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240985 · Beschlussvorlage

Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans

Nummer
240985
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240985
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Kinder-
und Jugendförderplans
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die nachfolgenden Maßnahmen und Projekte, für die finanzielle Mittel aus dem
Kinder- und Jugendförderplan erforderlich sind oder für die bereits ein Be-
schluss eingeholt wurde, werden zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die neu vorgeschlagenen Maß-
nahmen in 2024 aus den Haushaltsmitteln des aktuellen Kinder- und Jugend-
förderplans umzusetzen bzw. die vorliegenden Anträge zu finanzieren.
Begründung
Der Beschluss zur Maßnahmenplanung des Kinder- und Jugendförderplans
(DS 231753) dient weiterhin als Grundlage zur Förderung von Maßnahmen. In
der beigefügten Übersicht sind mehrere Maßnahmen und Projekte konkretisiert,
angepasst und aktualisiert worden. Einige der Maßnahmen sind bereits be-
schlossen und umgesetzt worden. Im Sinne der Transparenz wurden alle bis-
lang für die Umsetzung der Ziele aus dem Kinder- und Jugendförderplan entwi-
ckelten Maßnahmen und Projekte in der Gesamtliste aufgeführt.
Das Begleitgremium zum Kinder- und Jugendförderplan hat bereits mehrfach
getagt und mit der Verwaltung verschiedene Maßnahmen und Projekte erarbei-
tet, die unterschiedliche Handlungsfelder und Fokusthemen betreffen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen:
Für das Handlungsfeld I (§ 11 SGB VIII | Jugendarbeit) sind 50.000 € für 2024
gemäß den Umsetzungsvorschlägen aus dem Begleitgremium Kinder- und Ju-
gendförderplan für die Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendar-
beit – Maßnahmen und Anschaffungen bereitgestellt worden. Die Mittelbereit-
stellung dient der Inklusionsförderung, unter anderem zur Finanzierung von
Inklusionshelfer*innen im Bereich Freizeiten und Projekte: Beschluss DS
231753-02 AA. Es liegen aktuell zwei Anträge von einem Träger zur Förderung
von Inklusionshelfer*innen in Höhe von 6.000 Euro vor, die bewilligt werden
sollen.
Fokusthema Digitalisierung: Es erfolgte eine Anpassung der Förderquote aufSeite 1 von 6
Seite 2
85% der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen und An-
schaffungen mit Mittelbereitstellungen von jeweils 150.000 € für 2023 und
2024, um die Finanzierung digitaler Ausstattung zu ermöglichen: Beschluss DS
231753-01 AA. Aktuell liegen für 2024 drei Anträge von drei Trägern zur Be-
schaffung von digitalen Geräten und zum Ausbau von WLAN i.H.v. 15.023 Euro
vor.
Für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sind die ehrenamtlich
tätigen Inha-ber*innen der JuLeiCa (Jugendleiter*in-Card) mittlerweile durch
"Wunsch-Gutscheine“ als Auszeichnung ihrer Engagements durch die Jugend-
förderung gewürdigt worden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 8.050 € entstan-
den.
Zur weiteren Umsetzung vorgeschlagen:
Im Handlungsfeld III (§ 13 SGB VIII | Jugendsozialarbeit) soll in 2024 das Be-
rufsvorbereitungsprojekt „WERKstattSchule“ im Übergang Schule/Beruf anteilig
aus KJFP Mitteln i.H.v. 73.000 Euro gefördert werden (siehe Beschlussvorlage
240913). Für eine Verstetigung des Projektes von der Katholischen Jugend-
agentur Bonn gGmbH sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen
Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet
worden.
Für eine Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte im Kooperationsprojekt Straßen-
sozialarbeit zur Förderung der Jugendsozialarbeit sollen 110.000 Euro in 2024
für die Träger des Ko2409operationsprojektes Straßensozialarbeit bereitgestellt
werden (siehe Beschlussvorlage 240958). Für eine Verstetigung des Projektes
sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt
durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden.
