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240974 · Dringlichkeitsantrag

CDU-Dringlichkeitsantrag: Bauarbeiten Adenauerallee

Nummer
240974
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240974-02 AA Koalitionsänderungsantrag: CDU-Dringlichkeitsantrag: Bauarbeiten Adenauerallee Antrag zur Vorlage 240974
  2. 240974-01 ST Stellungnahme zu CDU-Dringlichkeitsantrag: Bauarbeiten Adenauerallee

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
240974
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Jürgen Wehlus
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
28.05.2024, gez. Reeh-Schall
CDU-Dringlichkeitsantrag: Bauarbeiten
Adenauerallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Anhörung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Bau- bzw. Sanierungsarbeiten auf der Adenauerallee beginnen ab dem
03.06.2024. Die Bezirksvertretung Bonn ist das einzige Gremium, welches im
Vorfeld des Baubeginns noch tagt. Es ist dringend sicherzustellen, dass durch
den Baustart keine Vorfestlegung auf die endgültige Querschnittsaufteilung des
Straßenraums erfolgt.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Bei den beginnenden Arbeiten zur Kanalsanierung werden bis zur
Beschlussfassung über die Querschnittsaufteilung nur Arbeiten durchgeführt,
die keinen Einfluss auf die Lage des Bordsteins haben.
Es werden keine Straßeneinläufe saniert, damit man gegebenenfalls durch
Verschiebung des Bordsteins eine andere Querschnittsaufteilung ermöglicht.
Begründung
Begründung:
Der Verkehrsversuch endet Ende Mai. Die Auswertung wird über die
Sommerferien erfolgen. Für Ende August ist derzeit eine Sondersitzung des
MOVE geplant, in dem die Ergebnisse vorgestellt werden sollen. Bis dahin
dürfen keine baulichen Vorfestlegungen (z.B. Installation von Sinkkästen) im
Rahmen der Sanierungsarbeiten erfolgen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de