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240986-56 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Anfrage: Realistische Inflationsannahmen bei der Haushaltsplanung der Stadt Bonn

Nummer
240986-56 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240986-56 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
CDU-Anfrage: Realistische Inflationsannahmen bei
der Haushaltsplanung der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1. Basis der Annahmen
Auf welchen Quellen basiert die Annahme einer Inflationsrate von 1,5
Prozent?
Zu 1:
Ausgangslage 2024:
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2025/2026, die im Februar
2024 mit den Anmeldelisten der Fachämter gestartet ist, wurde durch
Beschluss des Verwaltungsvorstandes eine jährliche Steigerungsrate der
Preisentwicklung von 3% bei den Aufwandspositionen der Kostenartengruppen
52* = Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen, 53* =
Transferaufwendungen und 54* = Sonstige ordentliche Aufwendungen
dynamisch ab dem Jahr 2027 eingerechnet. Grundlage hierfür waren die
Recherchen und Veröffentlichungen zur Inflationserwartung für 2025 ff.
Korrektur der Annahme seit der Einbringung des HH-Planentwurfes 2025
vom 20.06.2024:
Im Rahmen des Austausches mit der Kommunalaufsicht zur Entwicklung des
Bonner Haushaltes wurde im Oktober/November 2024 durch die
Verwaltungsspitze sämtliche Haushaltspositionen einer systematischen und
aufgabenkritischen Überprüfung unterzogen. Hierbei wurde auch die
eingepreiste Inflationssteigerung geprüft und auf Basis entsprechender
Veröffentlichungen, insbesondere des Statistischen Bundesamtes, die
Entscheidung getroffen, die Steigerungsraten zu reduzieren (Statistisches
Bundesamt Pressemitteilung Nr. 389 vom 11. Oktober 2024).
Hiervon ausgenommen wurden die Ansätze:
• Kostenrechnende Einrichtungen
• Aufwendungen, denen in gleicher Höhe Erträge gegenüberstehen
• Aufwendungen, denen Erträge in prozentualer Abhängigkeit
gegenüberstehen (z. B. Zuweisungen)
• Steigerungen aufgrund von Wirtschaftsplänen
• Steigerungen innerhalb des Finanzplanungszeitraums, wenn Aufgaben
nicht regelmäßig anfallen (z. B. Wahlen)Seite 1 von 4
Seite 2
• Steigerungen, denen konkrete Berechnungen zugrunde liegen (z. B.
Fallzahlen)Seite 2 von 4
Seite 3
Diese Annahme wurde außerdem dadurch verifiziert, in dem das Dez. II
interkommunale Vergleichszahlen rechnerisch ermittelt hat, die in der
beigefügten Anlage abgebildet sind.
Über dieses Vorgehen und die weiteren notwendigen Schritte wurden die
Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung am 30.10.2024 durch Frau
Oberbürgermeisterin Dörner und Herrn Stadtdirektor Fuchs, als Vertreter der
StK´in, informiert.
Eine Abfrage des Finanzdezernates bei Vergleichskommunen Dortmund,
Mönchengladbach, Bielefeld und Bochum hat ergeben, dass es keine
pauschalen Inflationssteigerungsraten, wohl aber Ansatzerhöhungen durch
Rückmeldungen der Fachbereiche gegeben hat.
Der Vollständigkeit halber weist die Verwaltung darauf hin, dass die
Personalkostensteigerungen im Planungszeitraum mit einer dynamischen
Steigerung von 3% p.a. fortgeschrieben wurden.
2. Auswirkungen auf den Haushalt
Welcher Betrag bei den Einnahmen und Ausgaben unterliegt nach
Ansicht der Verwaltung in den nächsten Jahren einer inflationären
Entwicklung, bildet also die Basis für die anzustellende Berechnung?
Zu 2:
Wie in Antwort zu Frage 1 ausgeführt, unterliegen die Kostenartengruppen 52*,
53* und 54* einer Inflationserwartung und betrugen in den Planjahren:
2027: 6.831.911,77 EUR
2028: 12.732.581,74 EUR
2029: 17.983.772,43 EUR
Auf der Ertragsseite sind diese Annahmen nicht analog anzuwenden, da sie
aufgrund von Satzungen, Rechtsverordnungen oder Gesetzen geprägt sind und
somit nicht in ähnlicher Form beeinflusst werden. Die Verwaltung hat und wird
sich aber bei zunehmendem Kostendruck weitere Gebühren- und
Beitragsanpassungen vorbehalten. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass
in den kostenrechnenden Einrichtungen im Rahmen der Betriebsabrechnungen
und Kalkulationsgrundlagen zeitnah eine Refinanzierung höherer
Aufwendungen erfolgt.
3. Vergleich mit anderen Kommunen
a) Mit welchen Inflationsannahmen planen andere Großstädte in NRW?
b) Warum wurde für Bonn eine niedrigere Rate angesetzt, sofern dies der
Fall ist?
Zu 3:
Es wird auf die Tabelle in der beigefügten Anlage verwiesen.
Anlage/n
1 Interkommunale Vergleichszahlen (öffentlich)Seite 3 von 4
Interkommunale Vergleichszahlen
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Stadt
Jährl. Wachstum
ordentl.
Aufwendungen
2026-2028
Bonn 2,8%
Bielefeld 1,1%
Mönchengladbach 1,1%
Bochum 1,1%
Essen 0,5%
Düsseldorf 0,2%
Dortmund 0,1%Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de