240986-134 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 -Belegungsquote Büros
Kerndaten
- Nummer
- 240986-134 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Stadthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240986-134 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 18.03.2025 FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 -Belegungsquote Büros Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort Belegungspläne und Flächenanforderungen für die von der Stadt Bonn genutzten Büroflächen auf der Basis von 0,67% Belegungsquote auszurichten und damit dem Ergebnis des Projekts „Zukunft unserer Arbeit“ zu entsprechen. Angemietete Liegenschaften, in denen derartige Arbeitsformen und Raumprogramme aus baulichen Gründen nicht umsetzbar sind, werden schnellstmöglich aufgegeben. Notwendige Organisationsänderungen, insbesondere das desk–sharings, sind – überall wo möglich – sofort umzusetzen. Dieser Prozess hin zu einer Belegungsquote von 0,67% muss insgesamt bis zum Auszug großer Teile der Verwaltung aus dem Stadthaus abgeschlossen sein und in den angemieteten Liegenschaften zum Ersatz der Arbeitsplätze aus dem Stadthaus von Beginn an verwirklicht werden. Daneben sind entschiedene Anstrengungen zu unternehmen, die Zahl der Arbeitsstellen durch eine wirkliche, durchgreifende und sinnvolle Digitalisierung von Arbeitsabläufen zu vermindern und dies durch Aufstellung entsprechender Konzepte und Pläne nachvollziehbar darzulegen, Dem Finanzausschuss und dem Betriebsausschuss SGB ist zu Prüfung und Umsetzung von derartigen Maßnahmen halbjährlich unter Nennung der erwartbaren Einsparungen zu berichten. Begründung Mobiles Arbeiten und Home Office haben Veränderungen in der Arbeitswelt von Verwaltungen hervorgerufen, die insbesondere zu einem erheblich verminderten Platzbedarf in Verwaltungsgebäuden geführt haben. In Wirtschaft und Verwaltung sind daher bereits weitgehende Reduzierungen imSeite 1 von 2 Seite 2 Büroflächenbedarf umgesetzt worden (ausgenommen sind naturgemäß Bereiche mit Publikumsverkehr, in denen die Beschäftigten keine mobilen Arbeitsformen durchführen können). Dazu kommen auch immer mehr Einsparungen durch umgesetzte und umzusetzende Effizienzsteigerungen, gerade auch durch Einführung und Nutzung digitaler Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben. In der Bundesverwaltung gilt ein Richtwert (Belegungsquote) von 0,7; Rechnungshöfe fordern noch geringere Belegungsquoten von bis zu 0,6, die teilweise auch in Wirtschaftsunternehmen bereits umgesetzt worden sind. Es ist nicht erklärlich, warum die Stadt Bonn hier eine Ausnahme bilden will - zumal bei stark gestiegenen Personalhaushalt und -aufwand jede Kostenreduzierung willkommen sein sollte. Das Auslassen der Möglichkeit, Mietkosten zu minimieren muss daher nachgerade als Verschwendung von Steuergeld erscheinen. Es ist nachvollziehbar, dass die Stadt Anstrengungen unternehmen will, Mitarbeiter wohlüberlegt und behutsam an eine Arbeitswelt mit Desk-Sharing und ohne dauerhaft festgelegte Schreibtische heranführen will, es ist aber unverständlich, warum dieser Prozess nicht bis zum Einzug in die Ersatzliegenschaften 2027 abgeschlossen sein kann. Ebenso unverständlich sind Verzögerungen bei der Umsetzung der Möglichkeiten, die Digitalisierung gerade bei Verwaltungsaufgaben bietet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de