240973-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU: Öffentliche Duschen
Kerndaten
- Nummer
- 240973-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240973-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Große Anfrage CDU: Öffentliche Duschen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 11.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: - Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung, um insbesondere der zu- nehmenden Zahl an obdach- und wohnungslosen Menschen einen Zu- gang zu „SDG 6: Wasser und Sanitärversorgung für alle“ zu ermöglichen? Betroffen von dem Problem einer fehlenden Duschmöglichkeit sind in erster Linie Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Für diese Ob- dachlosen aber auch für andere Menschen gibt es ausreichende und kostenlo- se Duschmöglichkeiten beim VFG und im Prälat-Schleich-Haus des Caritasver- bandes für die Stadt Bonn. Es wird hier nie jemand wegen Überfüllung abge- wiesen. Der überwiegende Teil der wohnungslosen Menschen in Bonn ist in Notunterkünften untergebracht oder übernachtet bei Bekannten. Letztlich bleibt das eigentliche Problem der grundsätzliche Mangel an Wohn- raum. Wohnungslose haben die Möglichkeit an Trinkwasser zu gelangen, auch wenn die öffentlichen Trinkwasserzapfstellen während einer Frostperiode abgeschal- tet sind. Der Caritasverband für die Stadt Bonn teilt auf Anfrage mit, dass die Pforte des Prälat-Schleich-Hauses (PSH), Thomasstraße 36, 53111 Bonn 24/7 besetzt ist. Dort können Menschen Trinkwasser erhalten. Solange die Tempe- ratur über 0 Grad Celsius liegt, ist zusätzlich der öffentlich zugängliche Trink- brunnen auf dem Gelände des PSH in Betrieb. - Gibt es Überlegungen, neben den Toiletten am Frankenbad auch Du- schen an Schwimmbädern und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Sportplätze/-hallen sind in der Regel von 8 bis 22 Uhr belegt und in der übrigen Zeit geschlossen. Nutzer der Sanitäreinrichtungen sind dann die Schulen und die Sportvereine. Eine parallele Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die Öffentlichkeit während des Schul- und Vereinsbetriebes ist aus Sicht der Ver- waltung nicht möglich. Während der Schließzeiten müsste der Zugang und auch eine Kontrolle durch städtisches Personal sichergestellt werden. Hierfür stehen keine personellen Kapazitäten zur VerfügungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Duschen in den Bädern stehen bereits heute zu den Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Allerdings ist der Eintritt in die Bäder entgeltpflich- tig. Eine Öffnung der Duschen außerhalb der Öffnungszeiten erfordert zusätzli- che personelle Kapazitäten. - An welchen städtischen Einrichtungen wäre ein öffentlicher Zugang zu Sanitärräumen baulich möglich? Ob ein städtisches Gebäude baulich geeignet ist um einen öffentlichen Zugang zu den Sanitätsräumen zu ermöglichen, müsste erst geprüft werden. Aufgrund der Vielzahl an städtischen Einrichtungen und Gebäuden empfiehlt sich diese Prüfung erst, wenn das Fachamt Bedarf feststellt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de