240967 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 240967
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240967 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 27.05.2024 Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar- Straße in Bonn-Ückesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf die Einrichtung von baulichen Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf gerichtet. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 41 Mitunterzeichner*innen unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 16 1 Stabsstelle Bürgerbeteiligung Bürger*innenantrag – Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn E-Mail: buergerantrag@bonn.de Bonn, den 27. Mai 2024 Bürgerantrag Umwandlung der Charles-Wimar-Straße, 53125 Bonn-Ückesdorf in eine verkehrsberuhigte Zone Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die Unterzeichner dieses Antrags, möchten hiermit die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf beantragen. Unser Anliegen begründet sich auf die hohe Gefährdung von zu Fuß Gehenden, insbesondere Kindern, die z.B. zu Fuß, auf Laufrädern, Spieltraktoren, Fahrrädern usw. unterwegs sind, durch den Verkehr in dieser Straße. In der Charles-Wimar-Straße und angrenzenden Straßen leben viele Familien mit Kindern. Die aktuelle Verkehrssituation stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, das durch bauliche Gegebenheiten und Verkehrsverhalten verstärkt wird. Aktuelle Geschwindigkeitsproblematik Die Charles-Wimar-Straße ist derzeit als 30-km/h-Zone ausgewiesen. Allerdings haben Anwohner den Eindruck, dass viele Fahrzeuge diese GeschwindigkeitsbegrenzungSeite 2 von 16 2 überschreiten. Dies passiert in beide Fahrtrichtungen, d.h. im Abwärtsgefälle (ortsauswärts) als auch bergauf (ortseinwärts) und betrifft alle Fahrzeugtypen (Roller/ Motoräder, PKW, Transport/ Kleinlastwagen) Die Straße lässt sich grob in 4 Abschnitte einteilen, in denen beschleunigt wird. Im Folgenden beschrieben aus Sicht eines aus östlicher Richtung (ortseinwärts) kommenden Autofahrenden • Lange Gerade zwischen Hausnummern 2 und 20: Hier wird besonders schnell gefahren und Autofahrer erreichen auf Höhe Hausnummer 12-16 die Maximalgeschwindigkeit • Nach der Linkskurve zwischen den Hausnummern 26 und 42 ehe man dann an die erste Verkehrsberuhigungsschwelle gelangt • Im Bereich der aufgetrennten Fahrbahn von Hausnummern 46 bis zur zweiten Verkehrsberuhigungsschwelle bei Hausnummer 54 • Von Hausnummer 56 bis zur Kreuzung Max-Ernst-Straße (Hausnummer 66) Bauliche Besonderheiten und Sicherheitsmängel Selbst die erlaubten 30 km/h sind angesichts der im Folgenden beschriebenen baulichen Gegebenheiten und Sicherheitsmängel zu hoch. Im Anhang befinden sich Fotos zu den u.a. Punkten. • Mischverkehrsflächen: Die Charles-Wimar-Straße verfügt über keinen erhöhten Bürgersteig, sondern nur über eine sogenannte "Mischverkehrsfläche". Straße und Gehweg sind lediglich durch unterschiedliche Pflasterungen, aber ansonsten weder visuell noch baulich abgegrenzt. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, da PKW ungebremst auf diese Mischverkehrsfläche fahren können • Schmale Fahrbahnbreite: An den meisten Stellen ist die Fahrbahnbreite zu schmal, sodass zwei entgegenkommende Autos auf die Mischverkehrsfläche ausweichen müssen um zu passieren • Verschärfung durch parkende Autos: Auf den Mischverkehrsflächen wird vielfach geparkt, sodass zu Fuß Gehende und Kinder auf die Straße ausweichen müssen oder aber nicht gesehen werdenSeite 3 von 16 3 • Grundstücke mit direkter Angrenzung an die Straße: Die Charles-Wimar-Straße hat abgesehen von einem kurzen Bereich bis zur Hausnummer 3 auf jeweils einer Straßenseite keinen separaten Bereich für zu Fuß Gehende – auch keine Mischverkehrsfläche. Hier grenzen die Grundtücke ohne Bordsteinkante unmittelbar an die Fahrbahn. Es handelt sich um die gesamte südliche Bebauung von Hausnummer 3-44 und die nördliche Bebauung von Hausnummer 54-66, die unmittelbar an die Fahrbahn angrenzt. Dies gefährdet