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240967 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf

Nummer
240967
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240967-01 ST Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240967
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.05.2024
Bürgerantrag: Bauliche Maßnahmen zur Erwirkung
einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-
Straße in Bonn-Ückesdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die Einrichtung von baulichen Maßnahmen zur Erwirkung
einer Verkehrsberuhigung in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf
gerichtet.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von 41
Mitunterzeichner*innen unterstützt wird. Die Unterschriftenlisten liegen der
Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 16
1
Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Bürger*innenantrag – Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
E-Mail: buergerantrag@bonn.de
Bonn, den 27. Mai 2024
Bürgerantrag
Umwandlung der Charles-Wimar-Straße, 53125 Bonn-Ückesdorf in eine verkehrsberuhigte
Zone
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Unterzeichner dieses Antrags, möchten hiermit die Einrichtung einer
verkehrsberuhigten Zone in der Charles-Wimar-Straße in Bonn-Ückesdorf beantragen. Unser
Anliegen begründet sich auf die hohe Gefährdung von zu Fuß Gehenden, insbesondere
Kindern, die z.B. zu Fuß, auf Laufrädern, Spieltraktoren, Fahrrädern usw. unterwegs sind,
durch den Verkehr in dieser Straße. In der Charles-Wimar-Straße und angrenzenden Straßen
leben viele Familien mit Kindern. Die aktuelle Verkehrssituation stellt ein erhebliches
Sicherheitsrisiko dar, das durch bauliche Gegebenheiten und Verkehrsverhalten verstärkt
wird.
Aktuelle Geschwindigkeitsproblematik
Die Charles-Wimar-Straße ist derzeit als 30-km/h-Zone ausgewiesen. Allerdings haben
Anwohner den Eindruck, dass viele Fahrzeuge diese GeschwindigkeitsbegrenzungSeite 2 von 16
2
überschreiten. Dies passiert in beide Fahrtrichtungen, d.h. im Abwärtsgefälle (ortsauswärts)
als auch bergauf (ortseinwärts) und betrifft alle Fahrzeugtypen (Roller/ Motoräder, PKW,
Transport/ Kleinlastwagen)
Die Straße lässt sich grob in 4 Abschnitte einteilen, in denen beschleunigt wird. Im Folgenden
beschrieben aus Sicht eines aus östlicher Richtung (ortseinwärts) kommenden Autofahrenden
• Lange Gerade zwischen Hausnummern 2 und 20: Hier wird besonders schnell
gefahren und Autofahrer erreichen auf Höhe Hausnummer 12-16 die
Maximalgeschwindigkeit
• Nach der Linkskurve zwischen den Hausnummern 26 und 42 ehe man dann an die
erste Verkehrsberuhigungsschwelle gelangt
• Im Bereich der aufgetrennten Fahrbahn von Hausnummern 46 bis zur zweiten
Verkehrsberuhigungsschwelle bei Hausnummer 54
• Von Hausnummer 56 bis zur Kreuzung Max-Ernst-Straße (Hausnummer 66)
Bauliche Besonderheiten und Sicherheitsmängel
Selbst die erlaubten 30 km/h sind angesichts der im Folgenden beschriebenen baulichen
Gegebenheiten und Sicherheitsmängel zu hoch. Im Anhang befinden sich Fotos zu den u.a.
Punkten.
• Mischverkehrsflächen: Die Charles-Wimar-Straße verfügt über keinen erhöhten
Bürgersteig, sondern nur über eine sogenannte "Mischverkehrsfläche". Straße und
Gehweg sind lediglich durch unterschiedliche Pflasterungen, aber ansonsten weder
visuell noch baulich abgegrenzt. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz für nicht
motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, da PKW ungebremst auf diese
Mischverkehrsfläche fahren können
• Schmale Fahrbahnbreite: An den meisten Stellen ist die Fahrbahnbreite zu schmal,
sodass zwei entgegenkommende Autos auf die Mischverkehrsfläche ausweichen
müssen um zu passieren
• Verschärfung durch parkende Autos: Auf den Mischverkehrsflächen wird vielfach
geparkt, sodass zu Fuß Gehende und Kinder auf die Straße ausweichen müssen oder
aber nicht gesehen werdenSeite 3 von 16
3
• Grundstücke mit direkter Angrenzung an die Straße: Die Charles-Wimar-Straße
hat abgesehen von einem kurzen Bereich bis zur Hausnummer 3 auf jeweils einer
Straßenseite keinen separaten Bereich für zu Fuß Gehende – auch keine
Mischverkehrsfläche. Hier grenzen die Grundtücke ohne Bordsteinkante unmittelbar
an die Fahrbahn. Es handelt sich um die gesamte südliche Bebauung von Hausnummer
3-44 und die nördliche Bebauung von Hausnummer 54-66, die unmittelbar an die
Fahrbahn angrenzt. Dies gefährdet insbesondere Kinder, die von den Grundstücken
aus unbedacht die Fahrbahn betreten.
