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240982-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU: Fahrradstraßen

Nummer
240982-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.10.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 08.10.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240982 Große Anfrage CDU: Fahrradstraßen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240982-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage CDU: Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wurden alle Anwohner durch eine Postwurfsendung über die
bevorstehenden Umgestaltungsmaßnahmen in ihren Straßen
informiert und wie wurde dies sichergestellt?
Das Austeilen der Bürgerinformationsschreiben erfolgt sukzessive in der Regel
mehrere Wochen vor Umsetzung der betroffenen Straßenzüge gemäß der
Umsetzungsliste der Markierungsfirma. Die Informationsschreiben wurden und
werden derzeit durch studentische Hilfskräfte der Stadt Bonn verteilt, hierdurch
ist es möglich den Prozess und Fortschritt engmaschig nachzuhalten, um im
Falle von Beschwerden kurzfristig nachsteuern zu können.
2. Wie groß war der Abstand zwischen Information und Durchführung
der Maßnahme?
Das Fortschreiten der Markierungsarbeiten ist stark abhängig von den
Witterungsverhältnissen. Daher unterscheidet sich der Abstand zwischen
Informationsbrief und Start der Maßnahme zwischen den einzelnen
Straßenabschnitten. Die Informationsschreiben werden/wurden in Blöcken
gebündelt verteilt. Im Durchschnitt erhalten Anwohnende das
Informationsschreiben mit vier Wochen bis zwei Monaten Vorlauf vor Beginn
der Maßnahme. Zudem wurden den Bürger*innen Sprechstunden angeboten,
um offene Fragen vor Start der Maßnahme mit den zuständigen Mitarbeitenden
zu klären. Obwohl es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, Anwohnenden
bei Markierungsarbeiten ein Informationsschreiben auszustellen, ist die Stadt
Bonn darum bemüht, die Maßnahme mit dem größtmöglichen Vorlauf bei den
Anwohnenden anzukündigen und diese umfassend über die Veränderungen in
ihrer Straße zu informieren.
3. In welcher Form wurden die Anwohner an der Umgestaltung der
Straßen im Vorfeld beteiligt?
Die Anwohnenden wurden im Rahmen einer großangelegten Bürgerbeteiligung
im Zuge der Vorstellung und Überarbeitung des Fahrradstraßenkonzeptes imSeite 1 von 5
Seite 2
Jahre 2013 aktiv einbezogen. Die betroffenen Haushalte wurden zu dem
damaligen Zeitpunkt per Informationsbrief über die stattfindenden
Beteiligungsformate informiert und eingeladen. Die Veranstaltungen fanden pro
Bezirk statt: Bad Godesberg, 16.03.2013; Bonn, 18.03.2013; Hardtberg,
12.03.2013; Beuel 03.09/16.09.2013. Die Bürgerversammlungen waren gut
besucht (50 bis 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Veranstaltung) und
verliefen größtenteils in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre.
Kritik und Zustimmung hielten sich bei den Teilnehmenden ungefähr die
Waage. Die von den Bürger*innen vor Ort sowie digital eingereichten
Anregungen wurden im Nachgang durch die Verwaltung fachplanerisch geprüft,
und wo angezeigt, wurden Anpassung des Konzeptes durchgeführt.
Eine Anpassung des Fahrradstraßenstandards (sowohl den
Markierungsstandard als auch die Anforderungen der Fahrbahn- und
Gehwegbreite betreffend) wurde im Folgenden notwendig. Zum einen aufgrund
eines gewandelten Stands der Technik bei der Umsetzung von Fahrradstraßen
(vgl. u.a. Leitfaden Fahrradstraßen der AGFS, VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A
7457/17) zum anderen aufgrund des politischen Beschlusses zum
Bürgerbegehren Radentscheid Bonn, welches explizite Anforderungen an die
Einrichtung von Fahrradstraßen definiert. Über die Umsetzung der
ausstehenden Fahrradstraßen nach neuem Standard hat die Stadt Bonn 2023
in unterschiedlichen Formaten die Bürger*innen informiert.
In Beuel und Bad Godesberg hat die Verwaltung mit einem mobilen Stand auf
dem Wochenmarkt informiert und interessierten Bürger*innen Rede und
Antwort gestanden. In der Südstadt fanden zwei sogenannte
Stadtteilspaziergänge statt und bei einer Fahrradtour zum Thema
Fahrradstraßen wurden Bürger*innen künftige Routenführungen gezeigt. Auch
der Einladung zur zentralen Informationsveranstaltung mit anschließender
Fragerunde im Rathaus Beuel waren viele Menschen gefolgt. Zudem wurde die
Veranstaltung über den
Youtube-Kanal der Bundesstadt Bonn gestreamt und war dort zwei Wochen
lang online abrufbar. Zudem gab es Gesprächstermine im Stadtplanungsamt
sowie zahlreiche persönliche Dialoge per Mail oder Telefon.
