240976 · Beschlussvorlage
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 240976
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240976 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der folgenden Bushaltestellen wird zugestimmt: - Bernkasteler Straße, stadtein- und auswärts (Standort Bernkasteler Straße) - Mehlem Kapelle, stadtein- und auswärts (Standort An der Nesselburg) Begründung Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden. Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013 beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet – 2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8). Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei ausgebaut werden. Auf Grund örtlicher Gegebenheiten muss vereinzelt von diesen Vorgaben abgewichen werden. Jedoch ist stets gewährleistet, dass die ersten beiden Türen barrierefrei genutzt werden können. Bei einer Breite des Seitenbereichs von weniger als 2,50 Metern ist der Einsatz der Busrampen für den barrierefreien Ein-/Ausstieg nicht mehr möglich. In diesen Fällen soll der Seitenbereich auf eine Höhe von 22 Zentimetern über Straßenoberkante angehoben werden. Hierdurch ist ein direkter barrierefreier Ein-/Ausstieg ohne Rampe möglich.Seite 1 von 6 Seite 2 Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B. Kasseler Sonderbord) ausgestattet. Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist. Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorgesehen: Bernkasteler Straße, stadtein- und auswärts (Standort Bernkasteler Straße) Stadteinwärts Verlegung der Haltestelle vor Hausnummer 23 als Fahrbahnrandhaltestelle. Die Haltestelle kann aufgrund der Ein- und Ausfahrten nicht am jetzigen Standort ausgebaut werden. Dadurch Wegfall von ca. 10 senkrecht angeordneten Parkplätzen. (siehe Lageplan im Anhang) Anhebung der Gehwegbereiche. Unterbrechung des Fahrradschutzstreifens im Bereich der Haltestellenpositionen. Einrichtung einer Toilette für das Fahrpersonal. Da die SWBV Eigentümer der Toilettenanlage sein wird, ist sie für Ausschreibung, Umsetzung und Unterhalt der Toilettenanlage zuständig. Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Bushaltestelle stadteinwärts. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Einrichtung von möglichen Grünflächen geprüft. So soll möglichst wenig Fläche neu versiegelt werden. Die bestehende Busbucht wird beibehalten. Dies ist insbesondere als Endhaltestelle für die Buslinie 631 von betrieblich hoher Bedeutung. Im Rahmen des Fahrplanwechsels wird außerdem die verbesserte Anbindung des Ortsteils Friesdorf geprüft. Auch hierfür ist die Beibehaltung der Busbucht von Notwendigkeit. Mehlem Kapelle, stadtein- und auswärts (Standort An der Nesselburg) Anhebung der Gehwegbereiche und Ausbau als Fahrbahnrandhaltestelle. Rückbau der bestehenden Busbuchten. Unterbrechung des Fahrradschutzstreifens im Bereich der Haltestellenpositionen. Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Bushaltestelle stadteinwärts. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Einrichtung von möglichen Grünflächen geprüft. So soll möglichst wenig Fläche neu versiegelt werden.Seite 2 von 6 Seite 3 Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim go.Rheinland Fördergelder gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 1.12.07 Gemeindestraßen Verkehrsplanung 1.12.01.01 1.12.07.01 Verkehrsfläche Gemeinde Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 260.000€ 4.800,00 EUR (800,00 EUR/ Anlehnbügel) 5660012019030/785200 5610012079000/78.3100 2024 2024 Einzahlungen § 12 ÖPNVG NRW 234.000€ 5660012019030/68.1100 2024 Investiver Finanzsaldo 30.800,00 EUR 2024 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 240528_Bernkasteler Straße (öffentlich) 2 240528_Luftbild Bernkasteler Straße (öffentlich) 3 240528_Mehlem Kapelle (öffentlich)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de