dass der
Trägeranteil an der Finanzierung der offenen Arbeit bis 2027
schrittweise auf 0 % reduziert werden kann. Dies kann
insbesondere durch eine strategische Anpassung der
Ressourcen innerhalb der städtischen Freizeitstättenstruktur,
aber auch durch ergänzende Maßnahmen wie die Optimierung
der Förderstrukturen, mögliche Umschichtungen innerhalb
bestehender Haushaltspositionen sowie eine effizientere
Nutzung bereits vorhandener Finanzierungsinstrumente erreicht
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA hierzu
schnellstmöglich einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag
zur Entscheidung vorzulegen.
c. Der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie zu Personalstellen im Bereich Straßensozialarbeit wird
gefolgt.
d. Der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie (+ Anregung BV Bad Godesberg) zum Jugendzeltplatz
wird gefolgt.
e. Den Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie zum Spielplatzbedarfsplan (+ Anregung BV Bad
Godesberg) und zu den Familienbildungsstätten wird nicht
gefolgt.
12. Empfehlungen der BVen
a. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Feuerwehrtöpfe werden im
konsumtiven und investiven Bereich in allen Bezirken vollständig
zurückgenommen.Seite 3 von 9
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b. Die übrigen Anregungen der BVen für Vereinszuschüsse
werden nicht in den Haushaltsplan übernommen, sondern
können über die Feuerwehrtöpfe abgedeckt werden.
c. Den Anregungen der BV Bad Godesberg zum ISEK Bad
Godesberg / Gegenfinanzierung Zukunft Radverkehr sowie zum
IEK Mehlem / Gegenfinanzierung Sportplatz An der Josefshöhe
wird gemäß der Empfehlung des Sportausschusses nicht
gefolgt.
13. Pauschale Reduktion Digitalisierungsprojekte
Der Ansatz für die Digitalisierungsprojekte gemäß DS240928 iVm 240928-01
wird für das Haushaltsjahr 2026 pauschal um 75.000€ reduziert.
14. Anschaffung von Geschwindigkeitsmesseinheiten
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Anschaffung von zwei mobilen
Geschwindigkeitsmesseinheiten (zusätzlich zu den bereits eingeplanten
Anschaffungen) einzuleiten. Die mobilen Geschwindigkeitsmesseinheiten
können über Dienstleister*innen oder über Neuanschaffungen realisiert werden.
Die Geschwindigkeitskontrollen werden vor allem in Bereichen mit erwiesener
regelmäßiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, an
Unfallschwerpunkten aber vorrangig an Schulen, Kindertagesstätten und
Senior*inneneinrichtungen eingesetzt.
15. Mitgliedschaft in der Metropolregion Rheinland
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss sowie dem Rat bis zur nächsten
Sitzung einen Zeitplan für den Austritt der Stadt Bonn aus der Metropolregion
Rheinland zum Ende des Jahres 2025 vorzulegen. Im Haushaltsplan werden
die Mittel für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 22.000€ ab dem Jahr 2026
eingespart.
16. Zentralisierung Fuhrparkmanagement
Die Verwaltung wird gebeten,
a. zu analysieren, wie hoch der Gesamtaufwand für Dienstfahrten
mit Privatfahrzeugen in den Fachbereichen im Jahr 2023
ausfiel.
b. zu prüfen, wie hoch ein potentieller Konsolidierungsbeitrag
durch Zentralisierung und strengere Bewirtschaftung (Bsp.
Genehmigungsmanagement, standardisierte Vorgaben zur
Anerkennung dienstlicher Fahrten mit Privatfahrzeugen) ausfällt.
c. einen Vorschlag für Maßnahmen zur Kosten- und CO2-
Reduktion im Bereich des Managements dienstlich genutzter
Privatfahrzeuge auszuarbeiten, der eine verstärkte Nutzung des
Fahrzeugpools der Stadt Bonn, als auch die Nutzung desSeite 4 von 9
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ÖPNVs beinhaltet.
Hierbei ist zu beachten, dass die dienstliche Nutzung von Privatfahrzeugen
auch weiterhin grundsätzlich möglich sein soll und in verschiedenen Bereichen
auch als sehr wertvoll betrachtet wird. Insbesondere, aber nicht abschließend,
zählen hierzu Transportfahrten (z.B. in Kitas) und Fahrten zur Wahrnehmung
von Rufbereitschaften.
Begründung
Zu 1.
Aufgrund des eklatanten Wohnraummangels brauchen wir eine
Wohnraumoffensive. Die Schaffung von neuem und vor allem bezahlbaren
Wohnraum hat für uns oberste Priorität. Es muss klar sein, welche Flächen in
unserer Stadt bebaut werden können. Der aktuelle Flächennutzungsplan hat
aufgrund der mittlerweile über 200 vorgenommenen Änderungen kaum noch
Steuerungswirkung. Die ständigen Anpassungen verdeutlichen die
Sinnhaftigkeit eines neuen Plans, um die Entwicklung Bonns zielgerichtet und
effizient zu steuern. Um die Verwaltung zu entlasten und schnell handeln zu
können, sollen externe Büros mit der Erstellung des Plans und der Organisation
von Bürgerbeteiligungsverfahren beauftragt werden.
