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240986-139 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 - beabsichtigte Kündigung der Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG

Nummer
240986-139 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-139 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Johannes Schott
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
20.03.2025
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986 - beabsichtigte
Kündigung der Rahmenvereinbarung mit der
VEBOWAG
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Im Haushaltsansatz der Produktgruppe 1.50.00.10.05
(Wohnraumsicherung/Hilfe Wohnungslosigkeit) wird das Ergebnis der
Konsolidierung „Rahmenvereinbarung VEBOWAG“, das zu einer Reduzierung
der Ausgaben um 1.200.000 € für 2026 und sogar noch höherer Beträge 2027
ff. führt, wieder zurückgenommen. Der Ansatz der Produktgruppe insgesamt
wird entsprechend angepasst.
Begründung
Aus der Konsolidierungsliste des Stadtkämmerers ist ersichtlich, dass die Mittel
für die Rahmenvereinbarung mit der VEBOWAG entfallen sollen. Mit dieser
sichert die Stadt für 5.000 Wohnungen der VEBOWAG im Stadtgebiet eine
Mietpreisobergrenze für Mieter und bestimmte Belegungsrechte. Eine
Befassung der Politik mit der Frage, ob die Rahmenvereinbarung gekündigt
werden kann, ist – soweit ersichtlich – bislang nicht erfolgt. Vor dem
Hintergrund der von der Stadt und allen Fraktion im Rat erkannten Mangellage
im Bereich des erschwinglichen Wohnraums erscheint die Kündigung der
Rahmenvereinbarung, die bei den betroffenen Mietern voraussichtlich zu
Mieterhöhungen von mehr als 30 % führen wird, auch nicht sachgerecht. Der
Haushaltsansatz ist damit zu korrigieren.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de