240982-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU: Fahrradstraßen
Kerndaten
- Nummer
- 240982-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240982-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage CDU: Fahrradstraßen Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wurden alle Anwohner durch eine Postwurfsendung über die bevorstehenden Umgestaltungsmaßnahmen in ihren Straßen informiert und wie wurde dies sichergestellt? Das Austeilen der Bürgerinformationsschreiben erfolgt sukzessive in der Regel mehrere Wochen vor Umsetzung der betroffenen Straßenzüge gemäß der Umsetzungsliste der Markierungsfirma. Die Informationsschreiben wurden und werden derzeit durch studentische Hilfskräfte der Stadt Bonn verteilt, hierdurch ist es möglich den Prozess und Fortschritt engmaschig nachzuhalten, um im Falle von Beschwerden kurzfristig nachsteuern zu können. 2. Wie groß war der Abstand zwischen Information und Durchführung der Maßnahme? Das Fortschreiten der Markierungsarbeiten ist stark abhängig von den Witterungsverhältnissen. Daher unterscheidet sich der Abstand zwischen Informationsbrief und Start der Maßnahme zwischen den einzelnen Straßenabschnitten. Die Informationsschreiben werden/wurden in Blöcken gebündelt verteilt. Im Durchschnitt erhalten Anwohnende das Informationsschreiben mit vier Wochen bis zwei Monaten Vorlauf vor Beginn der Maßnahme. Zudem wurden den Bürger*innen Sprechstunden angeboten, um offene Fragen vor Start der Maßnahme mit den zuständigen Mitarbeitenden zu klären. Obwohl es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, Anwohnenden bei Markierungsarbeiten ein Informationsschreiben auszustellen, ist die Stadt Bonn darum bemüht, die Maßnahme mit dem größtmöglichen Vorlauf bei den Anwohnenden anzukündigen und diese umfassend über die Veränderungen in ihrer Straße zu informieren. 3. In welcher Form wurden die Anwohner an der Umgestaltung der Straßen im Vorfeld beteiligt? Die Anwohnenden wurden im Rahmen einer großangelegten Bürgerbeteiligung im Zuge der Vorstellung und Überarbeitung des Fahrradstraßenkonzeptes imSeite 1 von 5 Seite 2 Jahre 2013 aktiv einbezogen. Die betroffenen Haushalte wurden zu dem damaligen Zeitpunkt per Informationsbrief über die stattfindenden Beteiligungsformate informiert und eingeladen. Die Veranstaltungen fanden pro Bezirk statt: Bad Godesberg, 16.03.2013; Bonn, 18.03.2013; Hardtberg, 12.03.2013; Beuel 03.09/16.09.2013. Die Bürgerversammlungen waren gut besucht (50 bis 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Veranstaltung) und verliefen größtenteils in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre. Kritik und Zustimmung hielten sich bei den Teilnehmenden ungefähr die Waage. Die von den Bürger*innen vor Ort sowie digital eingereichten Anregungen wurden im Nachgang durch die Verwaltung fachplanerisch geprüft, und wo angezeigt, wurden Anpassung des Konzeptes durchgeführt. Eine Anpassung des Fahrradstraßenstandards (sowohl den Markierungsstandard als auch die Anforderungen der Fahrbahn- und Gehwegbreite betreffend) wurde im Folgenden notwendig. Zum einen aufgrund eines gewandelten Stands der Technik bei der Umsetzung von Fahrradstraßen (vgl. u.a. Leitfaden Fahrradstraßen der AGFS, VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17) zum anderen aufgrund des politischen Beschlusses zum Bürgerbegehren Radentscheid Bonn, welches explizite Anforderungen an die Einrichtung von Fahrradstraßen definiert. Über die Umsetzung der ausstehenden Fahrradstraßen nach neuem Standard hat die Stadt Bonn 2023 in unterschiedlichen Formaten die Bürger*innen informiert. In Beuel und Bad Godesberg hat die Verwaltung mit einem mobilen Stand auf dem Wochenmarkt informiert und interessierten Bürger*innen Rede und Antwort gestanden. In der Südstadt fanden zwei sogenannte Stadtteilspaziergänge statt und bei einer Fahrradtour zum Thema Fahrradstraßen wurden Bürger*innen künftige Routenführungen gezeigt. Auch der Einladung zur zentralen Informationsveranstaltung mit anschließender Fragerunde im Rathaus Beuel waren viele Menschen gefolgt. Zudem wurde die Veranstaltung über den Youtube-Kanal der Bundesstadt Bonn gestreamt und war dort zwei Wochen lang online abrufbar. Zudem gab es Gesprächstermine im Stadtplanungsamt sowie zahlreiche persönliche Dialoge per Mail oder Telefon. Im Rahmen der Umsetzung werden und wurden den Bürger*innen zusätzliche Sprechstunden mit der Verwaltung angeboten, die über die Informationsschreiben an die Haushalte kommuniziert wurden. Die Angebote zur Information und Beteiligung waren entsprechend vielseitig, um möglichst viele Bonner*innen zu erreichen. 