• Gänzlich fehlende Bereiche für zu Fuß Gehende: Zwischen den Hausnummern 36
und 44 teilt sich die Fahrbahn, und es befindet sich dort auf beiden Seiten kein
separater Bereich für zu Fuß Gehende – auch keine Mischverkehrsfläche. Zwar sind
am Anfang und am Ende dieses Bereichs jeweils Verkehrsberuhigungsschwellen
installiert, jedoch ist eine Beschleunigung zwischen diesen auf 30 km/h möglich und
zu gefährlich
Zusätzliche Gefahrenanalyse der Kreuzungen
Eine weitere besondere Gefahr birgt der Kreuzungsbereich ortseinwärts. Vom Ortseingang
Ückesdorf, bzw. vom Friedhof erreichen Verkehrsteilnehmer die Charles-Wimar-Straße über
die östliche Kreuzung mit der Hubertusstraße. Diese Kreuzung ist unabhängig von der
Fahrtrichtung schwer einsehbar (siehe Fotos im Anhang). Gründe hierfür sind:
• Eine Linkskurve aus südlicher Richtung, die einen spitzen Winkel < 90 Grad hat.
• Hohe Hecken der Anwohner aus nördlicher Richtung.
Diese Faktoren erschweren die Sicht für alle erheblich. Besonders gefährlich ist die Situation
für zu Fuß Gehende und Kinder, die die Mischverkehrsfläche nutzen. Obwohl im letzten Jahr
eine visuelle Markierung (weiße Linie am Rande der Mischverkehrsfläche) angebracht wurde,
um die Sicherheit zu erhöhen, kommt es regelmäßig vor, dass Autos den nicht erhöhten
Bürgersteig befahren. Dies geschieht vor allem, wenn Autos aus der nördlichen
Hubertusstraße in die Charles-Wimar-Straße einbiegen und dabei entgegenfahrenden
Fahrzeugen ausweichen müssen, aber teilweise auch ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit
(„Schneiden der Kurve“). Bei der aktuell erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h haben
Autofahrer, die die Kurve z.B. morgens bei Dunkelheit schneiden, keine Chance, zu Fuß
Gehende und insbesondere Kinder (auf dem Weg zur Kita, Grundschule und Schule)Seite 4 von 16
4
rechtzeitig zu erkennen. Die unmotorisierten Teilnehmer wiederum haben ebenso wenig Sicht
und auf dem schmalen Streifen zwischen Gartenzaun und Fahrbahn keinerlei Fläche zum
Ausweichen.
Die Kreuzung aus der westlichen Richtung mit der Max-Ernst-Straße ist etwas besser
einsehbar und auf der Seite der Mischverkehrsfläche im Kreuzungsbereich auf der Max-Ernst-
Str. durch eine Bepflanzung geschützt. Jedoch kommt es auch hier zu gefährlichen
Situationen durch Autos, die zu schnell die Kreuzung passieren oder in die Straße eintreten.
Wir erhoffen uns durch die hiermit beantragte Verkehrsberuhigung der Charles-Wimar-
Straße, dass Fahrzeuge bereits im Kreuzungsbereich umsichtiger sind, benötigen aber ggf.
zukünftig weitere Maßnahmen.
Zusammenfassung und Antrag
Aufgrund der oben beschriebenen Gefahren und baulichen Gegebenheiten beantragen wir
hiermit die Umwandlung der Charles-Wimar-Straße in einen verkehrsberuhigten
Bereich. Wir hoffen, dass diese durch mehrere Maßnahmen wirksam umgesetzt werden kann
• Kurzfristig durch Beschilderung zum Anzeigen des verkehrsberuhigten Bereichs
sowie durch Markierung der Parkflächen (siehe Vorschlag in der Anlage)
• Mittelfristig durch weitere visuelle Markierungen, z.B. Markierung des Zeichens
250 auf der Straße in den o.a. Gefahrenbereichen
• Mittelfristig durch bauliche Maßnahmen, z.B. eine weitere Verkehrsberuhigungs-
schwelle (z.B. in Aufschraub-Montage) an der Stelle mit der Maximalgeschwindigkeit
(Hausnummern 12-16)
Unter Umständen wird es insb. für die Kreuzung mit der Hubertusstraße sowie den
Straßenabschnitt der Hubertusstraße bis zur Bushaltestelle weiterer Maßnahmen bedürfen,
z.B.
• Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereiches auf den östlichen Kreuzungsbereich
bzw. Teile der Hubertusstraße bis zur Bushaltestelle
• Bauliche Trennung der Mischverkehrsfläche in der nordöstlichen Kurve
Hubertusstraße/ Charles Wimar-Straße, um die großflächig zu entschärfen.Seite 5 von 16
5
Schlussbemerkung
Dieser Antrag wird von 41 Anwohnenden unterstützt, die 110 Haushaltsmitglieder
repräsentieren. Wir bitten Sie, unser Anliegen wohlwollend zu prüfen und die notwendigen
Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden, insbesondere der Kinder, zu ergreifen. Andere
vergleichbar bebaute Straßen, wie z.B. das jüngste Neubaugebiet in Ückesdorf rund um die
Straßen Auf dem Weiler, Von-Hallberg-Straße usw. oder das Neubaugebiet am Hölder
zwischen Ückesdorf und Röttgen sind durchweg als Verkehrsberuhigungszone ausgewiesen.