insbesondere Kinder, die von den Grundstücken aus unbedacht die Fahrbahn betreten. • Gänzlich fehlende Bereiche für zu Fuß Gehende: Zwischen den Hausnummern 36 und 44 teilt sich die Fahrbahn, und es befindet sich dort auf beiden Seiten kein separater Bereich für zu Fuß Gehende – auch keine Mischverkehrsfläche. Zwar sind am Anfang und am Ende dieses Bereichs jeweils Verkehrsberuhigungsschwellen installiert, jedoch ist eine Beschleunigung zwischen diesen auf 30 km/h möglich und zu gefährlich Zusätzliche Gefahrenanalyse der Kreuzungen Eine weitere besondere Gefahr birgt der Kreuzungsbereich ortseinwärts. Vom Ortseingang Ückesdorf, bzw. vom Friedhof erreichen Verkehrsteilnehmer die Charles-Wimar-Straße über die östliche Kreuzung mit der Hubertusstraße. Diese Kreuzung ist unabhängig von der Fahrtrichtung schwer einsehbar (siehe Fotos im Anhang). Gründe hierfür sind: • Eine Linkskurve aus südlicher Richtung, die einen spitzen Winkel < 90 Grad hat. • Hohe Hecken der Anwohner aus nördlicher Richtung. Diese Faktoren erschweren die Sicht für alle erheblich. Besonders gefährlich ist die Situation für zu Fuß Gehende und Kinder, die die Mischverkehrsfläche nutzen. Obwohl im letzten Jahr eine visuelle Markierung (weiße Linie am Rande der Mischverkehrsfläche) angebracht wurde, um die Sicherheit zu erhöhen, kommt es regelmäßig vor, dass Autos den nicht erhöhten Bürgersteig befahren. Dies geschieht vor allem, wenn Autos aus der nördlichen Hubertusstraße in die Charles-Wimar-Straße einbiegen und dabei entgegenfahrenden Fahrzeugen ausweichen müssen, aber teilweise auch ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit („Schneiden der Kurve“). Bei der aktuell erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h haben Autofahrer, die die Kurve z.B. morgens bei Dunkelheit schneiden, keine Chance, zu Fuß Gehende und insbesondere Kinder (auf dem Weg zur Kita, Grundschule und Schule)Seite 4 von 16 4 rechtzeitig zu erkennen. Die unmotorisierten Teilnehmer wiederum haben ebenso wenig Sicht und auf dem schmalen Streifen zwischen Gartenzaun und Fahrbahn keinerlei Fläche zum Ausweichen. Die Kreuzung aus der westlichen Richtung mit der Max-Ernst-Straße ist etwas besser einsehbar und auf der Seite der Mischverkehrsfläche im Kreuzungsbereich auf der Max-Ernst- Str. durch eine Bepflanzung geschützt. Jedoch kommt es auch hier zu gefährlichen Situationen durch Autos, die zu schnell die Kreuzung passieren oder in die Straße eintreten. Wir erhoffen uns durch die hiermit beantragte Verkehrsberuhigung der Charles-Wimar- Straße, dass Fahrzeuge bereits im Kreuzungsbereich umsichtiger sind, benötigen aber ggf. zukünftig weitere Maßnahmen. Zusammenfassung und Antrag Aufgrund der oben beschriebenen Gefahren und baulichen Gegebenheiten beantragen wir hiermit die Umwandlung der Charles-Wimar-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich. Wir hoffen, dass diese durch mehrere Maßnahmen wirksam umgesetzt werden kann • Kurzfristig durch Beschilderung zum Anzeigen des verkehrsberuhigten Bereichs sowie durch Markierung der Parkflächen (siehe Vorschlag in der Anlage) • Mittelfristig durch weitere visuelle Markierungen, z.B. Markierung des Zeichens 250 auf der Straße in den o.a. Gefahrenbereichen • Mittelfristig durch bauliche Maßnahmen, z.B. eine weitere Verkehrsberuhigungs- schwelle (z.B. in Aufschraub-Montage) an der Stelle mit der Maximalgeschwindigkeit (Hausnummern 12-16) Unter Umständen wird es insb. für die Kreuzung mit der Hubertusstraße sowie den Straßenabschnitt der Hubertusstraße bis zur Bushaltestelle weiterer Maßnahmen bedürfen, z.B. • Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereiches auf den östlichen Kreuzungsbereich bzw. Teile der Hubertusstraße bis zur Bushaltestelle • Bauliche Trennung der Mischverkehrsfläche in der nordöstlichen Kurve Hubertusstraße/ Charles Wimar-Straße, um die großflächig zu entschärfen.Seite 5 von 16 5 Schlussbemerkung Dieser Antrag wird von 41 Anwohnenden unterstützt, die 110 Haushaltsmitglieder repräsentieren. Wir bitten Sie, unser