240970-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aufhebung des Parkverbots in der Alsstraße, Bonn-Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 240970-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240970-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Aufhebung des Parkverbots in der Alsstraße, Bonn-Oberkassel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Alsstraße gibt es keine neue Parkregelung, sondern der Verkehrsaußendienst ist aufgrund von Beschwerden über die Leitstelle auf die dortige, nicht StVO-konforme, Parksituation hingewiesen worden. Das Parken auf dem Gehweg war und ist grundsätzlich verboten, es sei denn, dass es durch eine entsprechende Beschilderung oder Markierung erlaubt ist. In der Alsstraße bestand eine solche Beschilderung oder Markierung, die das Parken auf Gehwegen erlaubte, bislang nicht. Der Verkehrsaußendienst hat in diesem Jahr 10 Verwarnungen aufgrund Parkens auf dem Gehweg in der Alsstraße erteilt. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Gehwegparken sowie den bereits in 2022 deutlich veränderten bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (mind. 55 EUR Verwarnungsgeld, bei einem Verstoß, der länger als eine Stunde andauert, bereits 70 EUR und 1 Punkt) ist der Verkehrsaußendienst gehalten, festgestellte Verstöße im Stadtgebiet entsprechend zu sanktionieren. Dennoch wurde unter Berücksichtigung der angespannten Parksituation geprüft, ob einzelne legale Parkflächen in der Alsstraße (zwischen Königswinterer Straße und Adrianstraße) ausgewiesen (in diesem Fall markiert) werden können. Im Ergebnis können 6 Parkplätze geschaffen werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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