240985 · Beschlussvorlage
Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans
Kerndaten
- Nummer
- 240985
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240985 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die nachfolgenden Maßnahmen und Projekte, für die finanzielle Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan erforderlich sind oder für die bereits ein Be- schluss eingeholt wurde, werden zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die neu vorgeschlagenen Maß- nahmen in 2024 aus den Haushaltsmitteln des aktuellen Kinder- und Jugend- förderplans umzusetzen bzw. die vorliegenden Anträge zu finanzieren. Begründung Der Beschluss zur Maßnahmenplanung des Kinder- und Jugendförderplans (DS 231753) dient weiterhin als Grundlage zur Förderung von Maßnahmen. In der beigefügten Übersicht sind mehrere Maßnahmen und Projekte konkretisiert, angepasst und aktualisiert worden. Einige der Maßnahmen sind bereits be- schlossen und umgesetzt worden. Im Sinne der Transparenz wurden alle bis- lang für die Umsetzung der Ziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan entwi- ckelten Maßnahmen und Projekte in der Gesamtliste aufgeführt. Das Begleitgremium zum Kinder- und Jugendförderplan hat bereits mehrfach getagt und mit der Verwaltung verschiedene Maßnahmen und Projekte erarbei- tet, die unterschiedliche Handlungsfelder und Fokusthemen betreffen. Bereits umgesetzte Maßnahmen: Für das Handlungsfeld I (§ 11 SGB VIII | Jugendarbeit) sind 50.000 € für 2024 gemäß den Umsetzungsvorschlägen aus dem Begleitgremium Kinder- und Ju- gendförderplan für die Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendar- beit – Maßnahmen und Anschaffungen bereitgestellt worden. Die Mittelbereit- stellung dient der Inklusionsförderung, unter anderem zur Finanzierung von Inklusionshelfer*innen im Bereich Freizeiten und Projekte: Beschluss DS 231753-02 AA. Es liegen aktuell zwei Anträge von einem Träger zur Förderung von Inklusionshelfer*innen in Höhe von 6.000 Euro vor, die bewilligt werden sollen. Fokusthema Digitalisierung: Es erfolgte eine Anpassung der Förderquote aufSeite 1 von 6 Seite 2 85% der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und An- schaffungen mit Mittelbereitstellungen von jeweils 150.000 € für 2023 und 2024, um die Finanzierung digitaler Ausstattung zu ermöglichen: Beschluss DS 231753-01 AA. Aktuell liegen für 2024 drei Anträge von drei Trägern zur Be- schaffung von digitalen Geräten und zum Ausbau von WLAN i.H.v. 15.023 Euro vor. Für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sind die ehrenamtlich tätigen Inha-ber*innen der JuLeiCa (Jugendleiter*in-Card) mittlerweile durch "Wunsch-Gutscheine“ als Auszeichnung ihrer Engagements durch die Jugend- förderung gewürdigt worden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 8.050 € entstan- den. Zur weiteren Umsetzung vorgeschlagen: Im Handlungsfeld III (§ 13 SGB VIII | Jugendsozialarbeit) soll in 2024 das Be- rufsvorbereitungsprojekt „WERKstattSchule“ im Übergang Schule/Beruf anteilig aus KJFP Mitteln i.H.v. 73.000 Euro gefördert werden (siehe Beschlussvorlage 240913). Für eine Verstetigung des Projektes von der Katholischen Jugend- agentur Bonn gGmbH sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden. Für eine Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte im Kooperationsprojekt Straßen- sozialarbeit zur Förderung der Jugendsozialarbeit sollen 110.000 Euro in 2024 für die Träger des Ko2409operationsprojektes Straßensozialarbeit bereitgestellt werden (siehe Beschlussvorlage 240958). Für eine Verstetigung des Projektes sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden. Um benachteiligten Schüler*innen bessere Chancen im Übergang Schule Beruf bieten zu können, soll im Rahmen der Jugendsozialarbeit durch die städtische Beratungsstelle für Jugendberufshilfe eine weitergehende sozialpädagogische Unterstützung bei der Erstellung von geeigneten Bewerbungsunterlagen erfol- gen. Dabei soll der Fokus insbesondere auf der begleiteten Anfertigung profes- sioneller Bewerbungsfotos liegen, da dies aus unterschiedlichen Gründen einer der Hauptmängel in den Bewerbungsunterlagen ist. Zur Umsetzung werden in 2024 Mittel i.H.v. 22.253 Euro veranschlagt. Um das Fokusthema Digitalisierung in der Jugendarbeit zu fördern, soll im Rahmen einer Ideenschmiede im Jugendzentrum „flax“ mit Jugendlichen erar- beitet werden, welche Anforderungen an digitale Jugendarbeit in Jugendzen- tren gestellt werden. Durch die Jugendförderung ist beabsichtigt, die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW (angefragt) mit der Entwicklung und Begleitung des Programms zu beauftragen. Hierfür werden Mittel i.H.v. 15.000 Euro aus dem KJFP