Anliegen wohlwollend zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden, insbesondere der Kinder, zu ergreifen. Andere vergleichbar bebaute Straßen, wie z.B. das jüngste Neubaugebiet in Ückesdorf rund um die Straßen Auf dem Weiler, Von-Hallberg-Straße usw. oder das Neubaugebiet am Hölder zwischen Ückesdorf und Röttgen sind durchweg als Verkehrsberuhigungszone ausgewiesen. Über diesen Antrag hinaus möchten wir anregen, über die weitere Verkehrsberuhigung von Ückesdorf nachzudenken. Von Anwohnern anderer Straßen die ähnlich gebaut, aber noch nicht verkehrsberuhigt sind, wurde uns von vergleichbaren Gefahrensituationen erzählt (z.B. Zum Wingertsberg 2-6). Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Anlage: Anlage 1: Unterschriftenliste der Anwohner (41 Unterschriften) Anlage 2: Fotoübersicht Anlage 3: Skizze der Charles-Wimar-Str. inkl. Der Gefahrenzonen und möglicher ParkflächenSeite 6 von 16 Fotoübersicht Anlage zum Bürgerantrag Umwandlung der Charles-Wimar-Straße, 53125 Bonn-Ückesdorf in eine verkehrsberuhigte Zone 27. Mai 2024 Alle Außenaufnahmen wurden innerhalb von 15 Minuten aufgenommen und spiegeln so eine reale Momentaufnahme widerSeite 7 von 16 Mischverkehrsflächen Die Charles-Wimar-Straße verfügt über keinen erhöhten Bürgersteig, sondern nur über eine sogenannte "Mischverkehrsfläche". Straße und Gehweg sind lediglich durch unterschiedliche Pflasterungen, aber ansonsten weder visuell noch baulich abgegrenzt. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, da PKW ungebremst auf diese Mischverkehrsfläche fahren könnenSeite 8 von 16 Schmale Fahrbahnbreite und Verschärfung durch parkende Autos Auf den Mischverkehrsflächen wird vielfach geparkt, sodass Zu Fuß Gehende und Kinder auf die Straße ausweichen müssen oder aber nicht gesehen werdenSeite 9 von 16 Grundstücke mit direkter Angrenzung an die Straße Die Charles-Wimar-Straße hat abgesehen von einem kurzen Bereich bis zur Hausnummer 3 auf jeweils einer Straßenseite keinen separaten Bereich für zu Fuß Gehende – auch keine Mischverkehrsfläche. Hier grenzen die Grundtücke ohne Bordsteinkante unmittelbar an die Fahrbahn. Dies gefährdet insbesondere Kinder, die von den Grundstücken aus unbedacht die Fahrbahn betreten. Es handelt sich um die gesamte südliche Bebauung von Hausnummer 3-44… …und die nördliche Bebauung von Hausnummer 54-66.Seite 10 von 16 Gänzlich fehlende Bereiche für zu Fuß Gehende Zwischen den Hausnummern 36 und 44 teilt sich die Fahrbahn, und es befindet sich dort auf beiden Seiten keinen separaten Bereich für zu Fuß Gehende – auch keine Mischverkehrsfläche. Zwar sind am Anfang und am Ende dieses Bereichs jeweils Verkehrsberuhigungsschwel len installiert, jedoch ist eine Beschleunigung zwischen diesen auf 30 km/h möglich und zu gefährlichSeite 11 von 16 Nordöstlichen Kurve Hubertusstraße/ Charles Wimar-Straße (1/2) Blickrichtung Autofahrer aus Hubertusstraße kommend Obwohl im letzten Jahr eine visuelle Markierung (weiße Linie am Rande der Mischverkehrsfläche) angebracht wurde, um die Sicherheit zu erhöhen, kommt es regelmäßig vor, dass Autos den nicht erhöhten Bürgersteig befahren. (…) teilweise auch ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit („Schneiden der Kurve“). Bei der aktuell erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h haben Autofahrer, die die Kurve z.B. morgens bei Dunkelheit schneiden, keine Chance, zu Fuß Gehende und insbesondere Kinder (auf dem Weg zur Kita, Grundschule und Schule) rechtzeitig zu erkennen….Seite 12 von 16 Nordöstlichen Kurve Hubertusstraße/ Charles Wimar-Straße (2/2) …Die unmotorisierten Teilnehmer wiederum haben ebenso wenig Sicht und auf dem schmalen Streifen zwischen Gartenzaun und Fahrbahn keinerlei Fläche zum Ausweichen. Blickrichtung zu Fuß Gehender/ Kind aus Charles-Wimar-Str. kommendSeite 13 von 16 Ähnliche Situation in Hubertusstraße (Blickrichtung von Bushaltestelle kommend)Seite 14 von 16 Quelle: GooglemapsSeite 15 von 16 Quelle: GooglemapsSeite 16 von 16
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