← Vorlagen

240976 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bad Godesberg

Nummer
240976
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4,7 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.918 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240976
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2.
Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der
folgenden Bushaltestellen wird zugestimmt:
- Bernkasteler Straße, stadtein- und auswärts (Standort Bernkasteler
Straße)
- Mehlem Kapelle, stadtein- und auswärts (Standort An der Nesselburg)
Begründung
Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und
gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im
Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden.
Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013
beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und
fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet –
2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8).
Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine
Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei
ausgebaut werden.
Auf Grund örtlicher Gegebenheiten muss vereinzelt von diesen Vorgaben
abgewichen werden. Jedoch ist stets gewährleistet, dass die ersten beiden
Türen barrierefrei genutzt werden können.
Bei einer Breite des Seitenbereichs von weniger als 2,50 Metern ist der Einsatz
der Busrampen für den barrierefreien Ein-/Ausstieg nicht mehr möglich. In
diesen Fällen soll der Seitenbereich auf eine Höhe von 22 Zentimetern über
Straßenoberkante angehoben werden. Hierdurch ist ein direkter barrierefreier
Ein-/Ausstieg ohne Rampe möglich.Seite 1 von 6
Seite 2
Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für
eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B.
Kasseler Sonderbord) ausgestattet.
Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die
Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier
Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist.
Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen
vorgesehen:
Bernkasteler Straße, stadtein- und auswärts (Standort Bernkasteler Straße)
Stadteinwärts Verlegung der Haltestelle vor Hausnummer 23 als
Fahrbahnrandhaltestelle. Die Haltestelle kann aufgrund der Ein- und Ausfahrten
nicht am jetzigen Standort ausgebaut werden.
Dadurch Wegfall von ca. 10 senkrecht angeordneten Parkplätzen. (siehe
Lageplan im Anhang)
Anhebung der Gehwegbereiche.
Unterbrechung des Fahrradschutzstreifens im Bereich der
Haltestellenpositionen.
Einrichtung einer Toilette für das Fahrpersonal. Da die SWBV Eigentümer der
Toilettenanlage sein wird, ist sie für Ausschreibung, Umsetzung und Unterhalt
der Toilettenanlage zuständig.
Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Bushaltestelle
stadteinwärts.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Einrichtung von möglichen
Grünflächen geprüft. So soll möglichst wenig Fläche neu versiegelt werden.
Die bestehende Busbucht wird beibehalten. Dies ist insbesondere als
Endhaltestelle für die Buslinie 631 von betrieblich hoher Bedeutung. Im
Rahmen des Fahrplanwechsels wird außerdem die verbesserte Anbindung des
Ortsteils Friesdorf geprüft. Auch hierfür ist die Beibehaltung der Busbucht von
Notwendigkeit.
Mehlem Kapelle, stadtein- und auswärts (Standort An der Nesselburg)
Anhebung der Gehwegbereiche und Ausbau als Fahrbahnrandhaltestelle.
Rückbau der bestehenden Busbuchten.
Unterbrechung des Fahrradschutzstreifens im Bereich der
Haltestellenpositionen.
Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Bushaltestelle
stadteinwärts.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Einrichtung von möglichen
Grünflächen geprüft. So soll möglichst wenig Fläche neu versiegelt werden.Seite 2 von 6
Seite 3
Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim go.Rheinland
Fördergelder gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01
1.12.07
Gemeindestraßen
Verkehrsplanung
1.12.01.01
1.12.07.01
Verkehrsfläche Gemeinde
Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 260.000€
4.800,00 EUR
(800,00 EUR/
Anlehnbügel)
5660012019030/785200
5610012079000/78.3100
2024
2024
Einzahlungen
§ 12 ÖPNVG NRW
234.000€ 5660012019030/68.1100 2024
Investiver
Finanzsaldo
30.800,00
EUR
2024
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 240528_Bernkasteler Straße (öffentlich)
2 240528_Luftbild Bernkasteler Straße (öffentlich)
3 240528_Mehlem Kapelle (öffentlich)Seite 3 von 6
Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de