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240986-22 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Nummer
240986-22
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Große Anfrage
öffentlich
240986-22
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
08.10.2024
BBB-Anfrage: Einbringung der Haushaltssatzung
für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz-
und Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche im Haushaltsentwurf 2025/26 einschließlich der Planung bis 2029
enthaltenen Aufwendungen sind in welchen Planjahren
a. dem Grunde und der Höhe nach pflichtig,
b. dem Grunde nach zwar pflichtig, aber nicht in der im Etat veranschlagten
Höhe vorgeschrieben,
c. nach geltender Gesetzeslage freiwillig?
d. bereits durch Gesetz oder Vertrag mit Ausnahme von a. in welcher Höhe
gebunden?
2. Einsparungen in welcher Höhe wären möglich, wenn die
- unter Ziffer 1 b. nachgefragten Leistungen auf das Mindestmaß abgesenkt
abgesenkt würden?
- unter Ziffer 1 c. nachgefragten, rein freiwilligen Leistungen gestrichen
würden?
3. Einsparungen in welcher Höhe und in welchem jeweiligen Haushaltsjahr von
2025 bis 2029 wären notwendig, um in diesem Planungszeitraum einen
genehmigungsfähigen Haushalt
a. ohne Verlustvortrag,
b. ohne Verlustvortrag und pauschalen Minderaufwand,
c. ohne Verlustvortrag, pauschalen Minderaufwand und Überschreiten der 5%-
Eigenkapitalverzehrquote
zu erreichen?
4. Bemessen sich die Ansätze für Personalkosten in 2025 bis 2029 anhand der
tatsächlich besetzten Stellen und wenn ja, wie hoch wäre der
Personalkostenansatz inklusive aller noch vakanten Stellen?
5. Ist die Aussage der Oberbürgermeisterin in DS 240069-01ST „Eine
Zuordnung zu Bindungsgraden ist leider nicht möglich.“ in Bezug auf die
Planstellen so zu verstehen, dass ihr die Ermittlung notwendiger VZÄ zur
Bewältigung der Pflichtaufgaben der Stadt Bonn nicht präzise und damit auchSeite 1 von 2
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keine entsprechende Personalsteuerung möglich ist. Wenn nein, wird um
Erläuterung gebeten, wie die Oberbürgermeisterin im Falle einer
entsprechenden Aufforderung der Aufsichtsbehörde den zwingend
notwendigen Personalstamm zur Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben ermitteln
will?
Begründung
Es wird verwiesen auf das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom
02.10.2024. Zu den darin explizit genannten Kritikpunkten möchten die
Fragesteller mit den oben stehenden Fragen einen entsprechenden ersten
Überblick erhalten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de