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240973-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU: Öffentliche Duschen

Nummer
240973-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 11.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240973 Große Anfrage CDU: Öffentliche Duschen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240973-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage CDU: Öffentliche Duschen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
11.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
- Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung, um insbesondere der zu-
nehmenden Zahl an obdach- und wohnungslosen Menschen einen Zu-
gang zu „SDG 6: Wasser und Sanitärversorgung für alle“ zu ermöglichen?
Betroffen von dem Problem einer fehlenden Duschmöglichkeit sind in erster
Linie Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Für diese Ob-
dachlosen aber auch für andere Menschen gibt es ausreichende und kostenlo-
se Duschmöglichkeiten beim VFG und im Prälat-Schleich-Haus des Caritasver-
bandes für die Stadt Bonn. Es wird hier nie jemand wegen Überfüllung abge-
wiesen. Der überwiegende Teil der wohnungslosen Menschen in Bonn ist in
Notunterkünften untergebracht oder übernachtet bei Bekannten.
Letztlich bleibt das eigentliche Problem der grundsätzliche Mangel an Wohn-
raum.
Wohnungslose haben die Möglichkeit an Trinkwasser zu gelangen, auch wenn
die öffentlichen Trinkwasserzapfstellen während einer Frostperiode abgeschal-
tet sind. Der Caritasverband für die Stadt Bonn teilt auf Anfrage mit, dass die
Pforte des Prälat-Schleich-Hauses (PSH), Thomasstraße 36, 53111 Bonn 24/7
besetzt ist. Dort können Menschen Trinkwasser erhalten. Solange die Tempe-
ratur über 0 Grad Celsius liegt, ist zusätzlich der öffentlich zugängliche Trink-
brunnen auf dem Gelände des PSH in Betrieb.
- Gibt es Überlegungen, neben den Toiletten am Frankenbad auch Du-
schen an Schwimmbädern und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit
zugänglich zu machen?
Sportplätze/-hallen sind in der Regel von 8 bis 22 Uhr belegt und in der übrigen
Zeit geschlossen. Nutzer der Sanitäreinrichtungen sind dann die Schulen und
die Sportvereine. Eine parallele Nutzung der Sanitäreinrichtungen durch die
Öffentlichkeit während des Schul- und Vereinsbetriebes ist aus Sicht der Ver-
waltung nicht möglich.
Während der Schließzeiten müsste der Zugang und auch eine Kontrolle durch
städtisches Personal sichergestellt werden. Hierfür stehen keine personellen
Kapazitäten zur VerfügungSeite 1 von 2
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Die Duschen in den Bädern stehen bereits heute zu den Öffnungszeiten für die
Öffentlichkeit zur Verfügung. Allerdings ist der Eintritt in die Bäder entgeltpflich-
tig. Eine Öffnung der Duschen außerhalb der Öffnungszeiten erfordert zusätzli-
che personelle Kapazitäten.
- An welchen städtischen Einrichtungen wäre ein öffentlicher Zugang zu
Sanitärräumen baulich möglich?
Ob ein städtisches Gebäude baulich geeignet ist um einen öffentlichen Zugang
zu den Sanitätsräumen zu ermöglichen, müsste erst geprüft werden. Aufgrund
der Vielzahl an städtischen Einrichtungen und Gebäuden empfiehlt sich diese
Prüfung erst, wenn das Fachamt Bedarf feststellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de