240986-93 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986
Kerndaten
- Nummer
- 240986-93 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Bonn
- Siegaue
- Ennert
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240986-93 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 04.03.2025 Koalitionsänderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Generationengerechte grüne Stadt Bonn a. Die Ansätze investiver Mittel für die Steigerung der Biodiversität und der Klimaanpassung sowie für die Maßnahmen des Konzeptes Schwammstadt der Stadt Bonn werden für das Jahr 2025 um 200.000 € und das Jahr 2026 um 300.000 € erhöht. Diese Mittel sollen zur Planung und Umsetzung neuer Baumstandorte, der Stärkung der Biodiversität auf bestehenden und neuen Grünflächen sowie für Maßnahmen der Klimaanpassung (bspw. Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen) genutzt werden. b. Aus dem gesamtstädtischen Stellenplan werden ab dem Jahr 2025 zwei vorhandene Stellen der Entgeltgruppe E9a (nicht-Büroarbeitsplatz) der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt zugeordnet und sollen dafür zuständig sein, in den Bonner Natur- und Landschaftsschutzgebieten Aufklärungsarbeit über Natur- und Artenschutz zu leisten sowie ggfs. Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen und zu ahnden (Ranger). c. Außerdem werden in den Jahren 2025 und 2026 jeweilsSeite 1 von 5 Seite 2 50.000 € aus dem städtischen Haushalt an konsumtiven Mitteln bereitgestellt. Diese Mittel sollen für die Ausstattung des unter b. beantragten Personals (Arbeitskleidung, technische Geräte etc.) sowie für begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformationen der in a. und b. beantragten Maßnahmen verwendet werden. d. Im Jahr 2025 wird zusätzlich zu den aktuell eingestellten investiven Mitteln eine Summe von 15.000 € für die Ausstattung des unter b. beantragten Personals (bspw. mit Fahrzeugen wie geländegängigen E-Pedelecs) bereitgestellt. Konsolidierung: Zu 1.a.: Die investiven Mittel werden aus der Rückstellung von Straßenbaumaßnahmen gezogen. Zu 1.b.-d.: Für diese Maßnahmen wurden bereits im letzten Doppelhaushalt Mittel über den politischen Antrag „Mehr Schutz für Natur und Viertel“ (DS 221697-67 AA) bereitgestellt. Da bisher noch keine Umsetzung stattgefunden hat, wird der Beschluss hiermit erneuert. Die konsumtiven und investiven Mittel werden aus den nicht verausgabten Mittel bereitgestellt, die im Ansatz des Ordnungsamtes liegen und ggfs. übertragen werden müssen. Sollten diese Mittel durch Mehraufwendungen des Ordnungsamtes bereits verausgabt sein, werden die neuen Mittelansätze des Ordnungsamtes entsprechend umgewidmet. 2. Projektsteuerung für die Flächenerweiterung Tierheim Der Haushaltsansatz für die Förderung des örtlichen Tierheimes wird in 2025 um 50.000€ und in 2026 um 100.000€ erhöht, um dem Trägerverein zu ermöglichen, Projektsteuerungsaufgaben für die Flächenerweiterung in Folge des Autobahnausbaus zu finanzieren. Hierüber sollte verwaltungsseitig eine Zuwendungsvereinbarung mit dem Trägerverein getroffen werden. 3. Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim Der Haushalt wird in 2025 und 2026 jeweils um einen Ansatz in Höhe von 5.000€ ergänzt zur Subventionierung bzw. Übernahme der Hundesteuer in denSeite 2 von 5 Seite 3 Fällen, in denen ein Hund aus dem Bonner Tierheim aufgenommen wird, der nach tierärztlicher Einschätzung gem. Erklärung des Trägers des Tierheimes Bonn mit einem Lebensalter von 8 Jahren oder mehr aus dieser Einrichtung aufgenommen wird. Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel dementsprechend einzusetzen und dem AUKLA zu berichten. 4. Picknick-Bänke für Bonn Die Verwaltung wird beauftragt a. Picknickbänke/ Tisch-Bank-Kombinationen ergänzend in das nutzbare Mobiliar zur Gestaltung von Plätzen, Grünanlagen und baulichen Außenbereichen aufzunehmen; b. als Pilotprojekt vier Picknick-Bänke/ Tisch-Bank- Kombinationen in der Stadt Bonn (eine je Bezirk) aufzustellen. Die Nutzung soll 1,5 Jahre nach Installation evaluiert werden. Für die Maßnahmen werden im Haushalt in 2026 10.000€ investiver Mittel bereitgestellt. Begründung Zu 1. Das Klima in Bonn erhitzt sich schneller als erwartet. Neben Maßnahmen zur Klimaneutralität, um die globale Erwärmung weiter einzudämmen, müssen wir bereits jetzt Maßnahmen zur Klimaanpassung treffen, damit wir die Stadt lebenswert erhalten. Zunehmende Hitze- und Trockenperioden sowie häufigere Starkregenereignisse müssen abgefedert werden. Die Stadt Bonn spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der lokalen