240978-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Kostenloser vorläufiger Personalausweis für obdach- oder wohnungslose Menschen
Kerndaten
- Nummer
- 240978-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240978-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Koalitionsantrag: Kostenloser vorläufiger Personalausweis für obdach- oder wohnungslose Menschen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gem. § 1 (6) PauswGebV kann die Gebühr für (vorläufige) Personalausweise ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist. Der reine Bezug von Sozialleistungen ist gem. der gültigen Rechtssprechung hierfür grundsätzlich nicht ausreichend. Die Verwaltung ist daher verpflichtet, die Anträge von obdach- oder wohnungslosen Menschen individuell zu betrachten. Wie vorgeschlagen, prüft die Verwaltung bereits heute die Anträge auf vorläufige Personalausweise für obdach- oder wohnungslose Menschen mit einem wohlwollenden und großzügigen Maßstab und agiert daher bereits so, wie im Antrag vorgeschlagen. Der großen Bedeutung eines gültigen Ausweisdokumentes für die betroffenen Personen, um ihnen den Zugang zu verschiedenen sozialen Leistungen und Einrichtungen zu ermöglichen, wird die Verwaltung heute bereits gerecht. Bescheinigungen der Träger (Wohnungslosenhilfe, Jobcenter Bonn etc.) sind beispielsweise ausreichend für die positive Prüfung der kostenlosen Ausstellung eines (vorläufigen) Personalausweises. Die Entscheidung obliegt, wie bei allen Gebührenbefreiungen im Wege des Vieraugenprinzips, der zuständigen Sachgebiets- oder Abteilungsleitung. In diesem Zusammenhang legt die Verwaltung wie bisher, großen Wert auf die gute Zusammenarbeit und den fortlaufenden Austausch mit den Sozialverbänden. Der bisher praktizierte Ansatz hat sich bewährt und sollte auch künftig beibehalten werden. Entgegen dem Vorschlag des Antrages wird aktuell noch nicht auf die Gebühr in Höhe von 4,50 Euro verzichtet, da diese durch die Fotostationen des externen Dienstleisters (Speed Biometrics GmbH) aufgenommen und dort vereinnahmt werden. Sofern gewünscht, werden die Gebühren den antragstellenden Personen nichtSeite 1 von 2 Seite 2 berechnet, so dass die Kosten durch den allgemeinen Haushalt getragen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de