Im Rahmen der Umsetzung werden und wurden den Bürger*innen zusätzliche
Sprechstunden mit der Verwaltung angeboten, die über die
Informationsschreiben an die Haushalte kommuniziert wurden. Die Angebote
zur Information und Beteiligung waren entsprechend vielseitig, um möglichst
viele Bonner*innen zu erreichen.
4. Ist der Verwaltung bekannt, ob Klagen von Anwohnern gegen die
Umgestaltungen der Straßen im Raum stehen?
Der Stadtverwaltung liegt keine Klageschrift gegen die Einrichtung der
Fahrradstraßen vor.
5. Wie viele Liter Farbe werden für alle neu ausgewiesenen
Fahrradstraßen benötig und zu welchen Kosten?
Ca. 70.000 kg Rot zu Kosten von etwa 747.000,00€
Ca. 5.000 kg weiß zu Kosten von etwa 50.000,00€
Für weitere Ausführungen zu den Kosten siehe Punkt 11.Seite 2 von 5
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6. Mit welchen Auswirkungen auf die Tierwelt ist gerade in
ländlicheren Bereichen Bonns durch die dominante rote Farbe zu
rechnen?
Es sind keine Auswirkungen des verwendeten Farbtons auf die Tierwelt
bekannt.
7. Stellt die großflächige Markierung in Kreuzungsbereichen bei
nasser Witterung eine Rutschgefahr für die Fahrradfahrer dar?
Bei Neuanlage erfüllen die Markierungen alle Anforderungen an die
Rutschfestigkeit. Die Verwaltung wird, wie im übrigen Stadtgebiet auch,
beobachten, wie sich die Rutschfestigkeit der Markierungen entwickelt. Die
aufgebrachten Farben entsprechen den gängigen Richtlinien. Der Einsatz von
großflächigen Markierungen für den Radverkehr ist sowohl in anderen Städten,
wie auch im eigenen Stadtgebiet gut erprobt und wird beispielsweise zur
Markierung von Radverkehrsfurten in Kreuzungsbereichen vielfach eingesetzt.
So erhöht die rote Markierung die Aufmerksamkeit des Kfz- wie Radverkehrs im
Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, verdeutlicht dabei die geltenden
Vorfahrtsregelungen und trägt somit, nach geltenden Leitlinien und
Regelwerken, zur erhöhten Verkehrssicherheit bei.
8. Wären die optionalen roten Markierungen in Straßen mit sehr
geringem Verkehrsaufkommen bzw. Feldwegen nicht entbehrlich?
Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass keine Feldwege zu
Fahrradstraßen umgewidmet wurden.
Auf die Einrichtung roter Randmarkierungen oder vollflächiger Rotmarkierungen
von Fahrradstraßen wird im Leitfaden Fahrradstraßen von der AGFS NRW
ausdrücklich verwiesen (https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/Mediathek/AGFS-
Broschueren/Loseblattsammlung_Fahrradstrassen_RZ_Einzel_01.pdf). Der in
Bonn verwendete Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln
eng abgestimmt und erarbeitet.
Gemäß dem Leitfaden sollte eine Fahrradstraße immer selbsterklärend als
solche aufgrund ihrer einheitlichen Gestaltung für die Verkehrsteilnehmenden
erkennbar sein. Dieses Prinzip des selbsterklärenden Straßenraums, wird
seitens der technischen Regelwerke bereits seit Längerem für Stadt- und
Landstraßen verfolgt (bspw. Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen,
Tempo-30-Zonen). Ziel dieses Prinzips ist es, dass die Verkehrsteilnehmenden
– Radfahrende und Kraftfahrzeugführende – die Funktion der Fahrradstraße
intuitiv erfassen können. Dem Prinzip des selbsterklärenden Straßenraums
folgend, sollten Fahrradstraßen einen einheitlichen Gestaltungsrahmen
aufweisen. Darüber hinaus sollen Fahrradstraßen den Netzcharakter der
Radverkehrsführungen herausstellen. Die rote Randmarkierung trägt dazu bei,
den Radverkehr entlang des politisch beschlossenen Radverkehrsnetzes durch
die Stadt zu leiten. Da die Fahrradstraßen zudem in der Regel außerhalb
wichtiger Kfz-Achsen verlaufen, zeigt die rote Markierung auch attraktive
Routen innerhalb des Radnetzes auf, die eine Alternative zu viel befahrenen
Straßen darstellen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zwischen den
Verkehrsmitteln zu verringern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die
einheitliche Gestaltung der Fahrradstraßen ist aus diesen Gründen aus SichtSeite 3 von 5
Seite 4
der Stadtverwaltung unbedingt angezeigt.
