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240986-141 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029; Hier: Reaktion auf prognostizierte Steuermindereinnahmen auf Basis der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025 Drucksachengruppe 240986

Nummer
240986-141
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Große Anfrage
öffentlich
240986-141
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
19.06.2025
BBB-Anfrage: Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029;
Hier: Reaktion auf prognostizierte
Steuermindereinnahmen auf Basis der
bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 2025
Drucksachengruppe 240986
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Oberbürgermeisterin getroffen bzw.
in welchen Bereichen plant sie Sparmaßnahmen in welcher Höhe, um auf die
mit Ratsnewsletter Nr. 259 vom 22.05.2025 von ihr abweichend zu den
Annahmen des Haushaltes 2025/26 und der Finanzplanung bis 2029
bekanntgegeben, voraussichtlichen Steuermindereinnahmen vorsorgend zu
reagieren?
2. Mit welchen konkreten Einsparmaßnahmen will die Oberbürgermeisterin den
für den Haushalt 2025/26 von ihr eingeplanten „globalen Minderaufwand“
erreichen?
3. Wie lautet der Stand der Gesamtverschuldung der Stadt Bonn zum 30. Juni
2025 und wie hoch ist demnach die taggleiche Pro-Kopf-Verschuldung der
Bonnerinnen und Bonner?
Begründung
Die bundesweite Steuerschätzung Mai 2025 führt laut den Verlautbarungen aus
dem Ratsnewsletter Nr. 259 bis 2029 zu Einnahmeausfällen von insgesamt
knapp 100 Mio. Euro. Sollte die aktuell unterstellte Wachstumsrate beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu hoch sein, ist mit zusätzlichen
Einnahmeausfällen zu rechnen. Hinzu kommt, dass die Stadt die „globaler
Minderaufwand“ genannte Möglichkeit der Bilanzgestaltung erneut voll
ausgereizt hat. Hierzu hatte der Regierungspräsident in seiner
Haushaltsgenehmigung ausgeführt, dass bereits das Nichterwirtschaften diesesSeite 1 von 2
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globalen Minderaufwandes die Stadt Bonn in ein Haushaltssicherungskonzept
führen kann.
Anlage/n
1 Ratsnewsletter_Mai 2025_Steuerschätzung (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de