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240986-140 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

Nummer
240986-140 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-140 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
20.03.2025
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Stadtrat möge folgenden, die Vorlage der Oberbürgermeisterin gänzlich
ersetzenden Beschlussvorschlag fassen:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine gegenüber der
Bezirksregierung Köln verbindlich abzugebende Haushaltskonsolidierung mit
einem entsprechend überarbeiteten Haushaltsentwurf für die Jahre 2025/26
nebst Finanzplanung bis 2029 nebst aller Anlagen vorzulegen mit dem Ziel,
durch Einsparungen und ohne Steuererhöhungen bei der Gewerbe- und
Grundsteuer unter strikter Anwendung der für ein Haushaltssicherungskonzept
geltenden Vorschriften zu einem in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen
Haushalt und einer ebensolchen mittelfristigen Finanzplanung zu kommen.
2. Zu diesem Zweck werden alle Aufwendungen für freiwillige Ausgaben und
Pflichtaufgaben, die nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach verpflichtend
vorgegeben sind, einer Aufgabenkritik unterzogen.
3. Bis zur Vorlage des Konsolidierungskonzeptes und eines entsprechend
überarbeiteten Haushaltsentwurfes 2025/26 mit Finanzplanung bis 2029 und
allen Anlagen, der den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit
entspricht, werden sämtliche Aufwendungen, die nicht aufgrund von Gesetzen
oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig sind,
aufgeschoben.
Begründung
Erfolgt mündlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de