Um benachteiligten Schüler*innen bessere Chancen im Übergang Schule Beruf
bieten zu können, soll im Rahmen der Jugendsozialarbeit durch die städtische
Beratungsstelle für Jugendberufshilfe eine weitergehende sozialpädagogische
Unterstützung bei der Erstellung von geeigneten Bewerbungsunterlagen erfol-
gen. Dabei soll der Fokus insbesondere auf der begleiteten Anfertigung profes-
sioneller Bewerbungsfotos liegen, da dies aus unterschiedlichen Gründen einer
der Hauptmängel in den Bewerbungsunterlagen ist. Zur Umsetzung werden in
2024 Mittel i.H.v. 22.253 Euro veranschlagt.
Um das Fokusthema Digitalisierung in der Jugendarbeit zu fördern, soll im
Rahmen einer Ideenschmiede im Jugendzentrum „flax“ mit Jugendlichen erar-
beitet werden, welche Anforderungen an digitale Jugendarbeit in Jugendzen-
tren gestellt werden. Durch die Jugendförderung ist beabsichtigt, die Fachstelle
für Jugendmedienkultur NRW (angefragt) mit der Entwicklung und Begleitung
des Programms zu beauftragen. Hierfür werden Mittel i.H.v. 15.000 Euro aus
dem KJFP vorgesehen.
Für die Entwicklung eines Softwaretools für Bonner Jugendverbände zur Mit-
gliederverwaltung liegt ein Konzept eines Bonner Jugendverbandes vor. Für die
notwendige Beauftragung eines Entwicklers durch einen Jugendverband, dem
Pfadfinderstamm Sugambrer, werden bis 5.000 Euro zur Verfügung gestellt.Seite 2 von 6
Seite 3
Im Kontext Fortbildung zur Digitalisierung wird vorgeschlagen, einen Fachtag
MakeCity Bonn „GirlsInAction – Mädchen* stärken durch MINT und Making“
durchzuführen, um insbesondere weiblichen Jugendlichen in der Offenen Ju-
gendarbeit MINT Fähigkeiten zielgruppengerechter vermitteln zu können. Der
Fachtag soll in 2024 durch die Medienpädagogik in der Abteilung Jugendförde-
rung gemeinsam mit der Telekom-Stiftung umgesetzt werden. Die Kosten hier-
für betragen ca. 4320 Euro.
Fokusthema Gewaltprävention: In der „Grünen Liste Prävention“ sind bereits
eine Vielzahl wirksamer Methoden und Angebote der Gewaltprävention aufge-
führt. Diese richten sich nahezu ausschließlich an feste Gruppen, z.B. in Kita
und Schule. Für die besonderen Anforderungen der Offenen Jugendarbeit
(Freiwilligkeit der Teilnahme, Offenheit etc.) existieren solche wirksamkeitseva-
luierten Maßnahmen noch nicht. Die Erstellung eines Maßnahmen- und Hand-
lungskataloges in 2024 durch einen externen Sozial- und Kompetenztrainer
wird mit 4.600 Euro veranschlagt.
Um pädagogische Fachkräfte und auch Ehrenamtler*innen für Gewaltpräventi-
on zu sensibilisieren soll eine Fortbildungsreihe mit insgesamt 11 Fortbildungs-
tagen für diese durch die städtische Fachberatung Gewaltprävention angeboten
werden. Die Kosten dieser Fortbildungsreihe für externe Referent*innen, even-
tuelle Raummieten und Sachkosten liegen bei insgesamt ca. 20.000 Euro.
Fokusthema Kinderrechte: Zur Förderung der Bereitstellung von methodischem
Handwerk liegt ein gemeinsamer Projektantrag des Deutschen Kinderschutz-
bundes Bonn mit dem Kinder- und Jugendring Bonn zur Entwicklung einer/s
Kinderrechtebox/-koffer/-schirm über 35.600 Euro vor. Ziel ist, die Kinderrechte
durch eine breite Verankerung der Nutzung in Schulen, Jugendzentren oder
Jugendgruppen zu fördern. Die Methodensammlung wird für unterschiedliche
Zielgruppen aufgebaut und soll neben der eigentlichen Zielgruppe der Jugend-
lichen auch für Kinder ab 0 bis 6 Jahren entwickelt werden.