4. Ist der Verwaltung bekannt, ob Klagen von Anwohnern gegen die Umgestaltungen der Straßen im Raum stehen? Der Stadtverwaltung liegt keine Klageschrift gegen die Einrichtung der Fahrradstraßen vor. 5. Wie viele Liter Farbe werden für alle neu ausgewiesenen Fahrradstraßen benötig und zu welchen Kosten? Ca. 70.000 kg Rot zu Kosten von etwa 747.000,00€ Ca. 5.000 kg weiß zu Kosten von etwa 50.000,00€ Für weitere Ausführungen zu den Kosten siehe Punkt 11.Seite 2 von 5 Seite 3 6. Mit welchen Auswirkungen auf die Tierwelt ist gerade in ländlicheren Bereichen Bonns durch die dominante rote Farbe zu rechnen? Es sind keine Auswirkungen des verwendeten Farbtons auf die Tierwelt bekannt. 7. Stellt die großflächige Markierung in Kreuzungsbereichen bei nasser Witterung eine Rutschgefahr für die Fahrradfahrer dar? Bei Neuanlage erfüllen die Markierungen alle Anforderungen an die Rutschfestigkeit. Die Verwaltung wird, wie im übrigen Stadtgebiet auch, beobachten, wie sich die Rutschfestigkeit der Markierungen entwickelt. Die aufgebrachten Farben entsprechen den gängigen Richtlinien. Der Einsatz von großflächigen Markierungen für den Radverkehr ist sowohl in anderen Städten, wie auch im eigenen Stadtgebiet gut erprobt und wird beispielsweise zur Markierung von Radverkehrsfurten in Kreuzungsbereichen vielfach eingesetzt. So erhöht die rote Markierung die Aufmerksamkeit des Kfz- wie Radverkehrs im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, verdeutlicht dabei die geltenden Vorfahrtsregelungen und trägt somit, nach geltenden Leitlinien und Regelwerken, zur erhöhten Verkehrssicherheit bei. 8. Wären die optionalen roten Markierungen in Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen bzw. Feldwegen nicht entbehrlich? Zunächst weist die Verwaltung darauf hin, dass keine Feldwege zu Fahrradstraßen umgewidmet wurden. Auf die Einrichtung roter Randmarkierungen oder vollflächiger Rotmarkierungen von Fahrradstraßen wird im Leitfaden Fahrradstraßen von der AGFS NRW ausdrücklich verwiesen (https://www.agfs-nrw.de/fileadmin/Mediathek/AGFS- Broschueren/Loseblattsammlung_Fahrradstrassen_RZ_Einzel_01.pdf). Der in Bonn verwendete Markierungsstandard wurde mit der Bezirksregierung Köln eng abgestimmt und erarbeitet. Gemäß dem Leitfaden sollte eine Fahrradstraße immer selbsterklärend als solche aufgrund ihrer einheitlichen Gestaltung für die Verkehrsteilnehmenden erkennbar sein. Dieses Prinzip des selbsterklärenden Straßenraums, wird seitens der technischen Regelwerke bereits seit Längerem für Stadt- und Landstraßen verfolgt (bspw. Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo-30-Zonen). Ziel dieses Prinzips ist es, dass die Verkehrsteilnehmenden – Radfahrende und Kraftfahrzeugführende – die Funktion der Fahrradstraße intuitiv erfassen können. Dem Prinzip des selbsterklärenden Straßenraums folgend, sollten Fahrradstraßen einen einheitlichen Gestaltungsrahmen aufweisen. Darüber hinaus sollen Fahrradstraßen den Netzcharakter der Radverkehrsführungen herausstellen. Die rote Randmarkierung trägt dazu bei, den Radverkehr entlang des politisch beschlossenen Radverkehrsnetzes durch die Stadt zu leiten. Da die Fahrradstraßen zudem in der Regel außerhalb wichtiger Kfz-Achsen verlaufen, zeigt die rote Markierung auch attraktive Routen innerhalb des Radnetzes auf, die eine Alternative zu viel befahrenen Straßen darstellen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zwischen den Verkehrsmitteln zu verringern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die einheitliche Gestaltung der Fahrradstraßen ist aus diesen Gründen aus SichtSeite 3 von 5 Seite 4 der Stadtverwaltung unbedingt angezeigt. 