vorgesehen. Für die Entwicklung eines Softwaretools für Bonner Jugendverbände zur Mit- gliederverwaltung liegt ein Konzept eines Bonner Jugendverbandes vor. Für die notwendige Beauftragung eines Entwicklers durch einen Jugendverband, dem Pfadfinderstamm Sugambrer, werden bis 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.Seite 2 von 6 Seite 3 Im Kontext Fortbildung zur Digitalisierung wird vorgeschlagen, einen Fachtag MakeCity Bonn „GirlsInAction – Mädchen* stärken durch MINT und Making“ durchzuführen, um insbesondere weiblichen Jugendlichen in der Offenen Ju- gendarbeit MINT Fähigkeiten zielgruppengerechter vermitteln zu können. Der Fachtag soll in 2024 durch die Medienpädagogik in der Abteilung Jugendförde- rung gemeinsam mit der Telekom-Stiftung umgesetzt werden. Die Kosten hier- für betragen ca. 4320 Euro. Fokusthema Gewaltprävention: In der „Grünen Liste Prävention“ sind bereits eine Vielzahl wirksamer Methoden und Angebote der Gewaltprävention aufge- führt. Diese richten sich nahezu ausschließlich an feste Gruppen, z.B. in Kita und Schule. Für die besonderen Anforderungen der Offenen Jugendarbeit (Freiwilligkeit der Teilnahme, Offenheit etc.) existieren solche wirksamkeitseva- luierten Maßnahmen noch nicht. Die Erstellung eines Maßnahmen- und Hand- lungskataloges in 2024 durch einen externen Sozial- und Kompetenztrainer wird mit 4.600 Euro veranschlagt. Um pädagogische Fachkräfte und auch Ehrenamtler*innen für Gewaltpräventi- on zu sensibilisieren soll eine Fortbildungsreihe mit insgesamt 11 Fortbildungs- tagen für diese durch die städtische Fachberatung Gewaltprävention angeboten werden. Die Kosten dieser Fortbildungsreihe für externe Referent*innen, even- tuelle Raummieten und Sachkosten liegen bei insgesamt ca. 20.000 Euro. Fokusthema Kinderrechte: Zur Förderung der Bereitstellung von methodischem Handwerk liegt ein gemeinsamer Projektantrag des Deutschen Kinderschutz- bundes Bonn mit dem Kinder- und Jugendring Bonn zur Entwicklung einer/s Kinderrechtebox/-koffer/-schirm über 35.600 Euro vor. Ziel ist, die Kinderrechte durch eine breite Verankerung der Nutzung in Schulen, Jugendzentren oder Jugendgruppen zu fördern. Die Methodensammlung wird für unterschiedliche Zielgruppen aufgebaut und soll neben der eigentlichen Zielgruppe der Jugend- lichen auch für Kinder ab 0 bis 6 Jahren entwickelt werden. Weitere Maßnahmen werden im Begleitgremium zum Kinder- und Jugendför- derplan, durch die Mitglieder der AG 78 sowie das Amt für Kinder, Jugend und Familie fortlaufend geplant und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorge- legt. Im Begleitgremium wird weiterhin erörtert, wie bei Trägern und Verbände für weitere Anträge und Maßnahmen geworben werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugend- arbeit 1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen InvestiverSeite 3 von 6 Seite 4 Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 543.503,00 € 151000604/ 731000 2024 (inklusi- ve Haushalts- ausgaberest 2023: 43.503,00 €) Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 543.503,00 € Anlage/n 1 KJFP Maßnahmenübersicht 2024 (öffentlich)Seite 4 von 6 Status 1=beschlossen 2= Vorschläge für JHA Abk. Handlungsfeld/Thema Kategorie Kosten- schätzung 2024* Kommentar Träger von Maßnahmen/Projekten, die nicht über die Richtlinienförderung finanziert werden 1 DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung 150.000 € Anpassung Förderquote RL Zf 8+9 Maßnahmen & Anschaffung (Förderung durch Auffüllen fehlender bzw. ergänzender Mittel aus dem KJFP, wenn Mittel aus der Richtlinienförderung nicht ausreichen). Es liegen aktuell drei Anträge über 13.347 Euro von diversen Trägern vor. 1 JA6 Jugendarbeit Maßnahmen Förderung 50.000 € Mittel ab 2024: Grundsätzliche Inklusionsförderung und Mittel aus KJFP für Inklusionshelfer*innen für Maßnahmenrichtlinie (z.B. für Freizeiten oder Projekte) für Jugendverbandsarbeit i.H.v. 50.000 €. Hierzu liegen von einem Träger zwei Anträge über 6.000 Euro vor. 1 JE2 Junges Ehrenamt Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung 8.050 € Für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sind die ehrenamtlich tätigen Inhaber*innen der JuLeiCa (Jugendleiter*in-Card) mittlerweile durch "Wunsch-Gutscheine“ als Auszeichnung ihrer Engagements durch die Jugendförderung gewürdigt worden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 8.050 Euro entstanden. 2 DI3 Digitalisierung Ideenschmiede Das Flax (Gamescamp/Zukunftswerkstatt) 15.000 € Mit Jugendlichen soll an einem Wochenende in verschiedenen Workshops an der Grundidee eines digitalen Jugendzentrums für das Flax gearbeitet werden. Die Jugendförderung beabsichtigt, dafür eine Fachstelle für Jugendmedienkultur mit der Entwicklung und Begleitung eines Programms zu beauftragen. Dabei soll der Aspekt Inklusion von Anfang an mitgedacht werden. 