240967-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 240967-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240967-01 ST Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar- Straße in Bonn-Ückesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung steht Ideen zur Verkehrsberuhigung und auch der Ausweisung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche in Bonn offen gegenüber. Dazu gehört, gerade in Wohnstraßen die Aufenthaltsfunktion des Straßenraums zu stärken und im Sinne der Vision Zero sichere Flächen für Wege zu Fuß anzubieten. Jedoch sieht die Verwaltung in diesem bestimmten Fall die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Charles-Wimar-Straße kritisch. Die Verwaltung hat die Lage vor Ort geprüft und sich gemeinsam mit der Polizei über die Situation ausgetauscht. Das Unfalllagebild in der Charles-Wimar- Straße ist unauffällig. Sie ist niveaugleich ausgebaut (keine Bordsteine) und es gibt nur relativ geringen Fremdverkehr. Beides sind zentrale Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches. Dennoch spricht sich die Verwaltung nach Rücksprache mit der Polizei gegen die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Charles-Wimar-Straße wegen folgender Gründe aus: • Der Ausbau der Straße erweckt größtenteils nicht den Eindruck, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und dem Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Insbesondere die seitliche Entwässerungsrinne, der unterschiedliche Straßenbelag aus Asphalt und Pflaster sowie die jüngst angebrachte Markierungslinie im Kurvenbereich an der Ecke Hubertusstr. wirken optisch und somit auch funktional wie eine Aufteilung zwischen Fahrbahn und schmalen Fußweg. • Beinahe alle Straßen westlich der Ückesdorfer Mitte, darunter auch die Charles-Wimar-Straße sind gestalterisch ähnlich bis gleich ausgebaut. Für den motorisierten Verkehr wäre im Sinne eines selbsterklärenden Straßenraums nicht ersichtlich, wo und warum auf einer Straße Tempo 30 gilt und eine andere wiederum als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Die Charles-Wimar-Straße wäre mit 290 Metern für einen verkehrsberuhigten Bereich relativ lang. Gemeinsam mit der nicht vollkommen eindeutigen Gestaltung der Straße, bestehen teils erhebliche Bedenken, ob der motorisierte Verkehr sich an die im verkehrsberuhigten Bereich erlaubten Schrittgeschwindigkeit halten würde. Aufgrund der Kombination der oben genannten Gründe ist davon auszugehen, dass der verkehrsberuhigte Bereich in der Charles-Wimar-Straße nicht eindeutig erkannt würde. Daher bestehen seitens Polizei und Verwaltung erhebliche Bedenken, ob die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich eingehalten wird. Dies würde eher zu einer Scheinsicherheit der Fußgänger führen, die von einem anderen Verkehrsverhalten ausgehen. Aufgrund verschiedener Prüfungen von verkehrsberuhigten Bereichen bestätigt die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde der Bundesstadt Bonn diese Auffassung. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für die gesamte Charles- Wimar-Straße setzt daher erhebliche bauliche Maßnahmen voraus. Alternativ kann gemeinsam mit der Polizei die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Bereich der Hausnummern 44 bis 56 verkehrsrechtlich geprüft werden. Hier sind die Voraussetzungen besser, denn die Straße ist klarer als einheitliche Fläche ausgebaut, der Abschnitt eindeutig begrenzt und die Gestaltung hebt sich von der umliegender Straßen ab. Darüber hinaus wird die Verwaltung eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Seitenradarmessgerät vornehmen um das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln. Im Anschluss wird die Verwaltung die Geschwindigkeitszahlen offenlegen und über mögliche Maßnahmen berichten. Alternierendes Parken, wie im Antrag beschrieben, ist zwar eine Möglichkeit den Verkehr in der Straße zusätzlich zu beruhigen, allerdings müsste im Einzelfall geprüft werden, ob entsprechende Markierungen im Zusammenhang der Restbreite auf Straße und Gehweg umsetzbar sind. Weitere Verkehrszeichen wie beispielsweise die Anordnung des Verkehrszeichen 250 („Durchfahrt Verboten“) als Bodenmarkierung sind straßenverkehrsrechtlich nicht umsetzbar. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de