Zu 2.
Bonn verfügt lediglich noch über rund 10.000 öffentlich geförderte und
mietpreisgebundene Wohnungen, die für die soziale Wohnraumversorgung der
Stadt zur Verfügung stehen. Das sind etwa 6 Prozent des gesamten
Wohnungsbestands. Als wohnungswirtschaftlich „gesunde“ Größenordnung
gelten 12-14 Prozent; mithin fehlen mindestens 10.000 preisgebundene
Wohnungen. Neben dem öffentlich geförderten Neubau ist der Erwerb von
Belegungsrechten zugunsten der Stadt ein wesentliches Mittel, um der Pflicht,
auch Menschen mit keinem oder geringem Einkommen Wohnraum zur
Verfügung zu stellen, nachzukommen. Darüber hinaus ist die Gewährung eines
Investitionszuschusses für die Reaktivierung brachliegenden Wohnraums
hilfreich, da Leerstand bei privaten Kleineigentümer*innen häufig nicht
willentlich geschieht, sondern seinen Grund in der aus Mangel an Finanzmitteln
nicht ertüchtigten Wohnung hat.
Zu 3.
Die Antragstellenden wollen Kinder und Jugendliche stärker in die konkrete
Gestaltung des öffentlichen Raums einbeziehen und Selbstwirksamkeit
ermöglichen. Denn: Die Plätze und Räume der Stadt Bonn sind für alle da!
Diese Prozesse sollen auch konkrete Gestaltungsmöglichkeiten der Freiflächen
und Plätze in ihrem direkten Wohnumfeld beinhalten.Seite 5 von 9
Seite 6
Zu 4.
Digitale Gremienarbeit bietet langfristig erhebliche Potenziale zur
Effizienzsteigerung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der
Ratsarbeit. Durch digitale oder hybride Sitzungen kann der
Verwaltungsaufwand reduziert, die Kommunikation beschleunigt und
Transparenz für die Öffentlichkeit verbessert werden.
Zu 5.: s. Veränderungsliste*, Kategorie A, S.65
Bonn ist Standort für eine Vielfalt (inter-)nationaler Organisationen und soll
auch weiterhin ein attraktiver Tagungsstandort bleiben. Eine reduzierte
Erhöhung berücksichtigt die Belastungen für Wirtschaft und
zivilgesellschaftliche Organisationen, als auch die
Konsolidierungsbemühungen.
Zu 6.
Nachdem im Ergebnis der zuvor für die Erinnerungskultur befristet eingestellten
VZÄ ein Abschlussbericht mehrere notwendige weitere Schritte skizziert, sollte
diese angefangene Arbeit nicht einfach beendet werden, sondern in
konkretisierte Umsetzungen münden. Hierbei soll zumindest auf eine halbe
Stelle zurückgegriffen werden können, da diese Arbeit nebenher zum laufenden
Geschäft nicht zu leisten ist.
Zu 7.
Zur Abdeckung von in Einzelfällen notwendigen aufwendigeren therapeutischen
Angeboten, entsprechender Kostenveränderungen und einem Ausbau der
Angebote werden die Ansätze in zwei Schritten angehoben.
Zu 8.
Mietsyndikatsprojekte sind aufgrund ihrer Ausrichtung (z.B. unveräußerlich,
genossenschaftlich, bezahlbar) ein besonderer Gewinn für die Stadt und ihren
Wohnungsmarkt. Zur Unterstützung der Aufbietung des notwendigen
Eigenkapitals sollen Zuschüsse in Höhe von 10.000€ pro Projekt im Gegenzug
etwa zu Belegbindungen gewährt werden.
Zu 9.
In den vergangenen Jahren wurden die nicht vom LVR übernommenen
Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderungen vollständig freiwilligSeite 6 von 9
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weitergeführt, auch um einen weiteren Übergang zum LVR vielleicht doch noch
zu erreichen. Hiernach sieht es aktuell nicht aus, so dass die städtischen
Einsparungen insbesondere bei den hiervon stärker betroffenen Trägern bzw.
Verbänden zu bemerkbaren Leistungseinbußen führen werden. Der neue
Haushaltsansatz soll dazu dienen, wesentliche Angebote im Bereich dieser
sinnvollen Maßnahmen weiterzuführen.
Zu 10.
b. Die Kürzungen im Bereich der Bindungsgrade 5-7 sind bislang nur pauschal
veranschlagt, so dass eine genauere Bewertung der Einzelmaßnahmen nicht
erfolgen kann. Soweit sich aus der Umsetzung der pauschalen Kürzung
tatsächliche Angebotseinschränkungen oder Leistungseinschränkungen bei
Trägern, Vereinen o.Ä. ergeben, soll der Fachausschuss über die Vertretbarkeit
dieser Umsetzung entscheiden.