51-5 Jugendförderung 2 DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung 5.000 € Förderung einer Entwicklung eines Softwaretools für die Erweiterung eines Programmes durch den Pfandfinderstamm Sugambrer zur Optimierung der Mitgliederverwaltung von Jugendverbänden i.H.v. 5.000 Euro. Pfadfinderstamm Sugambrer 2 div. Fortbildungen Anreize für Fortbildungstage zu bestimmten Themen 50.000 € Eine Fortbildung im HF IV: EJS3, sechs Fortbildungen in fünf Fokusthemen (DI2, JA3, KR4, NE1, PL3, PL4), ein Fachtag GP2 (Förderung durch Auffüllen fehlender bzw. ergänzender Mittel aus dem KJFP, wenn Mittel aus der Richtlinienförderung nicht ausreichen). Fachtage und Fortbildungen können durch unterschiedliche Akteur*innen umgesetzt werden. Konkret soll derzeit der Fachtag MakeCity Bonn mit dem Titel „#GirlsInAction – Mädchen* stärken durch MINT und Making“ in 2024 mit Kosten i.H.v. 4.320 € von der Medienpädagogik in der Abteilung Jugendförderung gemeinsam mit der Telekom-Stiftung durchgeführt werden. 2 GP1 Gewaltprävention Präventionskonzept/-programm für die Offene Jugendarbeit 4.600 € Maßnahmen zur Gewaltprävention in der Offenen Arbeit sollen durch die Entwicklung eines Präventionskonzeptes/-programms gefördert werden, damit Fachkräfte durch eine gute Aus-/Fortbildung zu einer gelingenden Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltprävention befähigt sind. Zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs soll ein externer Anbieter(Sozial- und Kompetenztrainer Olders Consult) durch die Jugendförderung beauftragt werden. 51-5 Jugendförderung 2 GP2 Gewaltprävention Fortbildungsreihe im Bereich Gewaltprävention 20.000 € Um die pädagogischen Fachkräfte in Bonn in den unterschiedlichen Bereichen der Gewaltprävention zu fördern, soll es eine Schulungsreihe mit externen Referent*innen (Krämer Trainings/Marianne Pötter/Justus Walbrühl) geben, die von der Abteilung Jugendförderung geplant wird. Die Fortbildungsreihe soll auch für Ehrenamtler*innen möglich sein. Durch die Fortbildungsreihe sollen möglichst viele Fachkräfte für das Thema Gewaltprävention sensibilisiert werden. Themen könnten sein: Deeskalation, Mobbingprävention, sexualisierte Gewalt, gesellschaftliche Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung, Adultismus. Der Antrag über 20.000 Euro soll aus Mitteln des KJFP gefördert werden. 51-5 Jugendförderung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 6 2 JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung (Planung) Angebotserweiterung 22.253 € „Zeig dich,wie du bist.“ Erstellung von geeigneten Bewerbungsunterlagen-/fotos mit pädagogischer Unterstützung durch die städtische Beratungsstelle der Jugendberufshilfe, um benachteiligten Schüler*innen im Übergang Schule Beruf bessere Chancen bieten zu können. Hierfür wird ein Fotostudio beauftragt. 51-53 städtische Beratungsstelle der Jugendberufshilfe 2 JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung (Planung) Angebotserweiterung 73.000 € WERKstattSchule - Berufsvorbereitungsprojekt im Übergang Schule/Beruf: Förderung aus KJFP i.H.v. 56,5 % Für eine Verstetigung des Projektes von der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden. Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH 2 JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung (Planung) Angebotserweiterung 110.000 € Ab 2024: Ausweitung des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit mit Kosten i.H.v. ca. 110.000 € zur Aufstockung von drei Fachkraftstellen. Für eine Verstetigung des Projektes sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden. Godesheim/Caritasverband/Heimstatt e.V. 2 KR1 Kinderrechte Bereitstellung von methodischem Handwerk 35.600 € Honorarvergabe Entwicklung Kinderrechtekoffer Es wird eine Methodensammlung aufgebaut, die Bestehendes zusammenfasst und auch neue Entwicklungen einschließt. Die Methodensammlung dient der praxisnahen Umsetzung und soll in Schulungen für Multiplikatoren unterschiedlicher Zielgruppen (Kita, Schule, Jugend) angeboten werden. Der Kinderschutzbund hat in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendring einen Antrag über 35.600 Euro gestellt. Der Kinderschutzbund und Kinder- und Jugendring 543.503 € Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem KJFP stehen jährlich Mittel in Höhe von 500.000€ zur Verfügung. Die Mittel aus 2023 sind zur Umsetzung von Maßnahmen aus in das Haushaltsjahr 2024 übertragen worden, so dass in 2024 insgesamt ein Budget von 1.000.000€ zur Verfügung steht. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de