Weitere Maßnahmen werden im Begleitgremium zum Kinder- und Jugendför-
derplan, durch die Mitglieder der AG 78 sowie das Amt für Kinder, Jugend und
Familie fortlaufend geplant und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorge-
legt. Im Begleitgremium wird weiterhin erörtert, wie bei Trägern und Verbände
für weitere Anträge und Maßnahmen geworben werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der Jugend-
arbeit
1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in
Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
InvestiverSeite 3 von 6
Seite 4
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
543.503,00 € 151000604/
731000
2024 (inklusi-
ve Haushalts-
ausgaberest
2023:
43.503,00 €)
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
543.503,00 €
Anlage/n
1 KJFP Maßnahmenübersicht 2024 (öffentlich)Seite 4 von 6
Status
1=beschlossen
2= Vorschläge für JHA
Abk. Handlungsfeld/Thema Kategorie
Kosten-
schätzung
2024*
Kommentar
Träger von Maßnahmen/Projekten, die
nicht über die Richtlinienförderung
finanziert werden
1
DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung 150.000 €
Anpassung Förderquote RL Zf 8+9 Maßnahmen & Anschaffung
(Förderung durch Auffüllen fehlender bzw. ergänzender Mittel aus dem
KJFP, wenn Mittel aus der Richtlinienförderung nicht ausreichen).
Es liegen aktuell drei Anträge über 13.347 Euro von diversen Trägern vor.
1
JA6 Jugendarbeit Maßnahmen Förderung 50.000 €
Mittel ab 2024: Grundsätzliche Inklusionsförderung und Mittel aus KJFP
für Inklusionshelfer*innen für Maßnahmenrichtlinie (z.B. für Freizeiten
oder Projekte) für Jugendverbandsarbeit i.H.v. 50.000 €. Hierzu liegen
von einem Träger zwei Anträge über 6.000 Euro vor.
1
JE2 Junges Ehrenamt Stärkung von Anerkennung und Wertschätzung 8.050 €
Für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sind die
ehrenamtlich tätigen Inhaber*innen der JuLeiCa (Jugendleiter*in-Card)
mittlerweile durch "Wunsch-Gutscheine“ als Auszeichnung ihrer
Engagements durch die Jugendförderung gewürdigt worden. Hierfür sind
Kosten in Höhe von 8.050 Euro entstanden.
2
DI3 Digitalisierung Ideenschmiede Das Flax (Gamescamp/Zukunftswerkstatt) 15.000 €
Mit Jugendlichen soll an einem Wochenende in verschiedenen
Workshops an der Grundidee eines digitalen Jugendzentrums für das Flax
gearbeitet werden.
Die Jugendförderung beabsichtigt, dafür eine Fachstelle für
Jugendmedienkultur mit der Entwicklung und Begleitung eines
Programms zu beauftragen.
Dabei soll der Aspekt Inklusion von Anfang an mitgedacht werden.
51-5 Jugendförderung
2
DI3 Digitalisierung Verbesserung der digitalen Ausstattung 5.000 €
Förderung einer Entwicklung eines Softwaretools für die Erweiterung
eines Programmes durch den Pfandfinderstamm Sugambrer zur
Optimierung der Mitgliederverwaltung von Jugendverbänden i.H.v. 5.000
Euro.
Pfadfinderstamm Sugambrer
2
div. Fortbildungen Anreize für Fortbildungstage zu bestimmten Themen 50.000 €
Eine Fortbildung im HF IV: EJS3,
sechs Fortbildungen in fünf Fokusthemen (DI2, JA3, KR4, NE1, PL3, PL4),
ein Fachtag GP2 (Förderung durch Auffüllen fehlender bzw. ergänzender
Mittel aus dem KJFP, wenn Mittel aus der Richtlinienförderung nicht
ausreichen).
Fachtage und Fortbildungen können durch unterschiedliche
Akteur*innen umgesetzt werden.
Konkret soll derzeit der Fachtag MakeCity Bonn mit dem Titel
„#GirlsInAction – Mädchen* stärken durch MINT und Making“ in 2024
mit Kosten i.H.v. 4.320 € von der Medienpädagogik in der Abteilung
Jugendförderung gemeinsam mit der Telekom-Stiftung durchgeführt
werden.
