240986-78 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 – Finanzierung des Jugendförderplans sicherstellen
Kerndaten
- Nummer
- 240986-78 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240986-78 AA Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.; Manuel Esser, Kinder- und Jugendring Bonn e.V. 29.01.2025 Änderungsantrag zu Drs. 240986 - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 – Finanzierung des Jugendförderplans sicherstellen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.02.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2025/2026 (Drs. 240986-50 ST) vorgeschlagene Reduzierung der Haushaltsmittel zur Umsetzung des Ju- gendförderplans (Profit-Center 151000604 Einrichtungen der Jugendarbeit / Konten-Gruppe K11-150 Transferaufwendungen) werden zurückgenommen; die Finanzmittel bleiben wie bisher im Haushalt und der Finanzplanung einge- stellt. Begründung Bisher waren im Haushalt 500.000 Euro jährlich zur Umsetzung des Jugendför- derplanes pauschal vorgesehen. Der aktuelle Plan hat einen Geltungszeitraum bis Ende 2025. Zwar konnten in den vergangenen zwei Jahren noch nicht alle Haushaltsmittel vollständig verausgabt werden, dennoch konnten durch die Pauschale viele neue Maßnahmen und Projekte angestoßen und erstmals finanziert werden. Einige erhalten ab 2025 sogar eine langfristige Finanzierung. Damit konnte die Idee des Planes, in seinen vier Handlungsfeldern (Jugendarbeit, Jugendver- bandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz) die Jugend- förderung in Bonn weiterzuentwickeln, erreicht werden. Der Plan soll nun überarbeitet werden und Anfang der neuen Wahlperiode den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Er gilt dann erstmals für ganze fünf Jahre. Diesmal soll er direkt konkrete Maßnahmen ent- halten - so die Aussage der Jugendhilfeplanung - wodurch seine Umsetzung einfacher werden wird. Mit der vorgeschlagenen Kürzung verblieben weniger als die Hälfte der Mittel zur Umsetzung des Planes. Damit wäre der Handlungsspielraum der Jugend-Seite 1 von 2 Seite 2 politik zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Jugendförderung erheblich eingeschränkt. Die Antragssteller halten es zudem für fragwürdig zur Haushaltkonsolidierung an der Weiterentwicklung der Jugendförderung (Digitalisierung, neue Angebote, Verbesserung und Neuausrichtung bestehender Angebote usw.) zu sparen. Natürlich sind es die jungen Menschen, die die Schulden der Alten abzahlen werden. Ihnen jetzt auch noch die Jugendförderung einzuschränken, belastet sie dann doppelt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de