Zu 11.a. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S.161
Mit der erstmaligen Verabschiedung eines Jugendförderplans für Bonn, wurde
ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der städtischen Jugendförderung getan.
Auch wenn alle Bereiche des städtischen Lebens einen Beitrag zur
Konsolidierung leisten müssen, ist aus Sicht der Antragsteller*innen eine so
massive Kürzung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht gerechtfertigt.
Zu 11.b. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 161
Zu 11.c. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 167
Zu 11.d. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 158
Zu 11.e. s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 164 (Spielplatzbedarfsplan) und
167 (Familienbildungsstätten)
Zu 12.a. s. Veränderungsliste*: Kategorie B 41, 44, 49, 52 werden abgelehnt;
den Anregungen der BVen Hardtberg, Kategorie C, S.41 und Bad Godesberg,
Kategorie C, S. 34, 36 wird zugestimmt
Zu 12.b s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S.35, 41, Kategorie B 75, 76, 144,
145, 149
Zu 12.c. Empfehlung SportA s. Veränderungsliste*, Kategorie C, S. 176 wird
zugestimmt; Anregungen BV Bad Godesberg s. Veränderungsliste*, Kategorie
B 170, 183, 189 wird abgelehnt
Zu 13.
Die geplanten Digitalisierungsprojekte sind von großer Wichtigkeit. Im RahmenSeite 7 von 9
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von Konsolidierungsmaßnahmen erscheint eine pauschale Reduktion in diesem
Bereich dennoch im Sinne eines tragfähigen Haushalts tragbar.
Zu 14.
Städte in denen regelmäßig an sehr unterschiedlichen Punkten
Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, verzeichnen einen Rückgang von
Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ziel ist es, die Sicherheit im
Straßenverkehr für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen.
Zudem können zusätzliche Einnahmen den städtischen Haushalt entlasten. Die
Koalition rechnet mit Mehreinnahmen von ca. 1,33 Mio€ pro Jahr ab 2026.
Geschwindigkeitskontrollen für Kommunen können heute komplett von
Dienstleistern erbracht und abgewickelt werden. Somit ist eine Umsetzung
relativ zeitnah umzusetzen. Erhebungen zeigen, dass die Bundesstadt Bonn,
was die Dichte an Geschwindigkeitsüberwachungseinheiten, im Vergleich mit
Kommunen wie Freiburg, Wiesbaden Karlsruhe und anderen an 13. Stelle
steht.
Zu 15.
Die Stadt Bonn war und ist im Bereich regionaler Kooperationen sehr aktiv und
soll dies auch zukünftig bleiben. Im Zuge der Konsolidierungsbemühungen
durch die angespannte Haushaltslage und die notwendige Aufgabenkritik hat
die Koalition jedoch die unterschiedlichen Mitgliedschaften der Stadt in
regionalen Kooperationen auf den Prüfstand gestellt und festgestellt, dass es
für die Metropolregion Rheinland trotz der Umstrukturierung bisher nicht
gelungen ist, das eigentliche Ziel der Zusammenführung vorhandener
Strukturen umzusetzen. Stattdessen bestehen Doppelstrukturen, und eine
Umsetzung der Gründungsvision sowie der Ziele der Stadt Bonn und weiterer
Mitglieder des Vereins ist nicht gewährleistet. Die Koalition bittet die Verwaltung
deshalb, einen Austritt aus dem Verein mit ausreichend Vorlaufzeit für eine
ordnungsgemäße Abwicklung bis zum Ende 2025 vorzubereiten. Ab 2026
sollen keine Mittel für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 22.000€ mehr
eingeplant werden. Die Wirtschaftsförderung soll sich im Bereich regionaler
Kooperationen zukünftig auf die weiteren Zusammenschlüsse (:rak, Region
Köln/Bonn e.V.) fokussieren.
Zu 16.
Die aktuelle dezentrale Organisation (inkl. Abrechnungs- und
Freigabeprocedere, Regelungen) dienstlicher Fahrten von Privatfahrzeugen
beinhaltet Vorteile sowohl für den Verwaltungsbetrieb als auch für
Mitarbeitende. Gleichwohl erscheinen Optimierungspotenziale im Bereich der
CO2-Reduktion als auch Kostenvorteile durch zentralisierte Steuerung und
standardisierte Regelungen, und als Folge stärkere Nutzung des
Fahrzeugpools der Stadt, sowie Anreize zur stärkeren Nutzung des ÖPNVs,
möglich und sollen geprüft werden. Ziel der Maßnahme ist eineSeite 8 von 9
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Kostenreduktion im Haushaltsjahr 2026 iHv mindestens 20.000€ und ab 2027
50.000€ (konsumtiv).
*Veränderungsliste gemäß 240986-91 ST
Anlage/n
KeineSeite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de