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240970-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufhebung des Parkverbots in der Alsstraße, Bonn-Oberkassel

Nummer
240970-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240970 Bürgerantrag: Aufhebung des Parkverbots in der Alsstraße, Bonn-Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240970-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Aufhebung des Parkverbots in der
Alsstraße, Bonn-Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Alsstraße gibt es keine neue Parkregelung, sondern der
Verkehrsaußendienst ist aufgrund von Beschwerden über die Leitstelle auf die
dortige, nicht StVO-konforme, Parksituation hingewiesen worden. Das Parken
auf dem Gehweg war und ist grundsätzlich verboten, es sei denn, dass es
durch eine entsprechende Beschilderung oder Markierung erlaubt ist. In der
Alsstraße bestand eine solche Beschilderung oder Markierung, die das Parken
auf Gehwegen erlaubte, bislang nicht.
Der Verkehrsaußendienst hat in diesem Jahr 10 Verwarnungen aufgrund
Parkens auf dem Gehweg in der Alsstraße erteilt.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum
Gehwegparken sowie den bereits in 2022 deutlich veränderten
bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (mind. 55 EUR Verwarnungsgeld, bei
einem Verstoß, der länger als eine Stunde andauert, bereits 70 EUR und 1
Punkt) ist der Verkehrsaußendienst gehalten, festgestellte Verstöße im
Stadtgebiet entsprechend zu sanktionieren.
Dennoch wurde unter Berücksichtigung der angespannten Parksituation
geprüft, ob einzelne legale Parkflächen in der Alsstraße (zwischen
Königswinterer Straße und Adrianstraße) ausgewiesen (in diesem Fall markiert)
werden können. Im Ergebnis können 6 Parkplätze geschaffen werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Antragstellende wird
entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die
hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung
in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
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