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240967-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf

Nummer
240967-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240967 Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240967-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung
einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-
Straße in Bonn-Ückesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung steht Ideen zur Verkehrsberuhigung und auch der Ausweisung
weiterer verkehrsberuhigter Bereiche in Bonn offen gegenüber. Dazu gehört,
gerade in Wohnstraßen die Aufenthaltsfunktion des Straßenraums zu stärken
und im Sinne der Vision Zero sichere Flächen für Wege zu Fuß anzubieten.
Jedoch sieht die Verwaltung in diesem bestimmten Fall die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Charles-Wimar-Straße kritisch.
Die Verwaltung hat die Lage vor Ort geprüft und sich gemeinsam mit der Polizei
über die Situation ausgetauscht. Das Unfalllagebild in der Charles-Wimar-
Straße ist unauffällig. Sie ist niveaugleich ausgebaut (keine Bordsteine) und es
gibt nur relativ geringen Fremdverkehr. Beides sind zentrale Voraussetzungen
für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches.
Dennoch spricht sich die Verwaltung nach Rücksprache mit der Polizei gegen
die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Charles-Wimar-Straße
wegen folgender Gründe aus:
• Der Ausbau der Straße erweckt größtenteils nicht den Eindruck, dass
die Aufenthaltsfunktion überwiegt und dem Fahrzeugverkehr eine
untergeordnete Bedeutung zukommt. Insbesondere die seitliche
Entwässerungsrinne, der unterschiedliche Straßenbelag aus Asphalt
und Pflaster sowie die jüngst angebrachte Markierungslinie im
Kurvenbereich an der Ecke Hubertusstr. wirken optisch und somit auch
funktional wie eine Aufteilung zwischen Fahrbahn und schmalen
Fußweg.
• Beinahe alle Straßen westlich der Ückesdorfer Mitte, darunter auch die
Charles-Wimar-Straße sind gestalterisch ähnlich bis gleich ausgebaut.
Für den motorisierten Verkehr wäre im Sinne eines selbsterklärenden
Straßenraums nicht ersichtlich, wo und warum auf einer Straße Tempo
30 gilt und eine andere wiederum als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen ist. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die
vorgegebene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten wird.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Die Charles-Wimar-Straße wäre mit 290 Metern für einen
verkehrsberuhigten Bereich relativ lang. Gemeinsam mit der nicht
vollkommen eindeutigen Gestaltung der Straße, bestehen teils
erhebliche Bedenken, ob der motorisierte Verkehr sich an die im
verkehrsberuhigten Bereich erlaubten Schrittgeschwindigkeit halten
würde.
Aufgrund der Kombination der oben genannten Gründe ist davon auszugehen,
dass der verkehrsberuhigte Bereich in der Charles-Wimar-Straße nicht
eindeutig erkannt würde. Daher bestehen seitens Polizei und Verwaltung
erhebliche Bedenken, ob die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit in einem
verkehrsberuhigten Bereich eingehalten wird. Dies würde eher zu einer
Scheinsicherheit der Fußgänger führen, die von einem anderen
Verkehrsverhalten ausgehen. Aufgrund verschiedener Prüfungen von
verkehrsberuhigten Bereichen bestätigt die Bezirksregierung Köln als
Aufsichtsbehörde der Bundesstadt Bonn diese Auffassung.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs für die gesamte Charles-
Wimar-Straße setzt daher erhebliche bauliche Maßnahmen voraus.
Alternativ kann gemeinsam mit der Polizei die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs im Bereich der Hausnummern 44 bis 56
verkehrsrechtlich geprüft werden. Hier sind die Voraussetzungen besser, denn
die Straße ist klarer als einheitliche Fläche ausgebaut, der Abschnitt eindeutig
begrenzt und die Gestaltung hebt sich von der umliegender Straßen ab.
Darüber hinaus wird die Verwaltung eine Geschwindigkeitsmessung mit einem
Seitenradarmessgerät vornehmen um das durchschnittliche
Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln. Im Anschluss wird die Verwaltung die
Geschwindigkeitszahlen offenlegen und über mögliche Maßnahmen berichten.
Alternierendes Parken, wie im Antrag beschrieben, ist zwar eine Möglichkeit
den Verkehr in der Straße zusätzlich zu beruhigen, allerdings müsste im
Einzelfall geprüft werden, ob entsprechende Markierungen im Zusammenhang
der Restbreite auf Straße und Gehweg umsetzbar sind.
Weitere Verkehrszeichen wie beispielsweise die Anordnung des
Verkehrszeichen 250 („Durchfahrt Verboten“) als Bodenmarkierung sind
straßenverkehrsrechtlich nicht umsetzbar.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de