Herausforderungen des Klimawandels. Klimaresiliente Grünstrukturen wirken sich positiv auf das lokale Klima aus, kühlen, spenden Schatten und speichern Feuchtigkeit. Ein biologisch vielfältiges Stadtgrün ist dabei widerstandfähiger und robuster. Eine klimaresiliente grüne Stadt fördert den sozialen Zusammenhalt und ist insbesondere für all diejenigen essentiell, die Hitzebelastungen besonders stark ausgesetzt sind und bspw. kein Eigenheim mit kühlendem Garten besitzen. Derzeit erarbeitet die Stadt Bonn ein integriertes Klimaanpassungskonzept sowie eine Bonner Biodiversitätsstrategie, dessen Fertigstellungen für den Sommer 2025 geplant sind. Um beide Konzepte zielgerichtet umsetzen zu können und handlungsfähig zu sein, werden die oben beantragten Mittel benötigt. Dazu werden nicht nur Mittel für entsprechende Maßnahmen angesetzt, sondern auch für Planungsdienstleistungen, begleitende Kommunikation und Bürgerbeteiligung, um Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten. Steigende Temperaturen und Extremwetterereignisse verändern auch dieSeite 3 von 5 Seite 4 Lebensräume von Tieren und Pflanzen nachhaltig, wodurch ihr Überleben nachhaltig gefährdet ist. Eine Abnahme der Artenvielfalt bedeutet einen Schwund der genetischen Vielfalt und die Beeinträchtigung von Ökosystemfunktionen. Dies gilt auch für die Stadt Bonn, die eine besonders hohe Artenvielfalt aufzuweisen hat. Mit seiner Lage zwischen Mittelgebirge und Tiefland kommen in Bonn und seiner Region weit mehr Tier- und Pflanzenarten vor als in vielen anderen vergleichbar großen Gegenden Mitteleuropas. Besorgniserregend ist, dass sich mittlerweile „Allerweltsarten“ auf der Roten Liste wiederfinden. Insbesondere die Offenlandarten haben einen hohen Gefährdungsgrad. Die Verantwortung, die die Stadt Bonn für ihre Naturschutzgebiete und europäischen FFH-Gebiete, FFH-Arten und Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie trägt, muss sich in konkreten Maßnahmen aufgrund der Klimaveränderungen widerspiegeln. Bonn trägt als Gründungsmitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ eine besondere Verantwortung. Der Rat hat sich seit 2019 eine Nachhaltigkeitsstrategie gegeben, in der die Biologische Vielfalt weiterentwickelt werden soll. Mit dem in den letzten Jahren stark angestiegenen Besucherdruck in den Schutzgebieten (bspw. Siegaue, Ennert, Kottenforst, Rodderberg) hat sich die Situation der ansässigen Flora und Fauna verschlechtert (siehe DS 212093 / DS 212092) und Handlung ist dringend geboten. Durch die Schaffung von naturnahen Erholungsräumen in der Stadt und den nachhaltigen Schutz unserer Schutzgebiete leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit, damit das Leben in unserer Stadt auch langfristig lebenswert bleibt und sich auch zukünftige Generationen noch an dem Naturerlebnis in unseren Naturschutzgebieten erfreuen können. Zu 2. Der Autobahnausbau wird die Flächen und Einrichtungen des örtlichen Tierheimes stark einschränken. Vor dem Hintergrund müssen Anlagen des Tierheimes weichen, weshalb Erweiterungsflächen bereitgestellt werden (vgl.: Drs. 241177). Dies macht einen hohen Koordinierungsaufwand für den mit ehrenamtlicher Vorstandsstruktur arbeitenden Verein erforderlich. Da durch das Tierheim auch städtische Aufgaben wahrgenommen werden, sollte die Stadt den Trägerverein bei diesen Sonderaufgaben unterstützen, um eine möglichst koordinierte und störungsfreie Abwicklung auch im Hinblick auf die Fundtierversorgung und bereits heute an Aufnahmegrenzen stoßende Kapazitäten zu ermöglichen. Zu 3. Der Haushaltsansatz dient der haushaltsrechtlichen Untersetzung des bereits mit der Großen Anfrage Drs. 240608 formulierten Anliegens, die Aufnahme von älteren Hunden aus dem örtlichen Tierheim zu übernehmen bzw. zu subventionieren, um einen Beitrag zur Entlastung des städtische Aufgaben wahrnehmenden Tierheimes zu leisten. Vergleichbare Regelungen werden bereits in Aachen, Troisdorf und Eitorf praktiziert und sollen auch in Bonn umgesetzt werden.Seite 4 von 5 Seite 5 Zu 4. Menschen brauchen nicht nur ausreichend Platz, um in Reihe zu sitzen, sondern auch, um gegenüber sitzend ins Gespräch zu kommen. Das zeigen auch eigenmächtig entfernte und umgestellte Bänke. Die Antragstellenden wollen deshalb Picknickbänke (mit stabilem Material, bsp. Aluminium) als Orte der Begegnung und sozialem Miteinander in Bonn für alle Altersgruppen etablieren. In einigen europäischen Ländern (z.B. Dänemark) sind diese deutlich üblicher im Stadtbild und können als gutes Beispiel für dienen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de