Über diesen Antrag hinaus möchten wir anregen, über die weitere Verkehrsberuhigung von
Ückesdorf nachzudenken. Von Anwohnern anderer Straßen die ähnlich gebaut, aber noch
nicht verkehrsberuhigt sind, wurde uns von vergleichbaren Gefahrensituationen erzählt (z.B.
Zum Wingertsberg 2-6).
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anlage:
Anlage 1: Unterschriftenliste der Anwohner (41 Unterschriften)
Anlage 2: Fotoübersicht
Anlage 3: Skizze der Charles-Wimar-Str. inkl. Der Gefahrenzonen und möglicher ParkflächenSeite 6 von 16
Fotoübersicht
Anlage zum Bürgerantrag
Umwandlung der Charles-Wimar-Straße, 53125 Bonn-Ückesdorf in eine
verkehrsberuhigte Zone
27. Mai 2024
Alle Außenaufnahmen wurden innerhalb von 15 Minuten aufgenommen und
spiegeln so eine reale Momentaufnahme widerSeite 7 von 16
Mischverkehrsflächen
Die Charles-Wimar-Straße verfügt über
keinen erhöhten Bürgersteig, sondern
nur über eine sogenannte
"Mischverkehrsfläche". Straße und
Gehweg sind lediglich durch
unterschiedliche Pflasterungen, aber
ansonsten weder visuell noch baulich
abgegrenzt. Sie bieten keinen
ausreichenden Schutz für nicht
motorisierte Verkehrsteilnehmer,
insbesondere Kinder, da PKW
ungebremst auf diese
Mischverkehrsfläche fahren könnenSeite 8 von 16
Schmale Fahrbahnbreite und Verschärfung
durch parkende Autos
Auf den Mischverkehrsflächen wird vielfach geparkt, sodass Zu Fuß Gehende und Kinder auf die Straße
ausweichen müssen oder aber nicht gesehen werdenSeite 9 von 16
Grundstücke mit direkter Angrenzung an die
Straße
Die Charles-Wimar-Straße
hat abgesehen von einem
kurzen Bereich bis zur
Hausnummer 3 auf jeweils
einer Straßenseite keinen
separaten Bereich für zu
Fuß Gehende – auch keine
Mischverkehrsfläche. Hier
grenzen die Grundtücke
ohne Bordsteinkante
unmittelbar an die
Fahrbahn. Dies gefährdet
insbesondere Kinder, die
von den Grundstücken aus
unbedacht die Fahrbahn
betreten. Es handelt sich um die gesamte südliche
Bebauung von Hausnummer 3-44…
…und die nördliche Bebauung von
Hausnummer 54-66.Seite 10 von 16
Gänzlich fehlende Bereiche für zu Fuß
Gehende Zwischen den
Hausnummern 36 und 44
teilt sich die Fahrbahn, und
es befindet sich dort auf
beiden Seiten keinen
separaten Bereich für zu
Fuß Gehende – auch keine
Mischverkehrsfläche. Zwar
sind am Anfang und am
Ende dieses Bereichs jeweils
Verkehrsberuhigungsschwel
len installiert, jedoch ist
eine Beschleunigung
zwischen diesen auf 30
km/h möglich und zu
gefährlichSeite 11 von 16
Nordöstlichen Kurve Hubertusstraße/ Charles
Wimar-Straße (1/2)
Blickrichtung Autofahrer aus Hubertusstraße kommend
Obwohl im letzten Jahr eine visuelle Markierung (weiße Linie am
Rande der Mischverkehrsfläche) angebracht wurde, um die
Sicherheit zu erhöhen, kommt es regelmäßig vor, dass Autos den
nicht erhöhten Bürgersteig befahren. (…) teilweise auch ohne
verkehrsbedingte Notwendigkeit („Schneiden der Kurve“). Bei der
aktuell erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h haben Autofahrer,
die die Kurve z.B. morgens bei Dunkelheit schneiden, keine
Chance, zu Fuß Gehende und insbesondere Kinder (auf dem Weg
zur Kita, Grundschule und Schule) rechtzeitig zu erkennen….Seite 12 von 16
Nordöstlichen Kurve Hubertusstraße/ Charles
Wimar-Straße (2/2)
…Die unmotorisierten Teilnehmer wiederum haben ebenso wenig
Sicht und auf dem schmalen Streifen zwischen Gartenzaun und
Fahrbahn keinerlei Fläche zum Ausweichen.
Blickrichtung zu Fuß Gehender/ Kind aus Charles-Wimar-Str.
kommendSeite 13 von 16
Ähnliche Situation in Hubertusstraße
(Blickrichtung von Bushaltestelle kommend)Seite 14 von 16
Quelle: GooglemapsSeite 15 von 16
Quelle: GooglemapsSeite 16 von 16

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Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de