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240986-133 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986 - Familienbildungsstätten

Nummer
240986-133 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Lennéstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-133 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
18.03.2025
FDP-Änderungsantrag zu Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986 -
Familienbildungsstätten
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Haushaltsansatz für die Familienbildungsstätten (Produktgruppe 1.06.05)
wird entsprechend dem Votum des Jugendhilfeausschusses vom 05.02.2025,
für die Jahre 2025 und 2026 von 200.000 € jährlich auf 336.084 € jährlich
erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzung des
Haushaltsansatzes „Förder-/Umstellungsprogramm Landwirtschaft“
(Produktgruppe 1.14.03) oder durch andere Umschichtungen innerhalb des
Haushalts.
Begründung
Der Änderungsantrag hat im Jugendhilfeausschuss am 05.02.2025 einstimmig
Unterstützung gefunden. Der Finanzausschuss hat die Erhöhung des
Haushaltsansatzes in der Folge wieder zurückgenommen.
Im Jahr 2022 hat das Jugendamt in intensiven Abstimmungen mit den drei
Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der
Familie, Werkstatt Friedenserziehung) Grundsätze für eine Projektförderung ab
dem Jahr 2023 erarbeitet und Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2023/24
in Höhe von 336.084 € jährlich angemeldet. Diese Mittel wurden im Rahmen
der finalen Beschlussfassung des Doppelhaushalts gegen das Votum des
Jugendhilfeausschusses um 136.084 €, d.h. rund 40 % gekürzt, so dass die
Familienbildungsstätten ihre geplanten Angebote nicht vollumfänglich umsetzen
können. Die Projektförderung ermöglicht sozial benachteiligten Familien eine
niederschwellige Nutzung der Angebote der drei Einrichtungen durch die
aufgrund der Förderung mögliche Reduzierung von Teilnahmebeiträgen bzw.Seite 1 von 2
Seite 2
den vollständigen Verzicht auf die Erhebung solcher. Es ist daher geboten, den
Haushaltsansatz wieder auf das von der Verwaltung im Jahr 2022
vorgeschlagene Niveau anzuheben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de