240986-22 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Kerndaten
- Nummer
- 240986-22
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.414 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 240986-22 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 08.10.2024 BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.11.2024 Kenntnisnahme Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche im Haushaltsentwurf 2025/26 einschließlich der Planung bis 2029 enthaltenen Aufwendungen sind in welchen Planjahren a. dem Grunde und der Höhe nach pflichtig, b. dem Grunde nach zwar pflichtig, aber nicht in der im Etat veranschlagten Höhe vorgeschrieben, c. nach geltender Gesetzeslage freiwillig? d. bereits durch Gesetz oder Vertrag mit Ausnahme von a. in welcher Höhe gebunden? 2. Einsparungen in welcher Höhe wären möglich, wenn die - unter Ziffer 1 b. nachgefragten Leistungen auf das Mindestmaß abgesenkt abgesenkt würden? - unter Ziffer 1 c. nachgefragten, rein freiwilligen Leistungen gestrichen würden? 3. Einsparungen in welcher Höhe und in welchem jeweiligen Haushaltsjahr von 2025 bis 2029 wären notwendig, um in diesem Planungszeitraum einen genehmigungsfähigen Haushalt a. ohne Verlustvortrag, b. ohne Verlustvortrag und pauschalen Minderaufwand, c. ohne Verlustvortrag, pauschalen Minderaufwand und Überschreiten der 5%- Eigenkapitalverzehrquote zu erreichen? 4. Bemessen sich die Ansätze für Personalkosten in 2025 bis 2029 anhand der tatsächlich besetzten Stellen und wenn ja, wie hoch wäre der Personalkostenansatz inklusive aller noch vakanten Stellen? 5. Ist die Aussage der Oberbürgermeisterin in DS 240069-01ST „Eine Zuordnung zu Bindungsgraden ist leider nicht möglich.“ in Bezug auf die Planstellen so zu verstehen, dass ihr die Ermittlung notwendiger VZÄ zur Bewältigung der Pflichtaufgaben der Stadt Bonn nicht präzise und damit auchSeite 1 von 2 Seite 2 keine entsprechende Personalsteuerung möglich ist. Wenn nein, wird um Erläuterung gebeten, wie die Oberbürgermeisterin im Falle einer entsprechenden Aufforderung der Aufsichtsbehörde den zwingend notwendigen Personalstamm zur Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben ermitteln will? Begründung Es wird verwiesen auf das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 02.10.2024. Zu den darin explizit genannten Kritikpunkten möchten die Fragesteller mit den oben stehenden Fragen einen entsprechenden ersten Überblick erhalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de