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240986-100 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029 Antrag zur Vorlage 240986

Nummer
240986-100 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240986 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2024 bis 2029

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Änderungsantrag
öffentlich
240986-100 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
11.03.2025
FDP-Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2025/2026 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2024 bis 2029
Antrag zur Vorlage 240986
Beratungsfolge
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Anpassung des Haushaltsansatzes für das SGB auf Grundlage der Änderung
des Energieeffizienzstandards für Neubauten und Gebäudesanierungen (EH55
statt EH40)
1. Der Neubau städtischer Liegenschaften erfolgt grundsätzlich nach dem
Energieeffizienzstandard EH (ehemals KfW) 55. Dies gilt insbesondere
für Liegenschaften, bei denen nutzungsbedingt Fenster und Türen sehr
häufig geöffnet werden, wie Kindergärten und Schulen. Der
Energieeffizienzstandard EH40 kommt bei diesen Liegenschaften nicht
zur Anwendung.
2. Für Sanierungen von Gebäuden im Bestand wird der
Energieeffizienzstandard EH100 angestrebt. Die Vorgabe eines
höheren Standards erfolgt nur in Fällen, in denen die Energie- und
Betriebs-Kostenanalyse für den verbleibenden Lebenszyklus der
Immobile die nötigen Aufwendungen für einen höheren Standard
nachvollziehbar rechtfertigt.
3. Aufgrund dieser Vorgaben wird der Haushaltsansatz
(Betriebskostenzuschuss) für das SGB um den sich aus einer Kürzung
von jeweils 5% der im Wirtschaftsplan des SGB angesetzten Kosten für
Neubauten und Sanierungen ergebenen Betrag reduziert.
Begründung
Der Energieeffizienz-Standard EH40, den die Stadt für Neubauvorhaben
grundsätzlich vorgibt, ist für Gebäude mit hohem Publikumsverkehr (Schulen,
Kindergärten, Verwaltungsgebäude) nach allgemeiner Einschätzung von
Experten der Bauwirtschaft ungeeignet. So erfordert der EH40-Standard in der
Regel den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. DieseSeite 1 von 2
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Anlagentechnik arbeitet effektiv, wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben.
Besonders bei Kindergärten und Schulen, aber auch bei Verwaltungsgebäuden
mit hohem Publikumsverkehr, ist dies nutzungsbedingt nicht realistisch und
praxisfern. Insofern kann diese kostenintensive Technik gar nicht in dem
rechnerisch möglichen Umfang genutzt werden, so dass die beabsichtigten
Energieeinsparungen in der Realität nicht erzielt werden können. Zudem hat
die nicht den Vorgaben entsprechende Nutzung der Lüftungsanlagen oft zur
Folge, dass Wartungs- und Instandhaltungskosten steigen und die Gebäude
aufgrund von Fehlfunktionen mehr Energie als vorgesehen verbrauchen, so
dass die Emissionen sogar höher sind als ohne Lüftungsanlage. Gleichzeitig
betragen die Mehrkosten des EH40-Standards im Vergleich zu EH55 aber
mehr als 250 € pro qm nutzbare Fläche (siehe dazu u.a. Beitrag
(„Bundesbauministerin Geywitz positioniert sich gegen Neubaustandard EH40“,
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/neubaustandard-
eh40_84342_605890.html). Durch eine Herabsetzung des Baustandards
können somit erhebliche Mittel gespart werden, ohne dass es in der Praxis zu
einer Veränderung bei den tatsächlichen Energieeinsparungen der
Liegenschaften kommt.
Im Bereich der Modernisierung bestehender Liegenschaften ist selbst der
EH55-Standard nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu realisieren.
Aus diesem Grunde wird bei Modernisierungen sinnvollerweise der EH100-
Standard angestrebt, es sei denn, eine Sanierung nach einem höheren
Standard ist aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de