240986-56 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Anfrage: Realistische Inflationsannahmen bei der Haushaltsplanung der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240986-56 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.462 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240986-56 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II CDU-Anfrage: Realistische Inflationsannahmen bei der Haushaltsplanung der Stadt Bonn Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1. Basis der Annahmen Auf welchen Quellen basiert die Annahme einer Inflationsrate von 1,5 Prozent? Zu 1: Ausgangslage 2024: Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2025/2026, die im Februar 2024 mit den Anmeldelisten der Fachämter gestartet ist, wurde durch Beschluss des Verwaltungsvorstandes eine jährliche Steigerungsrate der Preisentwicklung von 3% bei den Aufwandspositionen der Kostenartengruppen 52* = Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen, 53* = Transferaufwendungen und 54* = Sonstige ordentliche Aufwendungen dynamisch ab dem Jahr 2027 eingerechnet. Grundlage hierfür waren die Recherchen und Veröffentlichungen zur Inflationserwartung für 2025 ff. Korrektur der Annahme seit der Einbringung des HH-Planentwurfes 2025 vom 20.06.2024: Im Rahmen des Austausches mit der Kommunalaufsicht zur Entwicklung des Bonner Haushaltes wurde im Oktober/November 2024 durch die Verwaltungsspitze sämtliche Haushaltspositionen einer systematischen und aufgabenkritischen Überprüfung unterzogen. Hierbei wurde auch die eingepreiste Inflationssteigerung geprüft und auf Basis entsprechender Veröffentlichungen, insbesondere des Statistischen Bundesamtes, die Entscheidung getroffen, die Steigerungsraten zu reduzieren (Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 389 vom 11. Oktober 2024). Hiervon ausgenommen wurden die Ansätze: • Kostenrechnende Einrichtungen • Aufwendungen, denen in gleicher Höhe Erträge gegenüberstehen • Aufwendungen, denen Erträge in prozentualer Abhängigkeit gegenüberstehen (z. B. Zuweisungen) • Steigerungen aufgrund von Wirtschaftsplänen • Steigerungen innerhalb des Finanzplanungszeitraums, wenn Aufgaben nicht regelmäßig anfallen (z. B. Wahlen)Seite 1 von 4 Seite 2 • Steigerungen, denen konkrete Berechnungen zugrunde liegen (z. B. Fallzahlen)Seite 2 von 4 Seite 3 Diese Annahme wurde außerdem dadurch verifiziert, in dem das Dez. II interkommunale Vergleichszahlen rechnerisch ermittelt hat, die in der beigefügten Anlage abgebildet sind. Über dieses Vorgehen und die weiteren notwendigen Schritte wurden die Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung am 30.10.2024 durch Frau Oberbürgermeisterin Dörner und Herrn Stadtdirektor Fuchs, als Vertreter der StK´in, informiert. Eine Abfrage des Finanzdezernates bei Vergleichskommunen Dortmund, Mönchengladbach, Bielefeld und Bochum hat ergeben, dass es keine pauschalen Inflationssteigerungsraten, wohl aber Ansatzerhöhungen durch Rückmeldungen der Fachbereiche gegeben hat. Der Vollständigkeit halber weist die Verwaltung darauf hin, dass die Personalkostensteigerungen im Planungszeitraum mit einer dynamischen Steigerung von 3% p.a. fortgeschrieben wurden. 2. Auswirkungen auf den Haushalt Welcher Betrag bei den Einnahmen und Ausgaben unterliegt nach Ansicht der Verwaltung in den nächsten Jahren einer inflationären Entwicklung, bildet also die Basis für die anzustellende Berechnung? Zu 2: Wie in Antwort zu Frage 1 ausgeführt, unterliegen die Kostenartengruppen 52*, 53* und 54* einer Inflationserwartung und betrugen in den Planjahren: 2027: 6.831.911,77 EUR 2028: 12.732.581,74 EUR 2029: 17.983.772,43 EUR Auf der Ertragsseite sind diese Annahmen nicht analog anzuwenden, da sie aufgrund von Satzungen, Rechtsverordnungen oder Gesetzen geprägt sind und somit nicht in ähnlicher Form beeinflusst werden. Die Verwaltung hat und wird sich aber bei zunehmendem Kostendruck weitere Gebühren- und Beitragsanpassungen vorbehalten. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass in den kostenrechnenden Einrichtungen im Rahmen der Betriebsabrechnungen und Kalkulationsgrundlagen zeitnah eine Refinanzierung höherer Aufwendungen erfolgt. 3. Vergleich mit anderen Kommunen a) Mit welchen Inflationsannahmen planen andere Großstädte in NRW? b) Warum wurde für Bonn eine niedrigere Rate angesetzt, sofern dies der Fall ist? Zu 3: Es wird auf die Tabelle in der beigefügten Anlage verwiesen. Anlage/n 1 Interkommunale Vergleichszahlen (öffentlich)Seite 3 von 4 Interkommunale Vergleichszahlen Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Stadt Jährl. Wachstum ordentl. Aufwendungen 2026-2028 Bonn 2,8% Bielefeld 1,1% Mönchengladbach 1,1% Bochum 1,1% Essen 0,5% Düsseldorf 0,2% Dortmund 0,1%Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de