9. Wäre eine dezentere Markierung und Beschilderung der
Fahrradstraßen im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung
möglich gewesen?
Hinsichtlich der Gestaltung von Fahrradstraßen werden sowohl in den
rechtlichen Grundlagenwerken StVO und VwV-StVO als auch in den
technischen Regelwerken nur sehr wenige Vorgaben gemacht. Aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist ausschließlich die Aufstellung der
Verkehrszeichen erforderlich.
Gemäß dem Prinzip des selbsterklärenden Straßenraums sind die Vorgaben
jedoch nicht ausreichend, als dass eine Fahrradstraße durch die
Verkehrsteilnehmenden als solche jederzeit wahrgenommen wird. Daher sollte
eine Fahrradstraße immer selbsterklärend als solche aufgrund ihrer
einheitlichen Gestaltung für die Verkehrsteilnehmenden erkennbar sein.
Zahlreiche andere Kommunen in Deutschland gehen zudem ähnlich vor oder
nutzen deutlich umfassendere Markierungen und Beschilderungen. Die Stadt
Stuttgart beispielsweise nutzt ebenfalls eine farbige Randmarkierung mit
flächiger Einfärbung an Kreuzungen, während die Städte Münster und Aachen
neue Fahrradstraßen sogar durchgängig auf ganzer Fläche rot einfärben.
Der alte Bonner Fahrradstraßenstandard umfasste bereits eine weiße,
gestrichelte Randmarkierung. Da in vielen Bonner Fahrradstraßen das Parken
bisher ein- oder sogar beidseitig erlaubt ist, wurde die im alten Standard
verwendete Randmarkierung gleichzeitig als Parkmarkierung interpretiert. Aus
diesem Grund und wegen der Ähnlichkeit zur klassischen Parkmarkierung
(gestrichelter Schmalstrich) verwechseln viele Verkehrsteilnehmenden diese
Markierungen. Dies führt nicht nur zu Missverständnissen was das Parken
angeht, sondern auch dazu, dass es vielen Bürger*innen – autofahrend wie
radfahrend – bislang nicht intuitiv möglich war, Fahrradstraßen auf Anhieb von
anderen Straßen zu unterscheiden. Der Sinn und Zweck einer Fahrradstraße
wird somit nicht erfüllt und die angestrebten Vorteile für Radfahrende werden
nicht erreicht.
Daher folgt die Stadt Bonn bei der Umsetzung neuer Fahrradstraßen dem
aktuellen Stand aus Technik und Wissenschaft, um sicherzustellen, dass die
Ausweisung der Fahrradstraßen zu einer langfristigen Förderung des Rad- und
Fußverkehrs in der Stadt Bonn beitragen.
10. Durch die roten durchgehenden Fahrbahnmarkierungen werden
die Straßenbreiten verkleinert. Hätten mit einer einfacheren
Markierung Parkplätze erhalten werden können?
Die Rot-Markierungslinie wird als Teil der Fahrbahn gewertet und wirkt sich
daher nicht zusätzlich auf die Mindestbreite der notwendigen Fahrbahnfläche
aus. Die rote Randmarkierung entspricht der gleichen Breite, wie der weißen
Farbmarkierung, die bislang im Stadtgebiet bei der Markierung von
Fahrradstraßen zum Einsatz kam.
11. Wie viel Steuergeld hätte man mit der Verwendung von einfacheren
Markierungen sparen können?
Die Kosten für den Einsatz der roten Farbe sind geringfügig höher im Vergleich
zur weißen Farbe: 10,7 €/ kg für die rote im Vergleich zu 10 €/ kg für die weißeSeite 4 von 5
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Farbe. Die rote Randmarkierung wird entgegen der weißen Radmarkierung
durchgängig aufgetragen und die Kreuzungsbereiche vollflächig markiert,
hieraus ergibt sich ein erhöhter Farbeinsatz.
Wie oben dargestellt ist aus fachplanerischer Sicht, die Notwendigkeit zur
Anpassung und Aktualisierung der Fahrradstraßenmarkierung angezeigt und
leitet sich aus dem aktuellen Stand der Technik ab. Das Vorgehen und eine
detaillierte Begründung wurde bereits in der Mitteilungsvorlage DS 221675 im
Oktober 2022 ausführlich dargestellt. Daher sieht die Stadtverwaltung kein
weiteres Einsparpotential bei der Umsetzung von Fahrradstraßen. Die Stadt
Bonn setzt durch einen Verzicht auf eine durchgehende vollflächige
Markierung, wie in anderen Städten gehandhabt, eine bereits kosteneffiziente
Umsetzungsvariante der Fahrradstraßen um. Darüber hinaus weisen
Fahrradstraßen, im Vergleich zu baulichen Maßnahmen, wie der Einrichtung
von separaten Radwegen, ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de