240979-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Betriebsleitung SGB; Nachbesetzung der Stelle einer Betriebsleiterin / eines Betriebsleiters
Kerndaten
- Nummer
- 240979-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.169 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240979-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Betriebsleitung SGB; Nachbesetzung der Stelle einer Betriebsleiterin / eines Betriebsleiters Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 18.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Von der BBB-Fraktion wurde eine Große Anfrage im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung gestellt. Zwei der Fragen können im Öffentlichen Teil der Sitzung be- antwortet werden und werden mit dieser Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 1. Wann ist seitens der Verwaltung die Nachbesetzung der Stelle des Be- triebsleiters SGB initiiert worden und warum a. ist die Nachbesetzung nicht so rechtzeitig eingeleitet worden, dass diese zeitnah zum 30.06.2023 erfolgen konnte, Die Nachbesetzung der Stelle wurde in 06/23 eingeleitet. Die Zeit seit Aus- scheiden des vorherigen Betriebsleiters wurde genutzt, um in einem gemein- samen Organisationsentwicklungsprozess die Neuausrichtung des SGB zu planen, um auf dieser Basis das Profil für die neue Betriebsleitung zu entwi- ckeln. b. hat die Auswahl und Vergabe an ein externes Unternehmen rund 6 Monate gedauert? In der Zeit zwischen 06 und 12/23 musste nach den Grundsätzen des Vergabe- rechts ein mehrstufiges Auswahlverfahren zur Identifikation des am besten ge- eigneten Personalberatungsunternehmens durchgeführt werden. Neben Mark- terkundung und förmlicher Vergabe galt es zudem in einer Vor-Ort-Präsentation mehrere Unternehmen zu bewerten und die Angebote nach zu verhandeln. Im Sinne der notwendigen Rechtssicherheit und Bedeutung des Verfahrens ist dies ein üblicher Zeitraum. 4. Warum wurde der kommissarischen Betriebsleitung nicht, wie dies im Falle der aktuellen Interims-Betriebsleitung der Fall sein wird, externe Un- terstützung zur Seite gestellt?Seite 1 von 2 Seite 2 Mit Ausscheiden der stellvertretenden Betriebsleiterin ist die Betriebsleitung voraussichtlich für einige Monate in Gänze unbesetzt. Dies war bisher nicht der Fall, so dass eine externe Unterstützung nun angezeigt ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de