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240986-142 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; Hier: Reaktion auf prognostizierte Steuermindereinnahmen auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025 Drucksachengruppe 240986

Nummer
240986-142 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240986-142 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
19.06.2025
BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029;
Hier: Reaktion auf prognostizierte
Steuermindereinnahmen auf Basis der
bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025
Drucksachengruppe 240986
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Oberbürgermeisterin getroffen
bzw. in welchen Bereichen plant sie Sparmaßnahmen in welcher Höhe, um
auf die mit Ratsnewsletter Nr. 259 vom 22.05.2025 von ihr abweichend zu
den Annahmen des Haushaltes 2025/26 und der Finanzplanung bis 2029
bekanntgegeben, voraussichtlichen Steuermindereinnahmen vorsorgend zu
reagieren?
Einem im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag höherem Defizit soll
durch eine möglichst restriktive Bewirtschaftung entgegengewirkt werden.
Gemäß Bewirtschaftungsverfügung 2025 sind die freigegebenen Mittel
äußerst sparsam zu bewirtschaften. Nicht unbedingt erforderliche
Ausgaben sind zu unterlassen. Alle Haushaltspositionen sind laufend
hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen.
Ebenfalls ist zu prüfen, ob bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben Standards
gesenkt werden können und ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig
aufgegeben werden können.
Für 2025 wurde eine pauschale Freigabe im konsumtiven Bereich in Höhe
von 90 % vorgenommen. Für 2026 ist eine 80%ige Freigabe geplant.
Höhere Freigaben können auf Antrag mit entsprechender Begründung nur
genehmigt werden, wenn an einer anderen Haushaltsposition des
entsprechenden Dezernates in gleicher Höhe eine Freigabereduzierung
erfolgen kann. Sofern diese Kompensation nach umfangreicher Prüfung
nicht möglich ist, wird im Einzelfall über die höhere Freigabe entschieden.Seite 1 von 2
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Neue konsumtive Verpflichtungen über 5.000 EUR jährlich bedürfen der
Einzelfallentscheidung durch OB und Stadtkämmerer.
Inwieweit eine weitere Verschärfung im Rahmen der Bewirtschaftung für
2026 erforderlich sein wird, wird zu gegebener Zeit entschieden.
Darüber hinaus wurde die Bundestadt Bonn von der Bezirksregierung Köln
aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und zu
beschleunigen. Zu diesem Zweck wird ein neues Projekt zur Aufgabenkritik
unter der Federführung der Stabsstelle Zentrales Controlling im Auftrag des
Stadtkämmerers ins Leben gerufen. Der neue Projektauftrag setzt auf den
Vorarbeiten und Erkenntnissen aus dem bisherigen Konsolidierungsprojekt
auf und bereits bestehende bzw. laufende Teilprojekte mit ähnlicher
Zielrichtung werden sinnvoll in die neue Projektstruktur des Projektes
integriert bzw. angebunden. Das Projekt Aufgabenkritik zielt darauf ab,
bereits im Rahmen der Bewirtschaftung 2026 Einsparpotenziale zu erzielen
und eine Genehmigungsfähigkeit des nächsten Doppelhaushaltes
2027/2028 zu erreichen, indem realisierbare Konsolidierungsmaßnahmen
identifiziert und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden. Mithilfe von
größeren Teilprojekten in den Fachbereichen, zentral organisierten,
verwaltungsweiten Untersuchungen und der Prüfung einer Vielzahl
kleinerer Einzelmaßnahmen sollen Aufgaben und Standards über die
gesamte Breite des Aufgabenspektrums im Hinblick auf den gesetzlichen
Mindeststandard und die Prozessoptimierung umfassend analysiert werden.
2. Mit welchen konkreten Einsparmaßnahmen will die Oberbürgermeisterin
den für den Haushalt 2025/26 von ihr eingeplanten „globalen
Minderaufwand“ erreichen?
Siehe Ausführungen zu Frage 1.
Die restriktive Bewirtschaftung dient sowohl der Gegensteuerung höherer
Fehlbeträge als auch der Erwirtschaftung des globalen Minderaufwands.
Konkrete Einsparmaßnahmen werden im Laufe des Projektes zur
Aufgabenkritik herausgearbeitet.
3. Wie lautet der Stand der Gesamtverschuldung der Stadt Bonn zum 30. Juni
2025 und wie hoch ist demnach die taggleiche Pro-Kopf-Verschuldung der
Bonnerinnen und Bonner?
Zum 30.06.2025 beläuft sich die Gesamtverschuldung inkl. SGB und
Seniorenzentren auf 2.588.996.268 EUR (davon Liquiditätskredite
955.232.926 EUR; Investitionskredite 1.633.763.342 EUR). Damit beläuft
sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 8.007 EUR bei einem
Bevölkerungsstand von 323.336 (Basis letzter Zensus vom 15. Mai 2022).
In der Gesamtverschuldung sind auch Konzernkredite an die Stadtwerke
Bonn in Höhe von rund 263.449.500 EUR enthalten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de