← Vorlagen

240979-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Betriebsleitung SGB; Nachbesetzung der Stelle einer Betriebsleiterin / eines Betriebsleiters

Nummer
240979-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sondersitzung des Betriebsausschusses SGB 26.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.169 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240979-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Betriebsleitung SGB;
Nachbesetzung der Stelle einer Betriebsleiterin /
eines Betriebsleiters
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 18.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Von der BBB-Fraktion wurde eine Große Anfrage im nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung gestellt. Zwei der Fragen können im Öffentlichen Teil der Sitzung be-
antwortet werden und werden mit dieser Stellungnahme zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
1. Wann ist seitens der Verwaltung die Nachbesetzung der Stelle des Be-
triebsleiters
SGB initiiert worden und warum
a. ist die Nachbesetzung nicht so rechtzeitig eingeleitet worden, dass
diese zeitnah zum 30.06.2023 erfolgen konnte,
Die Nachbesetzung der Stelle wurde in 06/23 eingeleitet. Die Zeit seit Aus-
scheiden des vorherigen Betriebsleiters wurde genutzt, um in einem gemein-
samen Organisationsentwicklungsprozess die Neuausrichtung des SGB zu
planen, um auf dieser Basis das Profil für die neue Betriebsleitung zu entwi-
ckeln.
b. hat die Auswahl und Vergabe an ein externes Unternehmen rund 6
Monate gedauert?
In der Zeit zwischen 06 und 12/23 musste nach den Grundsätzen des Vergabe-
rechts ein mehrstufiges Auswahlverfahren zur Identifikation des am besten ge-
eigneten Personalberatungsunternehmens durchgeführt werden. Neben Mark-
terkundung und förmlicher Vergabe galt es zudem in einer Vor-Ort-Präsentation
mehrere Unternehmen zu bewerten und die Angebote nach zu verhandeln. Im
Sinne der notwendigen Rechtssicherheit und Bedeutung des Verfahrens ist
dies ein üblicher Zeitraum.
4. Warum wurde der kommissarischen Betriebsleitung nicht, wie dies im
Falle der aktuellen Interims-Betriebsleitung der Fall sein wird, externe Un-
terstützung zur Seite gestellt?Seite 1 von 2
Seite 2
Mit Ausscheiden der stellvertretenden Betriebsleiterin ist die Betriebsleitung
voraussichtlich für einige Monate in Gänze unbesetzt. Dies war bisher nicht der
Fall, so dass eine externe Unterstützung nun angezeigt ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de