2
GP1 Gewaltprävention Präventionskonzept/-programm für die Offene Jugendarbeit 4.600 €
Maßnahmen zur Gewaltprävention in der Offenen Arbeit sollen durch
die Entwicklung eines Präventionskonzeptes/-programms gefördert
werden, damit Fachkräfte durch eine gute Aus-/Fortbildung zu einer
gelingenden Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltprävention
befähigt sind. Zur Erstellung eines Maßnahmenkatalogs soll ein externer
Anbieter(Sozial- und Kompetenztrainer Olders Consult) durch die
Jugendförderung beauftragt werden.
51-5 Jugendförderung
2
GP2 Gewaltprävention Fortbildungsreihe im Bereich Gewaltprävention 20.000 €
Um die pädagogischen Fachkräfte in Bonn in den unterschiedlichen
Bereichen der Gewaltprävention zu fördern, soll es eine Schulungsreihe
mit externen Referent*innen (Krämer Trainings/Marianne Pötter/Justus
Walbrühl) geben, die von der Abteilung Jugendförderung geplant wird.
Die Fortbildungsreihe soll auch für Ehrenamtler*innen möglich sein.
Durch die Fortbildungsreihe sollen möglichst viele Fachkräfte für das
Thema Gewaltprävention sensibilisiert werden. Themen könnten sein:
Deeskalation, Mobbingprävention, sexualisierte Gewalt, gesellschaftliche
Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung, Adultismus. Der Antrag
über 20.000 Euro soll aus Mitteln des KJFP gefördert werden.
51-5 Jugendförderung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 6
2
JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung (Planung) Angebotserweiterung 22.253 €
„Zeig dich,wie du bist.“ Erstellung von geeigneten
Bewerbungsunterlagen-/fotos mit pädagogischer Unterstützung durch
die städtische Beratungsstelle der Jugendberufshilfe, um benachteiligten
Schüler*innen im Übergang Schule Beruf bessere Chancen bieten zu
können. Hierfür wird ein Fotostudio beauftragt.
51-53 städtische Beratungsstelle der
Jugendberufshilfe
2
JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung (Planung) Angebotserweiterung 73.000 €
WERKstattSchule - Berufsvorbereitungsprojekt im Übergang
Schule/Beruf: Förderung aus KJFP i.H.v. 56,5 %
Für eine Verstetigung des Projektes von der Katholischen Jugendagentur
Bonn gGmbH sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen
Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie
angemeldet worden.
Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH
2
JSA1 Jugendsozialarbeit Bedarfsanpassung (Planung) Angebotserweiterung 110.000 €
Ab 2024: Ausweitung des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit mit
Kosten i.H.v. ca. 110.000 € zur Aufstockung von drei Fachkraftstellen. Für
eine Verstetigung des Projektes sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die
erforderlichen Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und
Familie angemeldet worden.
Godesheim/Caritasverband/Heimstatt e.V.
2
KR1 Kinderrechte Bereitstellung von methodischem Handwerk 35.600 €
Honorarvergabe Entwicklung Kinderrechtekoffer
Es wird eine Methodensammlung aufgebaut, die Bestehendes
zusammenfasst und auch neue Entwicklungen einschließt. Die
Methodensammlung dient der praxisnahen Umsetzung und soll in
Schulungen für Multiplikatoren unterschiedlicher Zielgruppen (Kita,
Schule, Jugend) angeboten werden. Der Kinderschutzbund hat in
Kooperation mit dem Kinder- und Jugendring einen Antrag über 35.600
Euro gestellt.
Der Kinderschutzbund und Kinder- und Jugendring
543.503 €
Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem KJFP stehen jährlich Mittel in Höhe von 500.000€ zur Verfügung. Die Mittel aus 2023 sind zur Umsetzung von
Maßnahmen aus in das Haushaltsjahr 2024 übertragen worden, so dass in 2024 insgesamt ein Budget von 1.000.000€ zur Verfügung steht.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de