9. Wäre eine dezentere Markierung und Beschilderung der Fahrradstraßen im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung möglich gewesen? Hinsichtlich der Gestaltung von Fahrradstraßen werden sowohl in den rechtlichen Grundlagenwerken StVO und VwV-StVO als auch in den technischen Regelwerken nur sehr wenige Vorgaben gemacht. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist ausschließlich die Aufstellung der Verkehrszeichen erforderlich. Gemäß dem Prinzip des selbsterklärenden Straßenraums sind die Vorgaben jedoch nicht ausreichend, als dass eine Fahrradstraße durch die Verkehrsteilnehmenden als solche jederzeit wahrgenommen wird. Daher sollte eine Fahrradstraße immer selbsterklärend als solche aufgrund ihrer einheitlichen Gestaltung für die Verkehrsteilnehmenden erkennbar sein. Zahlreiche andere Kommunen in Deutschland gehen zudem ähnlich vor oder nutzen deutlich umfassendere Markierungen und Beschilderungen. Die Stadt Stuttgart beispielsweise nutzt ebenfalls eine farbige Randmarkierung mit flächiger Einfärbung an Kreuzungen, während die Städte Münster und Aachen neue Fahrradstraßen sogar durchgängig auf ganzer Fläche rot einfärben. Der alte Bonner Fahrradstraßenstandard umfasste bereits eine weiße, gestrichelte Randmarkierung. Da in vielen Bonner Fahrradstraßen das Parken bisher ein- oder sogar beidseitig erlaubt ist, wurde die im alten Standard verwendete Randmarkierung gleichzeitig als Parkmarkierung interpretiert. Aus diesem Grund und wegen der Ähnlichkeit zur klassischen Parkmarkierung (gestrichelter Schmalstrich) verwechseln viele Verkehrsteilnehmenden diese Markierungen. Dies führt nicht nur zu Missverständnissen was das Parken angeht, sondern auch dazu, dass es vielen Bürger*innen – autofahrend wie radfahrend – bislang nicht intuitiv möglich war, Fahrradstraßen auf Anhieb von anderen Straßen zu unterscheiden. Der Sinn und Zweck einer Fahrradstraße wird somit nicht erfüllt und die angestrebten Vorteile für Radfahrende werden nicht erreicht. Daher folgt die Stadt Bonn bei der Umsetzung neuer Fahrradstraßen dem aktuellen Stand aus Technik und Wissenschaft, um sicherzustellen, dass die Ausweisung der Fahrradstraßen zu einer langfristigen Förderung des Rad- und Fußverkehrs in der Stadt Bonn beitragen. 10. Durch die roten durchgehenden Fahrbahnmarkierungen werden die Straßenbreiten verkleinert. Hätten mit einer einfacheren Markierung Parkplätze erhalten werden können? Die Rot-Markierungslinie wird als Teil der Fahrbahn gewertet und wirkt sich daher nicht zusätzlich auf die Mindestbreite der notwendigen Fahrbahnfläche aus. Die rote Randmarkierung entspricht der gleichen Breite, wie der weißen Farbmarkierung, die bislang im Stadtgebiet bei der Markierung von Fahrradstraßen zum Einsatz kam. 11. Wie viel Steuergeld hätte man mit der Verwendung von einfacheren Markierungen sparen können? Die Kosten für den Einsatz der roten Farbe sind geringfügig höher im Vergleich zur weißen Farbe: 10,7 €/ kg für die rote im Vergleich zu 10 €/ kg für die weißeSeite 4 von 5 Seite 5 Farbe. Die rote Randmarkierung wird entgegen der weißen Radmarkierung durchgängig aufgetragen und die Kreuzungsbereiche vollflächig markiert, hieraus ergibt sich ein erhöhter Farbeinsatz. Wie oben dargestellt ist aus fachplanerischer Sicht, die Notwendigkeit zur Anpassung und Aktualisierung der Fahrradstraßenmarkierung angezeigt und leitet sich aus dem aktuellen Stand der Technik ab. Das Vorgehen und eine detaillierte Begründung wurde bereits in der Mitteilungsvorlage DS 221675 im Oktober 2022 ausführlich dargestellt. Daher sieht die Stadtverwaltung kein weiteres Einsparpotential bei der Umsetzung von Fahrradstraßen. Die Stadt Bonn setzt durch einen Verzicht auf eine durchgehende vollflächige Markierung, wie in anderen Städten gehandhabt, eine bereits kosteneffiziente Umsetzungsvariante der Fahrradstraßen um. Darüber hinaus weisen Fahrradstraßen, im Vergleich zu baulichen Maßnahmen, wie der Einrichtung von separaten Radwegen, ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de