240962 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 93 - Änderung/Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses (Dachaufstockung, Balkonanbau und Neubau Hinterhofbebauung) Az.: 40894/2022
Kerndaten
- Nummer
- 240962
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 240962 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 93 - Änderung/Erweiterung eines Mehrfamilienwohnhauses (Dachaufstockung, Balkonanbau und Neubau Hinterhofbebauung) Az.: 40894/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB entspricht. Begründung Beabsichtigt ist eine Dachaufstockung des vorhandenen Objektes Friedrich- Breuer-Straße 93, 53225 Bonn, inklusive neuer Gauben sowohl auf der Hof- als auch auf der Straßenseite. Zudem ist der Anbau neuer Balkone ab dem dritten Obergeschoss sowie die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit Flachdach im Hinterhof des vorhandenen Objektes geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7923-22 vom 19.02.1993 und ist planungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der vorgenannte Bebauungsplan legt das Gebiet als Kerngebiet fest. Laut Bebauungsplan ist straßenzugewandt eine geschlossene, maximal viergeschossige Bauweise zulässig. Dem entspricht das Bauvorhaben mit der Aufstockung auf vier Vollgeschosse samt Dachgeschoss zwar, die geplante Gaube im straßenzugewandten Bereich der Dachfläche/-breite springt jedoch nicht deutlich genug vom abgehenden Mauerwerk zurück, ordnet sich dem Gesamtbild somit nicht unter und erweckt in Summe den Eindruck einer sich nicht einfügenden, faktisch fünfgeschossigen Bauweise. Im rückwärtigen Bereich ist laut Bebauungsplan nur eine maximalSeite 1 von 3 Seite 2 eingeschossige Bebauung zulässig. Das im rückwärtigen Bereich geplante Bauvorhaben umfasst jedoch ein Erdgeschoss sowie ein Staffelgeschoss. Das Staffelgeschoss tritt nur im südlichen Gebäudebereich deutlich vom abgehenden Mauerwerk zurück, sodass in der Form der Eindruck eines weiteren Vollgeschosses entsteht. Weiterhin wird die vom Bebauungsplan vorgebebene geschlossene Bebauung nur zur östlich angrenzenden Nachbareigentümerschaft eingehalten, im westlichen Bereich des Vorhabens entsteht ein Grenzabstand von drei Metern. Zudem legen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans eine Zulässigkeit von Wohnungen ausschließlich erst oberhalb des Erdgeschosses allgemein fest. In dem geplanten Bauvorhaben ist jedoch die Wohnnutzung auch im Erdgeschoss des rückwärtigen Gebäudes vorgesehen. Auch im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum auf Grundlage des § 31 Abs. 3 BauGB ist eine Befreiung für Wohnungen nicht vertretbar. Da eine Wohnnutzung gerade im Hinblick auf das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme erhebliche Beeinträchtigungen für die vorhandenen Gewerbebetriebe bedeuten würde, ist die geplante Wohnnutzung mit den bereits vorhandenen Betrieben mit zum Teil störender Nutzung nicht vereinbar. Aufgrund der vorgenannten Gründe beabsichtigt die Verwaltung, den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Friedrich-Breuer-Straße 93 (öffentlich) 2 Lageplan Friedrich-Breuer-Str. 93 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de